Abtreibung - Mord oder der letzte Ausweg?

  • Zur Totgeburten = Fehlgeburt


    Ausschnitt aus siehe unten


    Fehlgeborene Kinder mit einem Geburtsgewicht unter 500gramm und ohne Lebenszeichen, sind nach unserem Personenstandgesetz leider keine Personen, denn hierzu müssten sie mindestens 500 g wiegen.


    Das Problem ist hier, dass die jeweilige Friedhofsverordnung festlegt, wer und wie dort bestattet werden darf. Jeder einzelne Friedhof hat also eine eigene Verordnung. Daher ist es rechtlich nicht immer einfach, sein fehlgeborenes Kind offiziell auf einem öffentlichen Friedhof, ja selbst im eigenen Familiengrab zu bestattet. Denn die meisten Friedhofsordnungen bestatten „Verstorbene“ und „Tote“, um nach Rechtsauffassung aber verstorben oder tot zu sein, müsste man wiederum 500g Geburtsgewicht haben. ......


    wer es genauer wissen möchte hier de Link dazu hoffe man darf das http://www.schmetterlingskinde…l&area=1&p=articles&id=13


    Und so ähnlich verhält es sich mit der Kirche und dem Glauben der eine Pfarrer geht mit der andere weigert sich


    Zwischen 1960 -1980 wurden die Kinder zT einfach in Särge mitbeigelegt ohne das vemerkt wurde wo wie wann .Lange Zeit waren Fehlgeburte und Totgeburten gleichgestellt mit amputierte Beine Brüste usw und wurden so entsorgt.


    Erst die Gruppen Verweister Eltern haben die heutigen neuen Rechte erkämpft und nun ist es möglich jedes Kind zu bestatten .


    Heute gibt es auch Särge für alle Schwangerschaftmonate und Bestatter http://www.foetensarg.de/


    Heute hat man kapiert das es ganz wichtig für die Mütter /Eltern ist ihr Kind zu Grabe zu tragen, egal wie alt es war. Aber auch hier gibt es stimmen die schreien alles nur Geldschneiderei


    Und in Bayern regelt es das Bestattungsgesetz und fast auf jeden Friedhof gibt es eine Trauerstätte für das ungeborene Kind bzw für Schmetterlingskinder usw..


    Tot- und Fehlgeburten, Körper- und Leichenteile


    (1) 1 Für eine totgeborene oder während der Geburt verstorbene Leibesfrucht mit einem Gewicht von mindestens 500 Gramm (Totgeburt) gelten die Vorschriften dieses Gesetzes und die auf Grund dieses Gesetzes ergangenen Rechtsvorschriften über Leichen und Aschenreste Verstorbener sinngemäß. 2 Eine totgeborene oder während der Geburt verstorbene Leibesfrucht mit einem Gewicht unter 500 Gramm (Fehlgeburt) kann bestattet werden. 3 Sofern Fehlgeburten nicht nach Satz 2 bestattet werden, müssen sie, soweit und solange sie nicht als Beweismittel von Bedeutung sind, durch den Verfügungsberechtigten auf einem Grabfeld zur Ruhe gebettet oder, wenn dies nicht möglich oder zumutbar ist, durch den Inhaber des Gewahrsams unter geeigneten Bedingungen gesammelt und in bestimmten zeitlichen Abständen auf einem Grabfeld zur Ruhe gebettet werden.4 Fehlgeburten können aber auch hygienisch einwandfrei und dem sittlichen Empfinden entsprechend eingeäschert und dann auf einem Grabfeld zur Ruhe gebettet werden. 5 Verfügungsberechtigte sind unverzüglich in angemessener Form vom Inhaber des Gewahrsams über ihr Bestattungsrecht nach Satz 2 und ihre Pflichten nach Satz 3 zu unterrichten. 6 Nach Einwilligung des Verfügungsberechtigten können Fehlgeburten auch für medizinische oder wissenschaftliche Zwecke herangezogen werden. 7 Sobald Fehlgeburten nicht mehr diesen Zwecken dienen, sind sie nach Satz 3 oder 4 auf einem Grabfeld zur Ruhe zu betten, sofern sie nicht nach Satz 2 bestattet werden.


    (2) Für aus Schwangerschaftsabbrüchen stammende Feten und Embryonen finden Abs. 1 Sätze 2 bis 7 entsprechende Anwendung.


    (3) Körper- und Leichenteile müssen durch den Verfügungsberechtigten oder, wenn ein solcher nicht feststellbar oder verhindert ist, durch den Inhaber des Gewahrsams unverzüglich in schicklicher und gesundheitlich unbedenklicher Weise beseitigt werden, soweit und solange sie nicht medizinischen oder wissenschaftlichen Zwecken dienen oder als Beweismittel von Bedeutung sind.


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    Abtreibung Mord, Ausweg ,Verantwortungsbewustsein,


    Keine Mutter macht sich die Entscheidung für oder gegen ein Kind leicht . Oft spielen ganz viele Faktoren eine Rollle. Ich denke man darf darüber nicht VerUrteilen


    Damit aus einem kleinen Wessen ein glücklicher, lebensfroher Mensch wird, bedarf es mehr als manche Menschen geben können. Und da ist mir lieber das eine Mutter/Eltern abtreiben als ein weiteres erschlagenes, gefoltetes Kind was nach Jahren grausam stirbt .

  • Das ist ein wirklich sehr informativer Beitrag von seltener Qualität, für den ein einfaches geklicktes Dankeschön bei weitem nicht ausreicht. Du hast hier eine Fülle von konkreten Fakten zusammengestellt.... alle Achtung. Ich habe aus Deinem Beitrag sehr viel gelernt. Dafür meinen Dank.. und dafür, dass Du Dir die Mühe gemacht hast, wirklich umfassend zu informieren!


    Ein herzliches Dankeschön... und natürlich ein geklicktes DANKE außerdem!


    Walter

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