Alles ohne Strom - Tour fällt komplett aus!

  • Hattest du nicht vor ein paar Seiten geschrieben, ich zitiere: "Ich hatte in 20 Jahren wo ich auf Konzerte gehe noch nie ein abgesagtes dabei. Nicht mal ein verschobenes"
    Dann lass dir sagen, dass man die Rücksendekosten sehr wohl selbst tragen muss. Zuletzt beim abgesagten Ozzy Konzert (Frankfurt) gehabt. Und das war auch nicht das erste Mal.

    Dann an die Arbeit und anschließend Ergebnisse vorgelegt.
    Ach nee, du hast ja glaub gar kein Ticket gehabt. Joa, dann kann man groß tröten.


    Wobei das ja immer so ne Sache ist, weil das was da steht und das was der Verkäufer macht und zurecht dreht, leider oftmals 2 Paar Schuhe sind.
    So hat eventim ja auch noch lange Gebühren für print@home-Tickets berechnet, obwohl die Verbr.-Zentrale dies für ungültig erklärt hatte. Scheinen sie inzwischen aber abgeschafft zu haben, ich habs grad mal getestet.

    Wenn natürlich hier alle sagen "Ochja dann kann Kaufmich das halt behalten" anstatt da mal stunk zu machen ist es klar das die das einfach so machen..


    Ich hätte bei meinen Hatari karten auch die VVK Gebühren zurück bekommen, hab sie aber dann doch dem Veranstalter unterlassen, der kämpft um seine existens... was man bei Kauf mich sicher nicht behaupten kann


    Das Kauf mich aus "kulanz" das ganze zurückzahlt und keine Gutscheine anbietet ist übrigens auch nur zu ihren gunsten. Bei einem Gutschein MUSS zwingend der Ticketbetrag und die Vorverkaufsgebühr ausgezahlt werden. Das jetzt ist nur ein versuch die Gebühr einzuhalten

    Es kommt die Zeit
    in der das Wasser wieder steigt...
    Es kommt die Zeit
    in der der Airport wieder brennt...

    Einmal editiert, zuletzt von Gabumon ()

  • Ernüchternte Antwort von KaufMich aber war nicht anders zu erwarten.

    Gleich Wortlaut wie der Text nun bei der Auszahlung ergänzt wurde.


    "Die kauf mich GmbH erstattet den Ticketpreis exklusive entstandener Gebühren. Diese Gebühren sind Entgelte für Leistungen, die bereits durch kauf mich bzw. den Veranstalter erbracht wurden.

    Die Gebühren beinhalten auch die Vorverkaufsgebühr, die Höhe variiert pro Ticket zwischen 5,00 und 6,00 Euro. Diese wird nicht erstattet und beim Erstattungsbetrag in Abzug gebracht. Aufgrund von COVID-19 sind nahezu alle Veranstaltungen behördlich untersagt. In dieser dramatischen Situation mit den sehr hohen Rückläuferzahlen können wir leider keine Kulanz anbieten. Mit diesem Vorgehen unterstützen wir die Veranstalter und damit die kulturelle Vielfalt und die deutsche Live-Kultur. Vielen Dank für Ihr Verständnis."




    Aber gut das sie alle für die kulturelle Vielfalt und die deutsche Live-Kultur tun, wenn auch Fragwürtiges. https://www.anwalt.de/rechtsti…f-ebay-strafe_165860.html

  • Also ehrlich dachte ich erst, es wäre toll von der kauf mich GmbH, dass die Tickets problemlos erstattet werden, ohne dass die Tickets zurück geschickt werden müssen. Das ist natürlich ein Schlag in die Fresse für die, die ihre Karten auf dem Schwarzmarkt gekauft haben. Gut so, dass ist ihnen hoffentlich eine Lehre, denn ohne diese Leute würde sich der Schwarzmarkt ja nicht lohnen. Allerdings lachen sich die Schwarzhändler ins Fäustchen, weil die haben ihren Schnitt gemacht, selbst wenn sie den Normalpreis erstatten.


    Wenn ich aber hier nun erfahre, dass sich die kauf mich GmbH um die Erstattung der VVK-Gebühr und der Versandgebühren drücken will, kriege ich das Kotzen.

    Weder Veranstalter, noch kauf mich haben irgendeine Leistung erbracht, die ich unabhängig vom Konzert irgendwie nutze könnte und ohne Konzert natürlich auch nicht haben will.


    Ich finde das sehr unanständig. Es wird darauf hinaus laufen, dass man klagen muss, um sein Recht zu bekommen und da sind die Gebühren höher, als der strittige Betrag. Das wird kaum jemand ohne Rechtsschutzversicherung tun und selbst die Versicherung wird bei einem kleinen Betrag zicken, Es wäre für sie günstiger sein, den Ausfall einfach selber zu erstatten. Aber es geht um das Prinzip.

    Man könnte eine Musterfeststellungsklage anstrengen, aber hier ist der Aufwand unverhältnismäßig hoch.

    Das werden die genau kalkuliert haben und an der Stelle empfinde ich das verhalten als Abzocke. Ich bin sehr enttäuscht.

    Ihr habt wirklich genug Geld mit uns verdient und werdet es auch bald wieder tun, aber die Fans so aus zu nehmen und die Gebühren zu unterschlagen, halte ich für unfair und abmahnungswürdig.


    Pfui.

    Leider hat kauf mich ein Monopol auf viele Konzerte, so dass man noch nicht einmal auf Alternativen ausweichen kann. Da verhält sich sogar Eventim fairer als kauf mich.

    Ich hoffe, die Band und das Management stellen das ab, wenn kauf mich den Erstattungsmodus nicht ändert.


    Das habe ich an kauf mich und jkp geschrieben.

  • Ich bin ziemlich sicher das die Kalkulation so aussieht das 95% nichts dagegen machen, von den restlichen 5% sind die meisten dann zu faul nach der Standardantwort weiter zu machen. Diejenigen die wirklich mehr Druck ausüben dürften im Promillebereich liegen und da wird KaufMich nachgeben.

  • Weder Veranstalter, noch kauf mich haben irgendeine Leistung erbracht, die ich unabhängig vom Konzert irgendwie nutze könnte und ohne Konzert natürlich auch nicht haben will.

    Naja, dass die Tour nicht stattfinden wird, war ja nicht abzusehen, aber trotzdem hat KM als Vvk-Stelle die Leistung erbracht, den Vvk zu starten und abzuwickeln (mit Manpower und Material/Equipment) - und dafür wollen die auch verständlicherweise bezahlt werden - egal ob am Ende 5 Mann auf ner Bühne stehen, oder nicht. Und das geschieht (u.a.) mit den Gebühren.

    Wer keine Angst vorm Teufel hat, braucht auch keinen Gott!


    Nr. 5 lebt - wir sehen uns wo die eisernen Kreuze stehen...

  • Hallo in die Runde!


    Zunächst mal sollte man seinen Fehlbetrag schriftlich bei KaufMich einfordern. Und zwar incl. Porto in Höhe von 6,50€ pro Brief. Ich bin erstaunt, wie großzügig hier einige ihr hart verdientes Geld an ein Unternehmen verschenken wollen, daß wahrlich schon genug Kohle mit uns gemacht hat.

    Als Vergleich erlaube ich mir hier mal den BVB zu nennen, der in der Corona Krise allen Ernstes von den Fans mit dem Verzicht der Ticketrückzahlung gesponsert werden wollte. Als der Druck zu groß wurde, kam das Einsehen und die Rücküberweisung für alle Spiele. Und das natürlich inklusive Porto.

  • Das Einbehalten der Gebühren ist auf keinen Fall rechtens, wurde ein Gesetz verabschiedet, eigentlich zur Unterstützung der Veranstalter ein Recht zur Ausstellung von Gutscheinen, da dieses aber nicht wahrgenommen wird gilt das Prozedere für die Auszahlung also wie bei Gutscheinen mit Gebühren:

    ...aufgrund der neuen Gesetzeslage vom 15.Mai 2020 zur Abmilderung der Folgen

    der COVID-19-Pandemie im Veranstaltungsvertragsrecht und im Recht

    der Europäischen Gesellschaft (SE) und der Europäischen Genossenschaft (SCE) gilt folgendes:

    "§ 5 Gutschein für

    Freizeitveranstaltungen und Freizeiteinrichtungen

    (1) Wenn eine Musik-, Kultur-, Sport- oder sonstige Freizeitveranstaltung aufgrund der COVID-19-Pande- mie nicht stattfinden konnte oder kann, ist der Veran- stalter berechtigt, dem Inhaber einer vor dem 8. März 2020 erworbenen Eintrittskarte oder sonstigen Teilnahmeberechtigung anstelle einer Erstattung des Eintrittspreises oder sonstigen Entgelts einen Gutschein zu übergeben. Umfasst eine solche Eintrittskarte oder sonstige Berechtigung die Teilnahme an mehreren Frei- zeitveranstaltungen und konnte oder kann nur ein Teil dieser Veranstaltungen stattfinden, ist der Veranstalter berechtigt, dem Inhaber einen Gutschein in Höhe des Wertes des nicht genutzten Teils zu übergeben.

    (2) Soweit eine Musik-, Kultur-, Sport- oder sonstige Freizeiteinrichtung aufgrund der COVID-19-Pandemie zu schließen war oder ist, ist der Betreiber berechtigt, dem Inhaber einer vor dem 8. März 2020 erworbenen

    Nutzungsberechtigung anstelle einer Erstattung des Entgelts einen Gutschein zu übergeben.

    (3) Der Wert des Gutscheins muss den gesamten Eintrittspreis oder das gesamte sonstige Entgelt einschließlich etwaiger Vorverkaufsgebühren umfassen. Für die Ausstellung und Übersendung des Gutscheins dürfen keine Kosten in Rechnung gestellt werden.

    (4) Aus dem Gutschein muss sich ergeben,

    1. dass dieser wegen der COVID-19-Pandemie ausgestellt wurde und

    2. dass der Inhaber des Gutscheins die Auszahlung des Wertes des Gutscheins unter einer der in Ab- satz 5 genannten Voraussetzungen verlangen kann.

    (5) Der Inhaber eines nach den Absätzen 1 oder 2 ausgestellten Gutscheins kann von dem Veranstalter oder Betreiber die Auszahlung des Wertes des Gutscheins verlangen, wenn

    1.

    2.

    der Verweis auf einen Gutschein für ihn angesichts seiner persönlichen Lebensumstände unzumutbar ist oder

    er den Gutschein bis zum 31. Dezember 2021 nicht eingelöst hat.


    ...auch die Systemgebühr von 1,40EUR + 5,20EUR VVK pro Karte, also wären 6,60EUR zu wenig macht dann bei einigen Karten schon was aus. Da auch ganz viele hier Corona Geschädigte sind und jeden Euro zum Überleben brauchen. Also von den aufgedruckten 59EUR sind 6,60EUR nur Gebühren welche der Veranstalter behält, 52,40EUR pro Karte sollen rückerstattet werden. Jetzt die Veranstalter allein als Verlierer darzustellen ist hier nicht richtig. Vor allem hätte man das geschickter lösen können, eine Mail zum Ankreuzen auf Totalverzicht der Rückerstattung oder nur der Gebühren...

    Aber das einfach so einzubehalten war für mich der falsche Weg. Da gehts nicht um die Band selbst, vielleicht indirekt weil sie keine Konzerte spielen und Einnahmen wegbrechen. Aber durch die Rückerstattung für gezahltes, schwer verdientes Geld entstehen ihnen keine Unkosten.

    Hammer find ich auch die Versandkosten von 6,50EUR bei Kosten einer Briefsendung von 71c, allein durch den Gewinn daraus dürften für den Veranstalter die entstandenen Kosten egalisiert worden sein. Wobei das auch so eine Grauzone ist und rechtlich wahrscheinlich auch rückholbar ist.

    Hab das jetzt mal so auf die Rückerstattungsmail geantwortet und wenigstens die 6,60EUR pro Karte eingefordert. Bin nämlich momentan auch von Corona wirtschaftlich betroffen und habe kein Geld zu verschenken, wer das hat für den ist es ja erlaubt das zu akzeptieren und dem Veranstalter eine Spende durch seinen Verzicht zukommen zu lassen. Aber bitte akzeptiert auch die Meinungen derer hier im Forum welche für "Nichts" wenigstens einen Großteil ihres Geldes zurückhaben wollen.

    Also wer es für nötig und für sich als richtig erachtet Mail an KaufMich und Einforderung der Gebühren und sich auf das neue Gesetz beziehen, denn nicht allein ein Verzicht einer Gutscheinabwicklung gibt jemandem das Recht einfach die Gebühren zu behalten.

    Alles gut

    LG Thomas

    Einmal editiert, zuletzt von gente ()

  • Wobei der Brief "schon" 80ct kostet, aber das ändert nix daran, dass die Versandkosten bei KM schon immer Wucher waren.

    Wenn die sagen wir, 2€ nehmen würden, ok. Aber 6.50 geht einfach gar nicht


    Schon lustig das Eventim, die als großer Abzocker verschriehen sind, weniger gebühren nehmen als Kauf Mich...


    Eventim gibt aktuell zwar nur Gutscheine raus (ausser man verhandelt mit denen recht gut) aber die sind mit VVK Gebühr etc.. bzw zahlt man aufs nächste Ticket halt kein Porto

    Es kommt die Zeit
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  • Hallo zusammen,


    ich habe bis jetzt hier etwas mitgelesen und teile auch die Meinung, dass eine ominöse VVK Gebühr nicht einfach einbehalten werden darf, zumal es dem geltenden Recht widerspricht.


    Nun treibt es KaufMIch allerdings noch bunter - wir haben recht viele Tickets gekauft, für den Freundekreis, Bekannte - es wurden Tickets für Veranstaltungen getauscht etc. Das heisst wir haben nicht mehr alle Original bestellten Tickets vorliegen (dafür andere, die wir nicht selbst gekauft haben) - so richtig nachzuvollziehen ist das alles nicht mehr.


    Heute kam eine Mail von KaufMich, dass wir ALLE (!) Originaltickets auf eigene Kosten per Einschreiben zurückschicken sollen, vorher gibt es keine Erstattung. Also so langsam hackt es wirklich - haben gerade keinen richtigen Plan was wir machen sollen.

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