Das ist wohl durch den Brexit notwendig geworden und dürfte einiges an Verwaltung sparen...
Der Brexit wird damit rechtlich nichts zu tun haben.
Staatsangehörige des vereinigten Königreichs haben ein direkt aus dem Abkommen über den Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft abgeleitetes Aufenthaltsrecht in der BRD, wenn diese am 31.12.2020 ihren Wohnsitz hier hatten. Da gehe ich bei Vom von aus.
Er wird auch bereits ein Daueraufenthaltsrecht erworben haben aufgrund seines Arbeitnehmerstatus der letzten Jahre.
Anderes als bei sonstigen europäischen Staatsangehörigen gilt für Personen, auf die das Austrittsabkommen Anwendung findet, auch eine großzügigere Regelung zum Verlust des Daueraufenthaltsrechts. Vom verliert es erst nach einer fünfjährigen Abwesenheit aus dem Bundesgebiet; anderen europäischen Staatsangehörige (inkl. EWR-Staaten) geht es bereits nach zwei Jahren flöten, sofern die Abwesenheit nicht aus einem seiner Natur nur vorübergehenden Grundes erfolgt ist.
Fazit:
Zur Einbürgerung werden Vom eher keine aufenthaltsrechtliche Gründe bewegt haben.
Er wird die deutsche Staatsbürgerschaft erworben haben wollen, um dadurch endlich pünktlich und fleißig zu werden.