Alles anzeigenIch verwende mal hier das Beispiel Festwiese Leipzig 22.08.2015.
Hier wurde pro Ticket eine Vorverkaufsgebühr i. H. v. 4,00 EUR inklusive Mehrwertsteuer berechnet. Die Höhe der inkludierten Mehrwertsteuer beträgt 19%, d. h. 0,64 EUR p. Ticket. Dementsprechend hat die Kauf Mich GmbH 3,36 EUR behalten und 0,64 EUR abgeführt. Jetzt erhalten sie die 0,64 EUR offensichtlich zurück, geben die aber nicht weiter, sondern behalten sie ein. Aus dem Gewinn von 3,36 EUR werden jetzt 4,00 EUR.
Rein buchhalterisch wäre es korrekt die zurück erhaltene Mehrwertsteuer an den Käufer weiterzugeben, so wie das auch beim Verkauf gemacht wurde.
Man kann jetzt noch spekulieren wieviel von den 70.000 Tickets über Kauf MICH verkauft wurden. Gehen wir mal von der Hälfte aus, dann würde ein zusätzlicher Gewinn von 22.400 EUR entstehen.
By the way, mich stört es nicht, dass sie 0,64 EUR einbehalten. Ich habe das Geld schon abgeschrieben und wenn es hilft, dann sollen sie es meinetwegen einbehalten.
Da sie schreiben „da wir Ihnen für die Vorverkaufsgebühr versehentlich unberechtigt Umsatzsteuer in Rechnung gestellt haben.“ sehe ich das wie du, das sie 19% zuviel kassiert haben.
Nun kannst du das noch über alle xxxx Konzerte in den letzen Jahren zurück bis 2014? Rechnen. Lohnt sich schon. Schönen 1. Advent für Kauf mich.