Nutzen Sie unsere Webseite wie gewohnt mit der üblichen Werbung und Tracking. Details finden Sie auf der Seite Datenschutzerklärung.
Auf der Seite Datenschutzerklärung können Sie Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen.
Für die Nutzung mit Werbung: Wir und unsere Partner erheben und verarbeiten personenbezogene Daten (wie z.B. IP-Adressen, Cookies oder Geräte-Kennungen), um unser Webangebot zu verbessern und zu finanzieren. Die Verarbeitung kann auch außerhalb der EU/EWR erfolgen, wo unter Umständen kein vergleichbares Datenschutzniveau herrscht, z.B. in den USA. Weitere Informationen zu den Orten der Verarbeitung finden Sie hier. Die Verarbeitung erfolgt dabei zu den folgenden Zwecken:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen
Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Geräte-Kennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden. Anzeigenmessung, Inhaltemessung, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklung
Die Leistung von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über die Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte gesehen haben, können abgeleitet werden. Erkenntnisse über die Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um die Benutzerfreundlichkeit zu verbessern und Systeme und Software zu entwickeln. Personalisierte Anzeigen
Anzeigen können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen besser zu personalisieren.
Auf der Seite Datenschutzerklärung finden Sie eine detaillierte Übersicht, welche Partner zu welchen Zwecken Daten verarbeiten, insbesondere auch, welche Partner Nutzerprofile auf Basis der erhobenen Daten erstellen. Für die Verarbeitung Ihrer Daten benötigen wir dabei Ihre Einwilligung.
Das Bundesverfassungsgericht hat die gesetzlichen Regelungen zur Vorratsdatenspeicherung für nichtig erklärt - bisher gespeicherte Daten müssen sofort gelöscht werden.
Wieso muss jetzt immer erst alles vom Verfassungsgericht geprüft werden? Das gibt mir den Eindruck die Regierung kennt sich mit den bestehenden Gesetzen selbst nicht aus!
Tja dafür ist das VG da, was der Herr Präseident Papier schon alles abgewiesen oder rückgängig gemacht hat weil die Herrn Gesetzgeber keine Ahnung von der eigenen Verfassung haben...
Original von Sascha89 Aber ich frag mich warum man erst NACH dem Urteil darüber anfängt zu diskutieren, also 'n Thread dazu aufmacht. Jetz is die Sache geklärt ...
ihr schlaumeier, die vorratsdatenspeicherung wird ja wieder kommen, wenn die eu-richtlinie, die erst dazu geführt hat, dass die damalige bundesregierung sie eingeführt hat, nicht abgeändert oder zurückgenommen wird.
nur zur erinnerung: nicht eine vorratsdatenspeicherung im allg. ist verfassungswidrig, sondern die ausführung in dieser gesetzesform.
Janjoe: nicht "jetzt immer erst", sondern schon immer in der geschichte der bundesrepublik hat das bundesverfassungsgericht, wenn entsprechende organe verfassungsbeschwerde eingelegt haben oder urteile von anderen hohen gerichten der bundesrepublik deligiert wurden, urteile zu bestehenden gesetzen gefällt.
ist eher zufall, dass zwei so schwerwiegende fails von 2 versch. bundesregierungen vom bverfg kassiert werden.
@ derfrank: Ich meinte damit, dass es mich wundert dass VOR dem Urteil es scheinbar nich für "wichtig" schien, weil keiner darüber diskutieren wollte. Du schlaumeier
Original von Sascha89 @ derfrank: Ich meinte damit, dass es mich wundert dass VOR dem Urteil es scheinbar nich für "wichtig" schien, weil keiner darüber diskutieren wollte. Du schlaumeier
ich wollt nur klar machen, dass es nach wie vor relevant ist. und wahrscheinlich wirds uns noch ein weilchen beschäftigen.
leseempfehlungen an dieser stelle für die texte von frank rieger in der faz
Denn wenn du sagen willst, dass es ganz allgemein in Deutschland niemanden gejuckt hat, braucht man dem nur zu entgegnen, dass das die größte Sammelklage in der Geschichte des BVerfG mit 35.000 KlägerInnen war.
Wenn du nur das Board meinst, ja was soll's... Besser spät als nie.
Jetzt mitmachen!
Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!
Registrierte Mitglieder haben die folgenden Vorteile: