Suma add abzocke hilfe


  • Das Abo war nur ein beispiel, es geht um die tatsächliche menge Taschengeld, die zur freien verfügung steht.
    Wer 150 Euro Taschengeld bekommt, aber dafür Kleidung und sonst alles selber davon bezahlen muss, dem steht das Geld nicht zur freien Verfügung!


    Der Taschengeldparagraf sagt, dass das Rechtsgeschäft von Anfang an gültig ist, wenn der Jugendliche das Rechtgeschäft mit Mitteln abschließt, diie ihm zur freien Verfügung überlassen worden sind. Er muss also tatsächlich über das Geld frei verfügen können.
    Dh. wenn der Jugendliche die Rechnung nicht zahlen kann, hat er diese Mittel nicht und §110 BGB ist nicht mehr anwendbar.
    Also ist die Zustimmung der rechtlichen vertreter erforderlich.
    Wenn sich Jugendliche durch ein Rechtsgeschäft "verschulden", kann der Verkäufer nicht mit dem Taschengeldparagrafen kommen.
    gespartes taschengeld ist nicht unbedingt frei verfügbar, wenn z.B. für den Führerschein gespart wird.
    Die Jugendlichen müssen kein Sparkonto plündern.


    Selbst wenn der Jugendliche das Geld auf dem Konto hat, es aber für einen bestimmten Zweck gedacht ist, gilt § 110 BGB nicht.


    Auch "Vernachlässigung der Aufsichtspflicht" und das Verlangen nach schadenersatz ist nur eine stumpfe Waffe der Betrüger.
    Ich habe noch nie von einem derartigem Fall gehört, wo das Gericht gesagt hätte: Eltern, ihr müsst zahlen.


    Die Betrüger müssten klagen und das werden sie sich überlegen.
    Sicherlich kommen die erst einmal mit Mahnungen, Drohbriefen oder gar mit Inkassobüros, aber so lange die keinen Titel vor Gericht erwirken, muss man nichts zahlen. Wenn die tatsächlich einen mahnbescheid zustellen lassen, muss man rechtzzeitig widersprechen. Das wird die Firma aber unterlassen, da der mahnbescheid Geld kostet und die Firma einen Prozess verlieren würde, sprcih auf den Kosten sitzen bleiben würde.


    Das ist jetzt keine Einladung vorsätzlich zig Verträge abzuschließen, die man nicht bezahlen kann. Das wäre Betrug und kann ab 14 Jahren bestraft werden.


    Hier will aber der Verkäufer eine Täuschung begehen und das ist m.E. verdammt nah drann an einem Betrug.
    Zumindest steckt da kriminelle Energie hinter, auch wenn die geschäftsprktik vielleicht nicht strafbar ist.


    @ Gabumon
    richtig, es kommt immer auf die Beweisbarkeit an!
    sreenshots sollte man sich deshalb auch mal von der Seite anfertigen, wenn die noch in dem Zustand mit dem kleingedrucktem ist.
    Die Gerichte haben nämlich entschieden, dass es eindeutig sichtbar sein muss, was ich als Kunde wofür zu zahlen habe.
    Eine Kleingedruckte Zeile reicht nicht aus!


    Die Gerichte sehen auch, dass da Betrüger sind, die einen dazu bewegen wollen, einen Vertrag abzuschließen, ohne dass man es merkt.
    Zur Gültigkeit eines Vertrages gehören aber zwei übereinstimmende Willenserklärungen. Das verlangt der Gesetzgeber.
    Ohne übereinstimmende Willenserklärungen gibt es keinen Vertrag.


    Der Verkäufer muss beweisen, dass ich diese Willenserklärung abgegeben habe 89 Euro für eine Dienstleistung ausgeben zu wollen, die ich bei seriösen Anbietern auch kostenlos bzw. Werbefinanziert bekomme.
    Gerichte haben entschieden, dass die Zustimmung zum Kleingedruckten nicht ausreicht und das ist auch gut so.

  • Zitat

    Wer 150 Euro Taschengeld bekommt, aber dafür Kleidung und sonst alles selber davon bezahlen muss, dem steht das Geld nicht zur freien Verfügung!


    Zitat

    Wenn sich Jugendliche durch ein Rechtsgeschäft "verschulden", kann der Verkäufer nicht mit dem Taschengeldparagrafen kommen. gespartes taschengeld ist nicht unbedingt frei verfügbar, wenn z.B. für den Führerschein gespart wird.


    Beim Führerschein handelt es sich um eine rein freiwillige Sache- das müssen Eltern nicht zahlen, wohl aber, wie du recht hast, Anziehsachen in einem gewissen Maß ( also ausreichende und passende Kleidung, ausgenommen sind teure Markensachen, darauf hat kein kind einen Rechtsanspruch).


    D.h. auch wenn das "Kind" für den Führerschein spart- es ist trotzdem Taschengeld, und wenn du sagst 150 Euro ( wer bitte zahlt einem Kind soviel Taschengeld???) dann kann man ihm die 89 Euro sehr wohl anhaften.


    Wohl bemerkt: aus Kulanz lassen viele Händler etwas zurückgehen.


    Meine Schwester hat auch mal ( war auch 16) bei so einer Schülerhilfeseite einen Vertrag unfreiwliig abgeschlossen der im Jahr 49 Euro kostet- muss sie vom Taschengeld( 10 Euro/Monat) bezahlen.
    Wer Scheisse baut muss auch dafür grade stehen. Und wer das selbst zahlen muss, wird sich das nächste Mal genauer durchlesen was man abschließt.

    Ende.

  • Oha,
    da hätte ich mir mehr Rückendeckung von deinen Eltern versprochen.
    Die sehen das wohl als erzieherische Maßnahme an, damit du das nicht wieder machst - schade! Die haben wohl eher Gabumon's Standpunkt.


    Ich finde solchen Machenschaften muss man entgegen treten, aber wenn deine Eltern das anders sehen, ist es schon doof. Da kannst du nicht viel machen - außer nicht zahlen und es darauf ankommen lassen und dabei gefahr laufen, mit den Eltern Stress zu kriegen...


    Naja, das passiert dir wohl auch so nicht mehr so schnell wieder.



    Richtig, nochmal schauen, ob das nicht doch eine Jahresgebühr war!
    Wichtig!

  • Sorry wenn ich das Thema wieder Hochziehen sollte.


    Ich hatte mit der selben Firma das gleiche Problem, allerdings habe ich bis heute nicht gezahlt, eben wegen schon genannten Kriterien, wie zum Beispiel, dass der Preishinweis zu Klein und zudem Mitten in einem Text verwandt wird.


    Ich habe natürlich ebenfalls Widerspruch eingelegt, was natürlich nichts brachte. Daraufhin bekam ich Post vom Anwalt der Firma, mit der Aufforderung, nun endlich zu Zahlen. Als ich dem Anwalt dann ein Gerichtsurteil um die Ohren gehauen habe, dass das Unterbringen eines Preises im Text, als auch zu klein in solchem Unterzubringen Verboten sei.


    Ebenfalls könnt ihr darauf Beruhen, das Ihr nicht Schriftlich belehrt worden seid, wie es laut Fernabsatzgesetz eigentlich sein müsste, insofern besteht keinerlei Zahlungspflicht, AGB´s hin oder her.



    Zudem als Hinweis, für andere, die ebenfalls auf den Betreiber SoftwareSolutions OWL, beziehungsweise dem eigentlichen Betreiber, Jochen Balsmeier aus Bielefeld, reingefallen sind, zahlt nicht. Soweit ich Ihn Verfolgen konnte, ist das nun mittlerweile die 4. oder 5. Seite, mit derselben Masche.




    Mit freundlichen Grüßen und in der Hoffnung, euch Helfen zu können



    Fluppy





    PS. Schade das keine Briefe mehr von Ihm oder seinem Anwalt kommen, das war gutes Brennmaterial für den Ofen.



    PS.2. Wenn Ihr Fragen dazu habt, könnt Ihr euch gerne an mich wenden, ich versuche euch dann sogut wie ich kann, zu Helfen. ( Thema durch, keine Post mehr vom Anwalt )

    Einmal editiert, zuletzt von Fluppy ()

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