Rechte beim Lieder Covern Coverversionen

  • Hallo an alle


    Hab da mal eine Frage und vielleicht kennt sich jemand damit etwas aus.


    Wie ist es eigentlich in der Musikbranche so mit Lieder Covern?


    Jetzt ist ja gerade Heino dick in der Presse und alle fragen sich darf er einfach Lieder Covern, DTH Covern schon seit jahren Lieder die sie mögen (Zum Beispiell Die Geister die wir riefen), und die Band JBO (James Blast Orcheste) Covern schon seit Jahren Lieder und verändern nur die Texte dazu mit gleicher Melodie... Damit sind die bekannt geworden...


    Da frage ich mich schon was darf man und was nicht. Muss man immer den jeweiligen Künstler um erlaubniss fragen oder die jeweilige Plattenfirma? ?(


    Und was ist wenn der Künstler nicht mehr lebt wie zum Beispiel Michael Jackson, Falco und so weiter? Darf man von verstobenen Künstlern einfach alles covern? ?(


    Würde mich über Antworten von kennern die sich mit Rechten/Lizenz in der Musikbranche auskennen frueen. :) :)

  • Das 1 zu 1 nachspielen ist nicht genehmigungspflichtig. Wer jedoch das Lied wesentlich verändert (Musik oder Text), der muss sich dies genehmigen lassen. JBO müssen bei jeder veränderten Cover-Version um Erlaubnis fragen. Bei deren Umsätzen wird es sich jedoch für den Komponisten auch finanziell lohnen, wenn er zustimmt.

    NEIN :!:

    Einmal editiert, zuletzt von RackerJ ()

  • benjamin2606: schau mal hier:


    Heino covert Hosen


    drittletzter Beitrag (von Totenkopgitarrist) erläutert, was rechtlich möglich ist
    und was nicht bzw. was man darf und was einer Genehmigung bedarf


    ich kann mich z.B. erinnern, dass Madonna für "Hung up" die Jungs von ABBA
    gefragt hat, damit sie den Anfang von "Gimme, gimme, gimme" übernehmen darf


    Na, wie sieht's aus ?
    An Tagen wie diesen, 17.08.2015 Zürich, Mascotte,
    :daumen: wünsch ich mir Unendlichkeit !


  • Wie RackerJ schon geschrieben hat: keine Veränderung = keine Genehmigungspflicht. Daher konnte auch keiner was gegen Heino unternehmen...
    Bzgl. der Genehmigungen sind manche Künstler / Manager umgänglich andere überhaupt nicht. Ich hatte vor 2 Jahren zusammen mit einem Freund als Auftragsarbeit ein paar Songtexte auf bekannte Melodien geschrieben und diese wurden z.T. auch veröffentlicht, nur ein paar unserer Schmuckstücke konnten leider nie das Licht der Öffentlichkeit erblicken, da sie unabhängig von den Texten keine Freigabe bekommen haben. Die Ärzte bzw. HAR z.B. haben der bloßen Anfrage direkt nen Riegel vorgeschoben, nur bei Heino konnten sie das in dem Fall eben nicht...

  • Jeder darf Lieder von anderen Künstlern Covern sofern diese nicht Textlich und Musikalisch verandert werden.


    Falls doch braucht es die Zustimmung der Künstler!


    Da Heino nichts verändert hat darf er munter drauf los trällern ....

    Mit Dir will ich die Pferde stehlen, die uns im Wege sind!

  • Hallo an alle die schon was gesagt haben.


    Heutzutage cavern ja so gut wie alle Künstler dieser Welt mal ein Lied. Gibt nur ganz wenige die das noch nie gemacht habe. Ich glaube Funny van Dannen, Reinald Grebe, Götz Wiedmann haben noch nie ein Lied gecovert. aber das ist ja nicht tehma hier.


    Weiß eigentlich jemand hier ob DTH ja mal einen Künstler fragen mussten? ?( ?(
    DTH haben ja mittlerweile von sehr vielen unterschiedlichen Künstlern Lieder gecovert. Mussten DTH sich je mal die Genemigung für eine Coverversion holen? ?( ?(

  • Jeder darf Lieder von anderen Künstlern Covern sofern diese nicht Textlich und Musikalisch verandert werden.


    Das stimmt so nicht. Diese Regelung gilt nur, solange die Künstler der Originalversion Mitglied in der GEMA sind. In anderen Kreisen gelten da teilweise durchaus auch andere Rechte.


    Unterwegs auf der Strasse, die dich nach morgen führt,
    im Rückspiegel siehst du all die Jahre hinter dir.


    Keine Chance groß zu bereuen, niemand gibt dir was zurück,
    pack deine Sachen und mach dich auf den Weg...


    WEIL DU NUR EINMAL LEBST UND WEIL ES UNS NICHT EWIG GIBT!

  • Coverversionen sind Gegenstand des Urheberrechts, das in Deutschland im Urheberrechtsgesetz (UrhG) kodifiziert ist. Rechtlich ist die Coverversion stets eine „andere Umgestaltung“ im Sinne des § 23 UrhG, selbst wenn sie originalgetreu nachgespielt wird. Der Bundesgerichtshof bezeichnet als Coverversion die Neueinspielung einer Bearbeitung eines Originalwerkes,[1] während die Musikindustrie
    in der Coverversion die erneute Produktion und Veröffentlichung eines
    vorbestehenden und bereits veröffentlichten Musikwerkes sieht.[2]


    Urheberrechtlich von Bedeutung ist die Frage, ob die Coverversion
    eine nahezu vollständige Übereinstimmung mit dem Original darstellt oder
    ob eine eigene schöpferische Leistung vorliegt. Im letzten Fall handelt
    es sich musikalisch um eine Bearbeitung nach § 3
    UrhG. Wird die Coverversion schließlich öffentlich wiedergegeben oder
    auf Tonträger vervielfältigt, entsteht ein geschützter
    Vergütungsanspruch des Urhebers. War das Original veröffentlicht und bei
    einer Verwertungsgesellschaft (in Deutschland: GEMA)
    registriert, ist kein Einverständnis des Urhebers des Originals
    erforderlich; die Anmeldung der wiedergegebenen Coverversion bei der
    Verwertungsgesellschaft genügt. Der Musikverlag
    des Urhebers muss nur dann genehmigen, wenn eine Bearbeitung mit einem
    eigenständigen schöpferischen Anteil durch Veränderungen der
    melodisch-harmonischen Form und/oder des Textes vorgenommen wurde. Dann
    nämlich weist das Cover eine genehmigungspflichtige Schöpfungshöhe auf.[3]
    Der BGH hat die branchenübliche Verwendung des Begriffs Coverversion
    für die Fälle der Neueinspielung einer Bearbeitung eines Originalwerkes
    übernommen und spricht von der bloßen Interpretation eines
    Originalwerkes, welches im Rahmen der Neueinspielung in seiner Substanz
    unberührt bleibt, sodass eine Bearbeitung im urheberrechtlichen Sinne
    nicht vorliegt.[1] Ein Musikteil genießt nach ständiger Rechtsprechung des BGH (nur) dann Urheberrechtsschutz nach § 2
    UrhG, wenn es als solches die Schutzvoraussetzungen des Gesetzes
    erfüllt, also für sich allein die notwendige Individualität als
    eigentümliche geistige Schöpfung aufweist. Wenn der Refrain
    infolge einer in der Popularmusik ungewöhnlichen Phasenverschiebung
    eine unregelmäßige Melodie habe und damit eine individuelle ästhetische
    Ausdruckskraft erhalte, dann liege darin die schöpferische
    Eigentümlichkeit bei Musikwerken. Das zeige sich auch für den Laien auf
    dem Gebiet der Musik darin, dass er diese Melodie beim abermaligen Hören
    als bekannt erfasse und dem Komponisten zuordne.[1] Bei Musikwerken stellt die Rechtsprechung geringere Anforderungen an diese Schöpfungshöhe nach dem Grundsatz der sogenannten „kleinen Münze“.[4]


    Coverversionen müssen erkennbar auf das zugrunde liegende Original
    durch Nennung des Urhebers und Musikverlages Bezug nehmen. Verletzungen
    des Namensnennungsrechts treten eher in dem Bereich auf, wo die
    Abhängigkeit des Werkes von einem bestimmten vorbestehenden Werk
    bezweifelt wird. Fehlt es an der pflichtgemäßen Angabe der
    Originalquelle, liegt ein rechtswidriges Plagiat vor.

    Mit Dir will ich die Pferde stehlen, die uns im Wege sind!





  • Covern darf man generell, das hat nicht viel mit der GEMA zu tun....
    Also, die bekommt natürlich die Gebühren. Und die werden auch an den Urheber abgeführt, Aber wenn man Covern möchte, dann muss man den Verlag fragen, bekommt dann gesagt, was es kostet (oftmals wird das kostenlos genehmigt) und wie man im Fall Heino sieht, darf man immer Covern, so lange, wie hier schon gesagt wurde, es musikalisch und textlich nicht verändert wird... Musikalisch ist es möglich andere Instrumente zu nehmen und es schneller/langsamer zu spielen.


    Übriges, die GEMA ist nicht die einzige Verwertungsgesellschaft für Urheber in Deutschland, aber die Größte...

    (16.07.00); 03.06.05; 02.07.05; 05.08.05; 07.06.07;
    15.05.09; 03.07.09; 23.08.09; 28.08.09; 18.08.10; 26.05.12; 29.12.12
    ;
    09.08.13

    Einmal editiert, zuletzt von dth-jenny ()

  • Zitat

    Covern darf man generell, das hat nicht viel mit der GEMA zu tun....


    Du darfst nicht generell covern. Das ist schlicht und ergreifend falsch.


    Dass man Bands covern darf, liegt eben daran, dass die GEMA (und andere große Rechteverwalter) eben dies bei unveränderten Material gegen Gebühr erlauben. Generell darfst du aber nicht covern, egal ob verändert oder nicht. Da musst du dann für jedes Lied einzeln die Erlaubnis einholen...


    Unterwegs auf der Strasse, die dich nach morgen führt,
    im Rückspiegel siehst du all die Jahre hinter dir.


    Keine Chance groß zu bereuen, niemand gibt dir was zurück,
    pack deine Sachen und mach dich auf den Weg...


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  • Ich hab noch eine Frage zum Thema Coverversionen.


    Weiß hier jemand ob DTH je mals was gecovert haben und nicht veröffentlichen durften oder ob die sich auch hin und wieder die erlaubniss einholen müssen?


    Oder hatten DTH in ihren nun mehr als 30 Jahre Musik Karrere nie probleme mit einer Coverversion? ?( ?(


    Immerhin haben die schon sehr viel Cecovert mittlerweile. :) :)

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