Aus den AGB des DTH-Shops
ZitatAlles anzeigenDie Karten sind personalisiert. Der Name des Zugangsberechtigten ist in die auf der Karte befindliche Leerzeile einzutragen.
Die Zugangsberechtigung wird nicht erworben, wenn ein gewerblicher Vermittler oder Vertreter eingeschaltet wird.
Auf einen Dritten ist die Zugangsberechtigung nur übertragbar, wenn
der Dritte keinen höheren Preis als den auf der Karte ausgewiesenen
Preis zahlt. Zulässig ist maximal ein Nebenkosten-Aufschlag i.H.v. 25%
z. B. für Porto- und Vermittlungskosten. Die Übertragung setzt voraus,
dass der Dritte alle Vertragspflichten - insbesondere auch das
Weiterverkaufsverbot - übernimmt.
Die Zugangsberechtigung ist nicht übertragbar, wenn sie in einem
Paket mit anderen Waren / Dienstleistungen veräußert wird, deren
Preisanteil höher ist als 25% des auf der Karte angegebenen Preises.
Nur wenn die vorstehenden Voraussetzungen erfüllt sind, darf der Name
des ursprünglich Zugangsberechtigten durch den Namen des Dritten
ersetzt werden.
DER BESITZ DES TICKETS VERBRIEFT KEIN ZUTRITTSRECHT ZUR VERANSTALTUNG.
TICKETS, DIE ALS VERLOREN ODER GESTOHLEN GEMELDET WERDEN ODER MIT
PREISAUFSCHLAG WEITERVERKAUFT WERDEN, WERDEN GESPERRT.
Also dieses Feld gabes doch schon bei der letzten Tour. Aber wer trägt denn dort sein Namen ein?
Wäre auch ein riesen Aufwand beim Einlass.