Aus der einbehaltenen Vorverkaufsgebühr werden neben der erbrachten Leistung des Ticketverkaufs (und der jetzigen Rückabwicklung) auch die Vorproduktionskosten der abgesagten Tournee, mit deren Planung vor über 18 Monaten begonnen wurde, getragen. Und natürlich haben auch Technikfirmen, Crews und Gastmusiker eine Ausgleichszahlung für die abgesagte Tournee erhalten
Ich kann gar nicht glauben, dass dies so kommuniziert wurde. Mit dieser Aussage werden die vor jedem Gericht der Welt verlieren und zur Rückerstattung der vollen Gebühren verdonnert:
Es ist unstrittig, dass für den Vorverkauf "an sich" Kosten anfallen, die m.E. nach auch einbehalten werden dürfen. Habe ich rechtlich zwar nicht verifiziert, sollter aber auch Ehrensache sein. Die Leistung "Vorverkauf" wurde ja erbracht. Über die Höhe der Gebühr kann man streiten, klar.
Wenn JKP nun aber mitteilt, dass neben der Abwicklung des Vorverkaufs die Gebühr auch dazu dient, Kosten der "Vorproduktion" zu decken, dann müssen die sich warm anziehen, falls es zu Klagen kommt. Das ist natürlich nicht zulässig. Fragt sich nur, wer wegen dieser paar Euro klagen möchte...