ZitatOriginal von Gabumon
ein Unfallbeteiligter der selbst unter schock steht (oder gar unter alkohol/drogen) muss eben keine "erste hilfe" leisten weil er dazu körperlich und geistig nicht in der lage ist
Auch hier muss ich dir widersprechen. Rechtlich gesehen gibt es keine Freisprechung von der Pflicht zur Ersthilfe. Es stimmt, dass Drogen/Schock als mildernd angesehen werden, allerdings bezieht sich das nur auf die "Güte der Hilfeleistung", nicht auf die Tatsache, ob man Hilfe leistet. Dies geht daraus hervor, dass das Gesetz jeden Menschen, der in der Lage ist, Unfälle zu bauen, auch in der Lage sieht, einen Notruf abzusetzen, einer anderen Person "HILFE" zuzuschreien oder dergleichen
Ob "unterlassene Hilfeleistung" in das Strafmaß einfließt, ist eine Sache von der Auslegung des Richters. Es mag gut sein, dass ob der Situation sich alles mildernd auswirkt. Wer weiß... das wird die Zukunft zeigen.
ABER: Rein gesetzlich besteht weiterhin die Anklage auf "unterlassene Hilfeleistung" durch Kevin Russel, da er nicht in eigener Lebensgefahr schwebte oder sich durch Hilfeleistung in eine derartige Situation gebracht hätte...