Kann mir hier jmd sagen wieviel Zollgebühren etc ich zahlen muss wenn ich Mics ( SP CMC-8 ) plus Kram für 425 EUR in den USA bestelle?
Zollgebühren aus den USA
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Freibetrag ist 22 Euro. Lächerlich.
Alles was drüber ist kann, wenn es dann verzollt wird, mit Zollgebühren behaftet werden. Das sind dann 19%!
Von 403 Euro wären das dann ca. 76.57 Euro.
So ging es zumindest mir immer, kann sein, dass es aber auch eine Maximalgrenze gibt, das wüsste ich nicht.
Sollte aussen eine Rechnung hängen mit 100% ehrlicher Inhaltsangabe, dann wird das Ding wohl versteuert...
Steht da "Gift" oder so, kommst du eventuell drum herum. Mit einer tieferen Angabe des eigentlichen Warenwertes ist es gut Glück.Problem ist, wenn der Flughafen-Zoll die Sache als verdächtig anguckt, dann musst es beim örtlichen Zollamt abholen und den Kaufbeleg mitbringen.
Lässt es der Zoll durch, musst du beim Postboten zahlen - da wohl auch 19% der Angabe auf dem Paket.
Steht da gar nix angeschrieben aussen, kannst du davon ausgehen, dass du zum Zollamt fahren kannst... -
Zum Zollamt fahren wäre nich das Ding, gibt's eins in Heidelberg.
War ich schon 'ne Platte die ich in den USA bestellt hab abholen.Freund von mir verwies mich auf http://www.zolltarifnummern.de/zollgebuehren.php?lang=de
Und da steht ..."Warenwert: über 150 Euro
Übersteigt der Warenwert 150,- Euro,
so sind die Waren nicht mehr Zollfrei und es ist neben der
Mehrwertsteuer noch zusätzlich ein prozentualer Zollsatz auf den Wert
der Kaufpreises (also inkl. den Versandkosten) zu bezahlen. Der Zollsatz
variiert in Abhängigkeit von den Produkten. Es sind jedoch nicht auf
alle Produkte auch Zölle zu zahlen, vieles ist Einfuhrfrei."D.h. dann 19% MwSt plus evtl Gebühren?!
Wie hoch diese sind werd ich morgen versuchen beim Zollamt in HD via Telefon rauszukriegen. -
Ich glaube auch, 19% des Kaufpreises oder so...genaueres findest du aber entweder bei der Deutschen Post oder beim Zollamt im Netz...
Im Gesetz steht: “Falls der Wert der Sendung den Betrag von 45 Euro übersteigt, besteht bis zueinem Warenwert von 350 Euro unter den vorstehenden Voraussetzungen die
Möglichkeit einer Pauschalverzollung, d.h. es werden für Zoll und
Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) bei Einfuhren von nicht präferenzberechtigten Waren
(z.B. USA) zusammen 13,5%, bei präferenzberechtigten Waren 10 % des
Warenwertes erhoben.
Liegt der Wert über 350 Euro werden die Abgaben nach dem Zolltarif erhoben.“
Ich meine,der Tairif liegt bei 19%.
Edit: Da waren wohl welche schneller als ich
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ich hab letztens schallplatten im wert von knapp 90€ bestellt und keine zollgebühr bezahlen müssen, zumindest bis jetzt nicht und da ich die platten schon hier habe, gehe ich nicht davon aus, dass da noch was kommen wird....
ist jetzt nur meine erfahrung und in wie weit es immer so ist kann ich nicht sagen...
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Geht ja aber nich um Schallplatten, sondern um SP CMC-8 Mics.
Die hier: http://www.soundprofessionals.…ategory.cgi?item=SP-CMC-8 -
ahh sorry, hab eben irgendwie falsch gelesen... (ist nicht meine uhrzeit )
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Ich würde mal tippen auf 19% EInfuhrumsatzsteuer +2,5% Zoll
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Dankeschön.
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Manchmal kommt als Gift oder Sample was durch, ist aber nicht legal glaube ich wenn man es wissentlich macht. Ich glaube bei einer Reise sind es 170€ oder so.
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Ich habe vor kurzen eine Halloweenhexe über Ebay bekommen wert 49.90 (ing 12€ Versand)der Gesammtpreis zählte für Zoll
ich mußte 19% zahlen plus 0.50 € Lagergebühr pro Tag allerdings waren schon 5 Tage vergangen bis das schreiben von Post kam das ch mich mit dem Zoll in Verbindung setzen muß
Da das Päckchen über einen türkischen Nachbar lief mußten wir beide dort hin
Ich mußte das Päckchen öffnen noch dazu hatte es einen USA stecker und ich hatte keinen Adapter dabei
Also Nachhause den Adapter geholt und wieder hin Es handelte und eine selbstaufblasbare Hexe mit Gebläse
sie blies sich auch auf das reichte aber dem Zoll nicht also wurde es zerlegt und wieder zusammen geschraubt was mehre Stunden in Anspruch nahm
Insgesammt waren wir über 6 Stunden auf ZollBring viel Zeit mit "Leihvertag"(Kaufvertrag) nicht vergessen Kontoauszug oder Einzahlungsbeleg wo hervorgeht das du es bezahlt hast.
Und es gibt einen nicht so gesetzestreuen Trick wenn du anstatt Kaufpreis/Rechnungsbetrag
Leihgebühr dort steht sprich offizell leihst du dir das nur auf Zeit und schickst es dann angeblich wieder zurück dann mußt keine 19% zahlen so habe ich es bei der Katze dann gemacht. -
Die Story drum rum tut nicht's zur Sache, und bei mir und dem Mikrofon wird das auch schneller gehen da man da nix drin verstecken kann o.ä.
Die 19% MwSt sind mir klar, und die naja, jucken mich auch nich sooooo sehr da ich die vorher mit einkalkuliert hab.
Mir geht's nur darum was der Zoll noch drauf hat.Aber bald weiss ich diesbzgl mehr, denn die Bestellung ging heut' raus.
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Hi Sascha,
bis wann brauchst Du spätestens ne Antwort?
Arbeite in ner Spedition und habe mit Importen (zwar Seetransport aber ist ja zolltechnisch egal ob Flieger oder Schiff) tagtäglich
zu tun. Kann mich dann am DO 22.11. wenn ich wieder im Büro bin mal schlau machen.
(hab morgen wg Konzert Urlaub)
Benötige dann von Dir das Ursprungsland (USA?) und eine möglichst detailierte Warenbeschreibung (wenn Speicherkarte o.Ä am besten auch Speicherkapazität o.ö.) Falls Du irgendwoher ne genaue Beschreibung aus dem Netz hast kannst Du sie mir dann ja ggf mailen
Kannst mir dann ja ne PN schreiben und ich schicke Dir meine Mailadresse.
Ansonsten kann ich von zuhause aus auf der Zollseite mal gucken (weiß ja worunter ich suchen muss )
Was Zollpräferenzen (Zollermäßigung oder ggf komplette Erstattungen) anbelangt, wie auf vorherigen Nachrichten schon erwähnt, benötigst Du ein sogenanntes "Form A" (Ursprungszeugnis kombiniert mit der Zollpräferenz).
Das kann aber hinterher nicht mehr erstellt werden.Wäre vorsichtig mit "Zollhinterziehung" (bewußt oder unbewußt); nicht nur das Du zum Zoll (und übrigens auch der Umsatzsteuer!) auch noch einen Strafzoll zahlen musst (Wert müsste ich mal in Erfahrung bringen) es kann je nach Höhe des Wertes etc auch ein Verfahren mit der Zollfahnung geben= echt kein Spaß!!!!!
Für die Abgaben kannst Du in der Regel rechnen : Warenwert + Zoll (je nach entsprechendem Satz) = Zollwert + ggf Abfertigungskosten wie Transportkosten ab Flughafen/Seehafen etc (könnten hier ggf Portokosten sein, müsste ich am DO noch mal fragen) ; auf diesen Zollwert würde die Umsatzsteuer/Mehrwertsteuer gerechnet werden.
Wenn Du noch Fragen hast kannst Du mir gerne ne PN schreiben.
LG Iris
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Inzwischen ist die Ware auf'm Weg und schon in Köln.
Beim UPS Sendungsstatus krieg ich angezeigt dass es von der Zollbehörde freigegeben ist.
Was das jetz genau heisst, warte ich ab.Laut UPS soll die Ware bis morgen um 12 Uhr bei mir sein.
Mehr dazu, wenn es hier ist.
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Zitat
Beim UPS Sendungsstatus krieg ich angezeigt dass es von der Zollbehörde freigegeben ist.
Was das jetz genau heisst, warte ich ab.Du hast aber auch ein Gück ich war gestern wieder mit 117€ dabei obwohl es in Weihnachtspapier gewickelt war + Weihnachtskarte drum und dran und eigentlich ein Weihnnachtspakerl für die Kinder ist.
Zoll : "Erst zahlen sonst schicken wir es zurück und dann Antrag stellen damit Sie die Gebühr zurückbekomme"
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