Suma add abzocke hilfe

  • Hallo,
    bei Suma add kann man seine Homepage in versch. Suchmaschinen eintragen, dass habe ich gemacht und nun verlangen sie 89,00 obwohl es nur ganzklein in den AGBs steht, ich hatte 2 Wochen wiederrufungsrecht und habe es rechzeitig wiederrufen.
    Wie kann ich mich währen, um es nicht zu zahlen (bin ja auch noch minderjährig :tongue: )
    http://www.suma-add.de/
    http://www.computerbild.de/internet-abzocke/suma-add.de
    http://xn--mariusmller-zhb.de/suma-add-de-internet-abzocke/

    Vorhang auf für ein kleines bisschen Horrorschau...


    Meine Mitschnittliste



    12.12.2012 Die Toten Hosen TUI Arena Hannover
    07.06.2013 Die Toten Hosen Hannover Expo Plaza Open Air
    18.08.2013 Uelzen Ärztefesival

    Einmal editiert, zuletzt von Horrorschau1988 ()

  • bin kein Anwalt, nur Pragmatiker :D
    Wenn du tatsächlich innerhalb der 2 Wochen widerrufen hast (per mail z.B.) musst du dir eigentlich keine Gedanken machen. Schick dem Typ halt notfalls noch eine Mail mit Verweis auf den Widerruf. Du hast die Seite ja sicher als Privatperson und nicht gewerblich eingetragen, oder?


    "Minderjährig", mit 16 kannst du dich darauf glaube nicht mehr "rausreden" ;)


    Ansonsten immer wieder der Tipp: Augen auf im Straßenverkehr! Niemand hat was zu verschenken, also erstmal richtig lesen. Und hier stehen die kosten gleich auf der Startseite...

    "Was sind schon Argumente? Nichts weiter als überbewertete Fakten."
    (Olaf Schubert)

    2 Mal editiert, zuletzt von Vogtländer ()

  • eben, ich kann diese ausrede "ich hab die AGB nicht richtig gelesen" einfach nicht mehr hören..


    das steht da ganz klar drin, das das geld kostet, nicht versteckt und nichts..

    Es kommt die Zeit
    in der das Wasser wieder steigt...
    Es kommt die Zeit
    in der der Airport wieder brennt...

  • Ach Gabumon,
    gerade weil man als Minderjährige(r) nicht so viel Erfahrung haben kann, schützt der Gesetzgeber Kinder und Jugendliche und sagt, dass sie nur beschränkt geschäftsfähig sind.


    Verträge die Minderjährige abschließen sind schwebend wirksam, so lange die Eltern das rechtsgeschäft nicht genehmigt oder verweigert haben.
    Das bedeutet, dass der Verkäufer einer Ware oder einer Dienstleistung immer Gefahr läuft, dass die Eltern den Vertrag im Nachhinein nicht genehmigen, weswegen dann der Verkäufer auf seinen Kosten sitzen bleibt.


    Ausnahme:
    Dinge die man sich vom Taschngeld kauft. (Taschengeldparagraf 110 BGB)
    Den kauf der Travo können die Eltern nicht rückgängig machen, aber das Abo schon, weil das Abo teuerer ist, als das übliche Taschengeld.


    Ich würde sagen: Rede mal mit deinen Eltern, die sind der richtige Ansprechpartner, auch wenn die es vielleicht auch nicht so genau wissen. Zumindest können sie das Rechtsgeschäft für ungültig erklären.


    ich würde an deiner Stelle keinen C machen.ent zahlen, aber Rechtsberatung darf ja nicht jedermann machen.


    Diese Abzocker haben übrigens keine Hemmungen zu lügen

  • selbst über 18 jährige klicken sich da einfach durch und weinen nachher rum..

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  • mach dir keine Gedanken..Eltern melden und die sollen wenn nötig rechtliche Schritte einleiten!
    Ein Brief genügt und fertig ;D

    12.12.2008 Wien,13.05.2009 Passau,12.08.2009 Chiemsee,28.11.2009 Obertauern,25.12.2009 Düsseldorf,21.08.2010 Frequency,09.10.2010 Krakau,28.05.2012 Innsbruck,03-27.09.2012 Argentinien 22.12.2012 Wien 20.05.2013 Passau 24.05.2013 Regensburg 11.10.2013 Düsseldorf 12.10.2013 Düsseldorf,12.05.2015 Dresden, 14.08.2017 Wiesen, 01.12.2018 Schladming, 11.06.2019 Linz, 04.07.2020 Wien, 29.08.2020 Graz, 02.07.2022 Wien, 17.06.2023 Linz, 09.08.2023 Wien,

  • Zitat

    Verträge die Minderjährige abschließen sind schwebend wirksam, so lange die Eltern das rechtsgeschäft nicht genehmigt oder verweigert haben.


    So leicht ist das nicht- es gilt der Taschengeldparagraph. Dieser wird hier zu einfach erläutert.
    Der Taschengeldparagraph heisst, der Jugendliche ab 14 Jahre kann Dinge kaufen, die in ungefährer Höhe seines Taschengeldes liegen. Und das er diese Dinge dann auch behalten darf.


    D.h. wenn der Spross im Monat 50 Euro Taschengeld bekommt ( was heutzutage keine Seltenheit mehr ist) dann sind im 89 Euro SEHR WOHL zuzutrauen.
    Denn er könnte ja 2 Monate sparen.


    Verdient der Jugendliche eigenes Geld, siehts noch schlechter aus.
    Einzig wenn es ein Vertrag wäre der monatl. 89 Euro teuer wäre, dann kann man ihn zurücknehmen.


    Zusätzlich kann der "Abzocker" entgegenwirken das die Eltern ihre Aufsichtspflicht vernachlässigt haben.


    Einfach nur "Ich hab die AGB nicht gelesen" ist heute kein Grund mehr einen Vertrag aufzulösen.
    Dummheit schützt vor Strafe nicht.

    Ende.

    2 Mal editiert, zuletzt von vampyrella ()

  • Zitat

    Original von Sascha89
    Man kann aber in den ersten 2 Wochen ohne Angaben von Gründen vom Vertrag zurücktretten.


    Eine E-Mail ist dafür aber NICHT die geeignete Form da du im Zweifel die Zustellung beweisen musst..

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