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Achtung, es wird zurückgerudert Du kannst es am Rechner ausfüllen, musst es aber dennoch ausdrucken und abschicken oder abgeben. Damit hast du mir deiner Kritik, es sei online nicht möglich und Papierkrieg, recht. Wobei ich aus Erfahrung sagen muss, dass es bei mir bisher beide Male schnell und unkompliziert bearbeitet wurde. Einfach nur den Wisch ausgefüllt, Belege dazu und ab die Post.
Neue Antwort von Eurowings, aber keine neuen Informationen:
Ich schrieb nach der Antwort:
Zitat
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich hätte nicht gedacht, dass Eurowings so mit den Kunden umgeht.
Sie nennen als Grund für den Flugausfall "Verschiedene externe Faktoren", ohne diese konkret benennen zu können. Sie führen lediglich Beispiele an, wann Sie nicht zahlen müssten. Welches Beispiel trifft für neinen Flug zu?
Da meiner Kenntnis nach kein Externer Faktor sondern Personalnot bei Ihrer Airline der Grund für die Annullierung, ist die Ursache für den Flugausfall von Ihnen zu vertreten und kein externer Faktor. Offenbar haben Sie nicht genug Reserve eingeplant. Gut, kann ja mal passieren, aber bitte versuchen sie mich nicht mit ihren nichtssagenden Floskeln hinzuhalten. Ich empfinde das als respektlos. Es würde mir Leid tun, weitere Schritte einleiten zu müssen, da dies dem Ansehen Ihrer Airline bei mir und in meinem Bekanntenkreis sicherlich nicht zuträglich ist.
Es wäre schade, wenn wir, wie dutzende andere Fans, diese Konzertreise nach Polen zu den Toten Hosen wegen Ihres Gebarens in Schlechter Erinnerung behalten würden. Ich erwarte von Ihnen stichhaltige Belege für die externen Faktoren, die der Grund für die Annullierung sein sollen oder die umgehende Auszahlung der Entschädigungszahlung auf mein Konto.
Mit freundlichem Gruß
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Zitat
... wir bedanken uns für Ihre Rückmeldung und verstehen Ihre Verärgerung über die entstandenen Unannehmlichkeiten.
Selbstverständlich haben wir den vorliegenden Sachverhalt nochmals umfassend geprüft. Leider können wir Ihnen aufgrund der soweit eindeutigen Sach- und Rechtslage keine Kompensation anbieten.
Im vorliegenden Fall ließ sich die Verzögerung trotz sorgfältiger Planung nicht vermeiden und entzog sich letztlich unserer Einflussnahme. Solche externen Faktoren, die störend auf die planmäßige Aufrechterhaltung des Flugbetriebs einwirken und auf die wir tatsächlich keinen Einfluss haben, werden gesetzlich als außergewöhnliche Umstände klassifiziert und befreien das betroffene Luftfahrtunternehmen von der Leistung der Ausgleichszahlung.
Wir bitten daher freundlich um Ihr Verständnis, dass wir Ihnen im vorliegenden Fall keine anders lautende Mitteilung machen können.
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Eindeutige Sachlage? Welche Sachlage, die sagen ja nichts.
Flightright wird die Sachlage richtig beurteilt haben und gerne die Rechte gekauft haben. Allerdings wollen die rund 40% der Entschädigungssumme und das ist mir zu teuer.
Ich antwortete darauf hin:
Zitat
Sehr geehrter Herr Dackel,
die EU-Fluggastrechte-Verordnung sieht vor, dass Airlines alle zumutbaren Maßnahmen ergreifen müssen, um die Folgen des außergewöhnlichen Umstands abzumildern. Sie haben weder konkret dargestellt, welcher außergewöhnliche Umstand vorgelegen haben soll, noch dargelegt, wie sie versucht haben, diesen konkret abzumildern. Sie haben den "vorliegenden Sachverhalt" mit keiner Silbe konkretisiert, so dass ich davon ausgehen muss, dass dies vorgeschoben ist und gar keine außergewöhnlichen Umstände vorlagen, die nicht von Ihnen zu vertreten sind. Sie sind ja auch nicht bereit, konkrete Auskunft über den angeblichen externen Grund für den Flugausfall zu geben.
Wenn sie es nicht anders wollen, werde ich weitere rechtliche Schritte einleiten bzw. die Schlichtungsstelle einschalten müssen. Dies werde ich auch in unserem Forum dokumentieren, damit die anderen Reisenden, denen auch eine Entschädigungszahlung zusteht, informiert sind und sie ihrer seits die Ansprüche geltend machen. So schnell verjähren unsere Ansprüche ja nicht.
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Ich habe nun die Schiedsstelle öffentlicher Personenverkehr angerufen: https://soep-online.de/
Flightright wird die Sachlage richtig beurteilt haben und gerne die Rechte gekauft haben. Allerdings wollen die rund 40% der Entschädigungssumme und das ist mir zu teuer.
Ihren Schlichtungsantrag vom 02.07.2019 haben wir erhalten und danken Ihnen für das der söp entgegengebrachte Vertrauen.
Wir geben nunmehr der Fluggesellschaft, gegen die sich Ihre Beschwerde richtet, Gelegenheit zur Stellungnahme. Nach deren Eingang erfolgt unsere unabhängige und unparteiliche Prüfung der Sach- und Rechtslage.
Wie ausführlich in den Medien dargestellt, kam es im Jahr 2018 zu Flugstörungen in einem bislang nicht dagewesenen Ausmaß. Als Schlichtungsstelle haben wir in der Folge einen ebenfalls sehr stark gestiegenen Falleingang. Das Team der söp bemüht sich mit aller Kraft um eine möglichst zügige Bearbeitung. Trotzdem werden sich in vielen Fällen längere Wartezeiten nicht vermeiden lassen.
Daher an dieser Stelle zwei Punkte zu Ihrer Information:
1. Die Verjährung Ihrer Ansprüche ist während der Dauer des Schlichtungsverfahrens gehemmt (§ 204 Abs. 1 Nr. 4, Abs. 2 BGB). 2. Nach spätestens drei Monaten erhalten Sie von uns eine Nachricht zum Stand Ihres Schlichtungsverfahrens. Sehen Sie daher bitte von zwischenzeitlichen Rückfragen zum Bearbeitungsstand ab.
Das Schlichtungsverfahren wird nach der söp-Verfahrensordnung durchgeführt, welcher Sie mit Ihrer Teilnahme zustimmen. Das Team der söp ist zur Verschwiegenheit verpflichtet. Das Ergebnis des Verfahrens kann von dem Ergebnis eines gerichtlichen Verfahrens abweichen. Sie können sich auf eigene Kosten durch eine vertretungsberechtigte Person (z.B. anwaltlich) vertreten lassen, müssen dies jedoch nicht (die Schlichter*innen der söp haben entsprechende Rechtskenntnisse und die Befähigung zum Richteramt). Das Schlichtungsverfahren ist für Sie als Verbraucher*in kostenlos. Sie können es jederzeit durch Rücknahme Ihres Antrags beenden.
Sofern Sie noch weitere Korrespondenz zum vorliegenden Streitfall erhalten, bitten wir Sie um deren Übersendung. Während des laufenden Schlichtungsverfahrens ist sämtlicher Schriftverkehr mit der Fluggesellschaft ausschließlich über uns zu führen.
Beachten Sie bitte ferner, dass eine Schlichtung bei der söp nur stattfinden kann, wenn die Angelegenheit nicht bereits bei anderer Stelle (z.B. Gericht) anhängig ist. Wenn dies der Fall ist oder sich Ihr Anliegen anderweitig erledigt, bitten wir um entsprechende Mitteilung.
wirkaufendeinenflug.de hat mir 292 € für den Anspruch auf 500€ angeboten. das sind 41,6 % der Forderung, die die als Provision verlangen - Dabei ist das Risiko Null, denn gäbe es einen externen außergewöhnlichen Umstand, hätte die Airline ja benannt. Das ist wirklich unverschämt. Inzwischen habe ich eine Seite mit einem nicht unabhängigen Anbietervergleich gefunden, der besagt, dass Climflights.de mit "nur" 26,77 % Provision der günstigste Anbieter von den aufgeführten ist.
Compensation2go ist wohl noch eine Kleinigkeit günstiger, wenn man nicht die Sofortauszahlung haben will, die kostet nämlich noch mehr, bei allen Anbietern, die das anbieten.
Hier ein unabhängiger Anbietervergleich. www.test.de
Bin gespannt, wie das ausgeht. Drück dir die Daumen.
Diese Hinhaltetaktik wird ja auch von Versicherungsunternehmen praktiziert. Oder Einschüchterungsversuche. Das habe ich mal bei ner Kfz-Versicherung erlebt.
Im Endeffekt wird sich das für die Unternehmen lohnen, weil ein Teil der Leute sich davon abschrecken lässt und auf ihre Forderungen verzichtet.
Also ich bleibe hartnäckig und da die Schlichtungsstelle eigentlich keine anderen Dokumente haben will, als Flightright & Co, ist es viel sinnvoller, sich an die Schlichtungsstelle Öffentlicher Verkehr zu wenden. Das kann ein paar Monate dauern, aber wenn ich dadurch die vollen 500 € bekomme, lohnt sich das. Ich muss ja jetzt weiter nichts tun, außer abzuwarten.
Ich hoffe, es lässt sich auch niemand anders verarschen und zieht das genau so durch wie ich.
Das ging schneller, als erwartet, die Schlichtungsstelle schreibt:
Zitat
Sehr geehrter Herr Berger,
mit Schlichtungsantrag vom 02.07.2019 haben Sie eine Forderung in Höhe von insgesamt 500,00 EUR gegenüber der Fluggesellschaft Eurowings GmbH geltend gemacht. Wie bereits mitgeteilt, haben wir Ihren Antrag daraufhin an die Fluggesellschaft Eurowings GmbH weitergeleitet.
Eurowings GmbH hat nun mitgeteilt, dass sie ohne Anerkennung einer Rechtspflicht Ihre Forderung in vollem Umfang anerkennt und zu einer Zahlung in Höhe von 500,00 EUR bereit ist.
Auf Grund dieses „sofortigen Anerkenntnisses“ im Sinne von § 13 Abs. 4 Luftverkehrsschlichtungsverordnung (LuftSchlichtV) erübrigt sich somit die Durchführung eines gesonderten Schlichtungsverfahrens.
Wir weisen Sie darauf hin, dass diese Einigung zwischen Ihnen und der Fluggesellschaft Eurowings GmbH als eine zügige Erledigung Ihrer Streitigkeit ohne juristische Prüfung der Rechtslage durch die söp erfolgt.
Die Abwicklung erfolgt nun direkt zwischen Ihnen und der Fluggesellschaft.
Von Ihrer Seite ist nichts weiter mehr zu veranlassen, da sich die Fluggesellschaft bei Ihnen melden bzw. Ihnen direkt die Zahlung zukommen lassen wird. Bitte beachten Sie, dass dieser Prozess mitunter einige Wochen beanspruchen kann.
Wir betrachten den Vorgang damit als abgeschlossen.
Mit freundlichen
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Na das nenne ich doch mal ein gutes Ergebnis. ... und diese Wucherpreise für das Inkasso muss man auch nicht bezahlen, um sein Recht zu bekommen.
Ein paar Tage abstinent vom Forum....ich wollte meine Absage von EW hier posten, aber djrj war vorher da. Dann wollte ich mit wehenden Fahnen losreiten und die Fälle sammeln. Offenbar nicht notwendig.
Ich schreibe nun einmal zurück an EW und morgen geht es zur Schiedsstelle.
Das ging schneller, als erwartet, die Schlichtungsstelle schreibt:
Zitat Sehr geehrter Herr Berger,
mit Schlichtungsantrag vom 02.07.2019 haben Sie eine Forderung in Höhe von insgesamt 500,00 EUR gegenüber der Fluggesellschaft Eurowings GmbH geltend gemacht. Wie bereits mitgeteilt, haben wir Ihren Antrag daraufhin an die Fluggesellschaft Eurowings GmbH weitergeleitet.
Eurowings GmbH hat nun mitgeteilt, dass sie ohne Anerkennung einer Rechtspflicht Ihre Forderung in vollem Umfang anerkennt und zu einer Zahlung in Höhe von 500,00 EUR bereit ist.
Auf Grund dieses „sofortigen Anerkenntnisses“ im Sinne von § 13 Abs. 4 Luftverkehrsschlichtungsverordnung (LuftSchlichtV) erübrigt sich somit die Durchführung eines gesonderten Schlichtungsverfahrens.
Wir weisen Sie darauf hin, dass diese Einigung zwischen Ihnen und der Fluggesellschaft Eurowings GmbH als eine zügige Erledigung Ihrer Streitigkeit ohne juristische Prüfung der Rechtslage durch die söp erfolgt.
Die Abwicklung erfolgt nun direkt zwischen Ihnen und der Fluggesellschaft.
Von Ihrer Seite ist nichts weiter mehr zu veranlassen, da sich die Fluggesellschaft bei Ihnen melden bzw. Ihnen direkt die Zahlung zukommen lassen wird. Bitte beachten Sie, dass dieser Prozess mitunter einige Wochen beanspruchen kann.
Wir betrachten den Vorgang damit als abgeschlossen.
Mit freundlichen
Na das nenne ich doch mal ein gutes Ergebnis. ... und diese Wucherpreise für das Inkasso muss man auch nicht bezahlen, um sein Recht zu bekommen.
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Eurowings - was für ein armseliger Haufen. Das ist einfach nur unfassbar.
freut mich dass du mit deinem weg erfolg hattest, djrj! wenn man sich überlegt, diese flightright halsabschneider wollen für keine leistung fast die hälfte des streitwerts, das ist so abartig unverschämt, müsste man dem verbraucherschutz melden, dem fernsehen oder wer auch immer solche fälle gerne in die öffentlichkeit bringt.
Nicht flightright etc. sind die Abzocker, sondern die Fluggesellschaften.
flightright kauft Dir Deinen Anspruch ab. Du kriegst sofort Geld dafür. Unabhängig davon, ob die Fluggesellschaft freiwillig erstattet, Konkurs geht oder ein langwieriges Gerichtsverfahren für den Verbraucher den Bach runter geht. Der Verbraucher ist von allen Sorgen befreit uns zahlt dafür eben einen Obolus.
In einfach gestrickten Fällen kann man das aber auch selber machen und zahlt diesen Obolus eben nicht. So einfach scheint es ja nun aber auch nicht zu sein, denn mit einer einfachen Nachricht ist es offenbar nicht erledigt. Mehrfacher E-mailverkehr und Einschaltung der Schlichtungsstelle waren notwendig.
Wer darauf keinen Bock hat, kann sich eben an einen Rechtverwerter wenden. Das ist sicherer als der private Rechtsweg ggfs. mit einem (noch teureren) Anwalt.
sicher verhält sich die fluggesellschaft mies. wenn anwälte deine rechte durchsetzen müssen und auf erfolgsbasis bezahlt werden, bekommen sie im erfolgsfall je nach schwierigkeit 10-30% (zumindest in bereichen wo ich einsicht habe). die flightright leute nehmen 40% für ein massengeschäft. das finde ich nicht ok.
Eine Freundin von mir hat über flightright 166,70 € erstattet bekommen. Damit hat sich flightright ziemlich genau ein Drittel eingesackt. Sie ist damit zufrieden.
Ich werde dennoch das weiterhin selber machen.
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