Nutzen Sie unsere Webseite wie gewohnt mit der üblichen Werbung und Tracking. Details finden Sie auf der Seite Datenschutzerklärung.
Auf der Seite Datenschutzerklärung können Sie Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen.
Für die Nutzung mit Werbung: Wir und unsere Partner erheben und verarbeiten personenbezogene Daten (wie z.B. IP-Adressen, Cookies oder Geräte-Kennungen), um unser Webangebot zu verbessern und zu finanzieren. Die Verarbeitung kann auch außerhalb der EU/EWR erfolgen, wo unter Umständen kein vergleichbares Datenschutzniveau herrscht, z.B. in den USA. Weitere Informationen zu den Orten der Verarbeitung finden Sie hier. Die Verarbeitung erfolgt dabei zu den folgenden Zwecken:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen
Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Geräte-Kennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden. Anzeigenmessung, Inhaltemessung, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklung
Die Leistung von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über die Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte gesehen haben, können abgeleitet werden. Erkenntnisse über die Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um die Benutzerfreundlichkeit zu verbessern und Systeme und Software zu entwickeln. Personalisierte Anzeigen
Anzeigen können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen besser zu personalisieren.
Auf der Seite Datenschutzerklärung finden Sie eine detaillierte Übersicht, welche Partner zu welchen Zwecken Daten verarbeiten, insbesondere auch, welche Partner Nutzerprofile auf Basis der erhobenen Daten erstellen. Für die Verarbeitung Ihrer Daten benötigen wir dabei Ihre Einwilligung.
Eine Quarantäne muss zunächst NICHT gerichtlich angeordnet werden und es ist auch keine Bitte. Es handelt sich dabei um eine behördliche Anordnung des Gesundheitsamtes. Kommt man dem nicht nach, erst dann wird die Anordnung des Gesundheitsamtes gerichtlich vollstreckt.
Du sagst aber, dass die offizielle Anordnung ohne den Einsatz von Staatsgewalt nur heiße Luft sei und dem ist eben nicht so.
"§30 IfSG (2) Kommt der Betroffene den seine Absonderung betreffenden Anordnungen nicht nach oder ist nach seinem bisherigen Verhalten anzunehmen, dass er solchen Anordnungen nicht ausreichend Folge leisten wird, so ist er zwangsweise durch Unterbringung in einem abgeschlossenen Krankenhaus oder einem abgeschlossenen Teil eines Krankenhauses abzusondern. Ansteckungsverdächtige und Ausscheider können auch in einer anderen geeigneten abgeschlossenen Einrichtung abgesondert werden. Das Grundrecht der Freiheit der Person (Artikel 2 Abs. 2 Satz 2 Grundgesetz) kann insoweit eingeschränkt werden. Buch 7 des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit gilt entsprechend."
Inzwischen ist die Absage größerer Veranstaltungen ja immer mehr Thema und betrifft nicht mehr nur Messen o.ä.
Ich muss ganz ehrlich sagen, inzwischen wäre ich auch froh, es gäbe nicht nur die Empfehlung etwas abzusagen, sondern es würden größere Veranstaltungen (meinetwegen die über 1.000 Zuschauer, wie es derzeit ja diskutiert und in der Schweiz auch gehandhabt wird) wirklich abgesagt. Damit würde einem nämlich die Entscheidung abgenommen, ob man hin geht oder eher nicht. Auch unter dem Aspekt, dass der (eigene) AG nun die Empfehlung ausgibt, bis auf weiteres auf Großveranstaltungen zu verzichten bzw. einzuschränken. Wir wollten im Mai mit einigen Kollegen zu einer (internationalen) Messe, zu der gibt es derzeit zwar kein Verbot des AG und sie findet Stand heute auch statt, allerdings steht mir knapp 2 Wochen später eine größere Familienveranstaltung bevor, die mir diesbezüglich - insb. zum Schutz der Anwesenden - eher Sorgen macht. Bis Mai sinds zwar noch ein paar Tage, aber kurz vor knapp stornieren (wenn sich an der Lage nichts ändert) ist auch doof. Wenns nur um mich ginge, wären mir Veranstaltungsbesuche egal.
Edit sagt: ich habe meine Teilnahme an der Messe nun abgesagt. Einerseits schade, andererseits ist ne Zwangspause auch nicht verkehrt. Und 3 Urlaubstage habe ich dadurch auch gespart.
Das klingt, so formuliert, schon wie ein Schrei nach Bevormundung.
Nein, das natürlich nicht. Aber es macht die Sache einfacher, wenn etwas gar nicht erst stattfindet oder ob man abwägen muss, soll man oder soll man nicht.
Ich muss ganz ehrlich sagen, inzwischen wäre ich auch froh, es gäbe nicht nur die Empfehlung etwas abzusagen, sondern es würden größere Veranstaltungen (meinetwegen die über 1.000 Zuschauer, wie es derzeit ja diskutiert und in der Schweiz auch gehandhabt wird) wirklich abgesagt.
Ich sehe das mit dem Absagen von größeren (nationalen) Veranstaltungen eher zwiespältig. Solange man in Großstädten wie Berlin täglich mit 2 vollen U Bahnen und ner noch volleren S Bahn zur Arbeit fährt und dabei sicher auch genug Menschen um sich hat, liegt für mich das potentielle Risiko eher bei den Öffis. Und ich benutze sie trotzdem weiter. Anders sieht es bei internationalen Großveranstaltungen aus, die sollte man meiner Meinung nach tatsächlich verbindlich untersagen.
Das internationale Veranstaltungen abgesagt werden kann ich nachvollziehen. Kein Mensch weiß genau wer alles kommt und wer mit wem vorher Kontakt hatte.
Im Bezug auf nationale Veranstaltungen, Konzerte, Sportereignisse bin ich echt skeptisch. Im Moment ist jeder vorsichtig, allerdings gibt es keine klare Regelung. Es gibt Empfehlungen, daran kann man sich halten muss man allerdings nicht.
Ich hoffe das sich die Situation bis Ende des Monats normalisiert.
Ich sehe das mit dem Absagen von größeren (nationalen) Veranstaltungen eher zwiespältig. Solange man in Großstädten wie Berlin täglich mit 2 vollen U Bahnen und ner noch volleren S Bahn zur Arbeit fährt und dabei sicher auch genug Menschen um sich hat, liegt für mich das potentielle Risiko eher bei den Öffis. Und ich benutze sie trotzdem weiter. Anders sieht es bei internationalen Großveranstaltungen aus, die sollte man meiner Meinung nach tatsächlich verbindlich untersagen.
Unterschied zwischen Öffis und Großveranstaltungen: Auf Öffis ist man (unter anderem das Klinikpersonal) angewiesen, um zur Arbeit zu kommen. Auf Großveranstaltungen nicht. Daher ist es schon sinnvoll, hier zu differenzieren.
Unterschied zwischen Öffis und Großveranstaltungen: Auf Öffis ist man (unter anderem das Klinikpersonal) angewiesen, um zur Arbeit zu kommen. Auf Großveranstaltungen nicht. Daher ist es schon sinnvoll, hier zu differenzieren.
Entsteht, aber dadurch nicht die Gefahr, dass sich der Virus schneller verbreitet? - Ich gebe filli_nchen recht. Es fahren tausende Leute mit Öffentlichen zur Arbeit, da sind auch immer Leute dabei die angeschlagen sind wodurch sich Viren schneller verbreiten können.
Klar müssen die Leute zur Arbeit, die kein Auto haben, aber eine gute Lösung sieht anders aus.
Das wird Monate so weiter gehen. Es wird wahrscheinlich auch schlimmer.
Man wird die Infektionsrate selbst in Italien nicht auf Null bringen.
Es geht doch nur darum, die Infektionsrate niedrig zu halten, damit sich nicht zu viele Leute auf einmal anstecken, so dass das Gesundheitssystem nicht überlastet wird.
Die Menschen, die sich nun bei Geisterspielen nicht anstecken, werden sich irgendwann bei anderer Gelegenheit anstecken. Aufgeschoben ist nicht aufgehoben.
Jetzt mitmachen!
Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!
Registrierte Mitglieder haben die folgenden Vorteile: