Zumal das lt. den Pseudo-Personalisierung-Vorschriften gar nicht geht:
Naja, ein bisschen mehr steht da ja noch drinnen.
ZitatAlles anzeigen7. Personalisierung von Eintrittskarten
7.1
Beim Verstoß gegen die nachgenannten Bedingungen hat der jeweilige Veranstalter das Recht, den Zutritt zu der Veranstaltung ersatzlos zu verweigern. kauf mich als Ausstellerin der Eintrittskarten will den Zutritt von Veranstaltungen von Dritten nicht jedem Ticketinhaber gewähren, sondern nur denjenigen Ticketinhabern, die die Eintrittskarten bei kauf mich oder im Rahmen einer zulässigen Weitergabe nach Ziffer 8 erworben haben.
7.2
Voraussetzung für den Veranstaltungsbesuch ist daher, dass der Besucher das mit seinem Vor- und Zunamen versehene Ticket vorlegt. Die jeweiligen Veranstalter gewähren nur dem Kunden bzw. Ticketinhaber, der die Tickets bei kauf mich bezogen hat und durch einen Namensaufdruck und/oder sonstige (elektronische) Merkmale auf dem Ticket identifizierbar ist und/oder gegenüber einem Zweiterwerber, der nach Ziffer 8.3 Tickets zulässig erworben hat, ein Besuchsrecht (“Besuchsrecht”).
7.3
Alternativ ist auf der Eintrittskarte eine Leerzeile zum händischen Eintragen des Vor- und Zunamens des jeweils Zugangsberechtigten vorgesehen. Ein Dritter, dessen Name nicht auf der Eintrittskarte eingetragen ist, erhält nur dann Zutritt, wenn ihm die Eintrittskarte im Einklang mit den Weitergabebestimmungen aus nachfolgender Ziffer 8.2 weitergegeben wurde und er seinen Vor- und Zunamen in die Leerzeile, soweit vorgesehen, einträgt. Sofern im Falle einer berechtigten Übernahme des Besuchervertrages und der damit einhergehenden Weitergabe des Tickets bereits Vor- und Zuname eingetragen sind, sind diese zu streichen und der Vor- und Zuname des in den Vertrag Eintretenden auf der dafür vorgesehenen Leerzeile einzutragen, ohne dass die Ticketnummer oder andere Identifizierungsmerkmale überschrieben werden. Mit Vorlage der Eintrittskarte am Eingang zur Veranstaltung (insbesondere auch durch Einführen der Eintrittskarte in die Lesegeräte bzw. das Einscannen) erklärt der Besucher, zum Veranstaltungsbesuch berechtigt zu sein.
7.4
Zum Nachweis seiner Identität hat der Kunde jeweils einen gültigen zur Identifikation geeigneten Ausweis mit sich zu führen und auf Verlangen des jeweiligen Veranstalters und/oder des Sicherheitspersonals vorzuzeigen. Tickets, die unter Verstoß gegen Ziff. 8.2 auf von kauf mich oder dem jeweiligen Veranstalter nicht autorisierten Verkaufsplattformen oder von sonstigen Dritten zum Verkauf angeboten werden, vermitteln kein Besuchsrecht und können Rechtsfolgen nach Ziffer 8.4, insbesondere 8.4.3 (Vertragsstrafe) auslösen. kauf mich wird auch dann von ihrer Leistungspflicht frei, wenn der Ticketinhaber kein wirksames Besuchsrecht nach dieser Ziffer erworben hat.
8. Weitergabe und Weiterverkauf von Tickets
8.1.
Zur Unterbindung des Weiterverkaufs von Tickets zu überhöhten Preisen und von Ticketspekulation, zur Vermeidung von Gewalttätigkeiten und Straftaten im Zusammenhang mit dem Besuch der Veranstaltung und zur Durchsetzung von Besuchsverboten, liegt es im Interesse von kauf mich, der Veranstalter und der Besucher, die Weitergabe von Tickets einzuschränken.
8.2.
Der Verkauf von Tickets durch kauf mich erfolgt ausschließlich und bis zur jeweils festgesetzten Höchstbestellmenge zur privaten, nicht kommerziellen Nutzung durch den Ticketerwerber. Der gewerbliche und/oder kommerzielle Weiterverkauf von Tickets durch den Ticketerwerber ist untersagt. Dem Ticketerwerber ist es insbesondere untersagt,
8.2.1 Tickets bei Auktionen oder Internetversteigerungen (z.B. eBay) zum Kauf anzubieten;
8.2.2 Tickets zu einem höheren als den auf der Karte ausgewiesenen Preis anzubieten oder weiterzuverkaufen; ein Preisaufschlag von bis zu 25% zum Ausgleich entstandener Transaktionskosten ist zulässig;
8.2.3 Tickets gewerblichen und/oder kommerziellen Wiederverkäufern und/oder Tickethändlern anzubieten, diesen zu verkaufen oder weiterzugeben;
8.2.4 Tickets ohne ausdrückliche vorherige schriftliche Zustimmung von kauf mich kommerziell oder gewerblich zu nutzen oder nutzen zu lassen, insbesondere zu Zwecken der Werbung, der Vermarktung, als Bonus, als Werbegeschenk, als Gewinn oder als Teil eines nicht autorisierten Hospitality- oder Reisepakets.
8.2.5 Die jeweils festgelegte maximale Bestellmenge an Tickets pro Person zu umgehen oder zu überschreiten. ### 8.3. Eine private Weitergabe eines Tickets aus nicht kommerziellen Gründen, insbesondere in Einzelfällen bei Krankheit oder anderweitiger Verhinderung des Ticketerwerbers, ist zulässig, wenn kein Fall der unzulässigen Weitergabe im Sinne der Regelung in Ziffer 8.2 vorliegt.
Der Kunde kann die Rechte und Pflichten aus dem Besuchervertrag (und damit auch das gemäß Ziffer 7 personalisierte Besuchsrecht) an einen Dritten nur dadurch übertragen, dass der Dritte an seiner Stelle in den Besuchervertrag unter Übernahme sämtlicher Rechte und Pflichten eintritt.
Dieser Eintritt setzt die Zustimmung von kauf mich voraus, die hiermit unter den im Folgenden genannten Bedingungen vorab erteilt wird, wenn:
Im Falle von Tickets, welche gem. Ziff 7.2 durch Aufdruck mit dem Vor- und Zunamen des Besuchers versehen sind, von der offiziellen Möglichkeit zur Umschreibung auf eine andere Person Gebrauch gemacht wird (Umpersonalisierung durch kauf mich). Diese Möglichkeit wird jeweils drei Wochen vor der jeweiligen Veranstaltung durch kauf mich eröffnet. Einzelheiten hierzu und die Höhe der hierbei anfallenden Gebühren werden rechtzeitig bekannt gegeben.
Im Falle von Tickets, auf welchen gem. Ziff 7.3 eine Leerzeile zum händischen Eintragen des Vor- und Zunamens des jeweils Zugangsberechtigten vorgesehen ist, wenn der Kunde den neuen Ticketinhaber (1) auf die Geltung und den Inhalt dieser AGB ausdrücklich hinweist, (2) der neue Ticketinhaber mit der Geltung dieser AGB zwischen ihm und kauf mich einverstanden ist. Zudem ist (3) der Vor- und Zunahme jedes neuen Ticketinhabers, soweit vorgesehen, auf dem Ticket einzutragen. Sofern im Falle einer berechtigten Übernahme des Besuchervertrages und der damit einhergehenden Weitergabe des Tickets bereits ein Name eingetragen ist, ist dieser zu streichen und der Name des in den Vertrag Eintretenden auf bzw. neben der dafür vorgesehenen Fläche einzutragen, ohne dass die Ticketnummer oder andere Identifizierungsmerkmale überschrieben werden.
Die Übertragung einzelner Rechte aus dem Besuchervertrag, insbes. des Besuchsrechts, ist bei Fehlen einer der beschriebenen Voraussetzungen ausgeschlossen. Sofern ein Vertragspartner von kauf mich in zulässiger Weise mehrere Besuchsrechte im Rahmen eines Besuchervertrages erworben hat und diese Besuchsrechte in zulässiger Weise an mehrere Dritte abtritt, kommen durch den Eintritt jeweils gesonderte Besucherverträge mit den eintretenden Personen zustande. Auf Verlangen von kauf mich ist der Kunde zur Auskunft über alle Umstände verpflichtet, die für die Beurteilung der Einhaltung der Weitergabebestimmungen erforderlich sind.
8.4.
Im Falle eines oder mehrerer schuldhafter Verstöße gegen die Regelungen in Ziffern 8.2 und 8.3 oder gegen vom jeweiligen Veranstalter in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen aufgestellten spezifischen Bedingungen, ist kauf mich unter Berücksichtigung der Schwere des dem Ticketerwerber vorzuwerfenden Verstoßes nach billigem Ermessen berechtigt, eine oder mehrere der folgenden Maßnahmen zu ergreifen:
8.4.1 kauf mich ist berechtigt, vom Vermittlungsvertrag über die konkrete Eintrittskarte und von anderen Vermittlungsverträgen des Ticketerwerbers über andere Eintrittskarten zurückzutreten;
8.4.2 kauf mich kann das Ticket sperren und dem jeweiligen Veranstalter empfehlen, dem Ticketerwerber den Zutritt zur Veranstaltung entschädigungslos zu verweigern;
8.4.3 kauf mich ist berechtigt, von Erwerbern, die Eintrittskarten unter Verstoß gegen Ziffern 8.2.1, 8.2.2, 8.2.3, 8.2.4, 8.2.5, 8.3.1 oder 8.3.2 weitergeben, weiterverkaufen und/oder zum Kauf anbieten, für jeden Fall eines schuldhaften Verstoßes eine Vertragsstrafe in Höhe von bis zu ¤ 2.500,00 zu verlangen. Die Vertragsstrafe wird von kauf mich nach billigem Ermessen festgelegt und ist im Streitfall vom zuständigen Gericht zu überprüfen. Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben hiervon unberührt.
8.4.4 kauf mich ist berechtigt, von dem jeweiligen Ticketerwerber die Auszahlung des erzielten Mehrerlöses bzw. Gewinns zu verlangen, sofern es sich um eine unzulässige Weitergabe von Tickets gemäß Ziffern 8.2.1 und/oder 8.2.2 handelt;
8.4.5 kauf mich behält sich vor, Personen, die gegen die Verbote in den Ziffern 8.2 und 8.3 verstoßen, zukünftig den Erwerb von Tickets zu verweigern und/oder den Veranstaltern zu empfehlen weitergehende rechtliche Maßnahmen einzuleiten.