Ja, ich geb es zu: schönes Wetter lockte und ich war heute in der Düsseldorfer Altstadt zum sogenannten "Hoppeditz-Erwachen"
(eine Premiere für mich als waschechte Düsseldorferin)
Die Stimmung war super - die Leute "jut drup"!
Aus div Kneipen hallte es: "An Tagen wie diese..." und alle gröhlten mit (egal welches Alter).
Das ist ja auch ok...aber ins Grübeln brachte mich, dass sogar auf einer Bühne jemand von einer der vielen Prinzengarden das Lied zu Halbplayback sang.
Natürlich mit vollem Erfolg und hoher Resonnanz.
Ich frag mich nun: wie sieht es da rechtlich aus? Dürfen die das??
Irgendwie fand ich es gut...aber es hat mich auch irgendwie gestört....
Kiki