Impfen schützt!

  • (…) und es je nach Künstler (Ingo Appelt, Bernd Stelter, Bernhard Hoecker, z.B.) geschafft hat, dass diese bei gleichbleibender Gage dann einen Doppelauftritt (entweder an 2 Tagen oder 17h/21h) absolvieren, um die Nachfrage zu bedienen. (…)

    Klar, das ist TOLL für die Besucher und eine (finanzielle) Erleichterung für die Veranstalter. Es ist aber auch ein Kraftakt für die Künstler und die Crew, gerade wenn es dann zwei Vorstellungen an einem Tag werden. (Einige Theater bieten diesen „Kompromiss“ gerade auch an - und das bei größerem Aufwand und Ensemble, Umbauten etc.) Auf Dauer leider keine Lösung.

    "Morgen ist auch noch ein Tag", sagte der Optimist.
    (Werner Mitsch)

  • Wenn man aber genau der eine Hospitalisierte ist, den es trotz Impfung erwischt (was ja nicht ausgeschlossen ist), ist der Ärger (wenns nur dabei bleibt), dass man hingegangen ist, hinterher doppelt so groß.

    Das fällt dann aber für mich unter persönliche Risikoabwägung. Will ich mich den Risiko aussetzen? Wenn nein, dann gehe ich nicht hin.



    Ich möchte nicht wissen, wie viele Leute mit einem gefälschten Impfpass/ Zertifikat rumlaufen, nur damit sie überall reinkommen.

    Das gehört dann entsprechend hart sanktioniert, wenn aus auffällt. Und ganz ehrlich: wenn sich jemand mit einem gefälschten Impfausweise auf eine Veranstaltung mogelt, und sich dann hinterher gewissermaßen selbst durch die Infektion auf die Intensivstation (oder schlimmeres) beamt, dann ist mein Mitleid bei 0,0.
    Das ist ja ein aktives Aushebeln jedweder Schutzmechanismen, gewissermaßen Russisches Roulette. Dumb ways to die sozusagen im äußersten Fall...

    Es hat sich vieles getan, auf Dosenbier gibt es jetzt Pfand,
    aber die meisten von uns leben noch, das war nicht immer so geplant.
    (Koyaanisqatsi)

  • Ich möchte nicht wissen, wie viele Leute mit einem gefälschten Impfpass/ Zertifikat rumlaufen, nur damit sie überall reinkommen. Ich denke, etwas was man nicht unterschätzen sollte. Ich denke, die einlasskontrolleure werden nicht alle Merkmale einer Fälschung erkennen können, ob derjenige geimpft ist oder nicht.

    Dafür gibt es eine ganz simple Lösung, heißt CovPassCheck App (vom RKI). Damit wird die Gültigkeit geprüft. Macht natürlich nur Sinn, wenn auch die Personalien geprüft werden.


    Natürlich IST 2G die aktuell beste Lösung.


    Geimpfte Leute stecken sich eventuell (und auch da weniger als ungeimpfte) an. Haben aber einen sanften bis gar keinen Verlauf. Schwere verläufe sind absolut selten und daher auch zu vernachlässigen.

    Ist ja nur die halbe Wahrheit. Nach der Veranstaltung gehen die trotz 2G Infizierten wieder in ihren Alltag und leider gibt es da u.a. diese kleinen Menschen unter 12 Jahre, die immer noch ungeschützt sind.
    Leider können auch die heftig erkranken und Langzeitfolgen davontragen.

    Klar wird es wohl auf 2G für Veranstaltungen hinauslaufen.

    Aber die sicherste Lösung wäre, wenn sich auch diese Personen, zumindest im Selbsttest, voher & nachher checken (0,75€ kostet aktuell ein Vorder-Nasen-Test).


    Setzt aber sowas wie Vorsicht und Vernunft voraus...

    "Was sind schon Argumente? Nichts weiter als überbewertete Fakten."
    (Olaf Schubert)

  • Klar, das ist TOLL für die Besucher und eine (finanzielle) Erleichterung für die Veranstalter. Es ist aber auch ein Kraftakt für die Künstler und die Crew, gerade wenn es dann zwei Vorstellungen an einem Tag werden. (Einige Theater bieten diesen „Kompromiss“ gerade auch an - und das bei größerem Aufwand und Ensemble, Umbauten etc.) Auf Dauer leider keine Lösung.

    Die Künstler sind ja nicht dazu gezwungen, es so zu handhaben. Die werden schon wissen, was sie sich und dem Tourbegleiter (bei Comedians ist ja selten eine Crew im Schlepptau) zumuten.

    Ingo Appelt meinte bei seinem Doppel-Auftritt, dass so zwar keiner reich wird, aber wenigstens kann er wieder auf die Bühne.

    Die anderen werden es wohl ähnlich sehen.

    Dass das keine Dauerlösung sein kann, ist klar.

    Wer keine Angst vorm Teufel hat, braucht auch keinen Gott!


    Nr. 5 lebt - wir sehen uns wo die eisernen Kreuze stehen...

  • Dafür gibt es eine ganz simple Lösung, heißt CovPassCheck App (vom RKI). Damit wird die Gültigkeit geprüft. Macht natürlich nur Sinn, wenn auch die Personalien geprüft werden.

    Ne CovPassCheck App nützt in dem Sinn nur soweit, wie der Pass echt ist. Eine Zeitlang konntest du das Zertifikat mit dem Code bei der Apotheke abholen gegen Vorlage des Impfpasses. In Konstanz hat es vor ein paar Tagen einer versucht mit einem gefälschten Impfpass ein Zertifikat zu bekommen. Hat allerdings nicht geklappt. Auch mir hat schon mal jemand gesagt, er überlege sich, einen gefälschten Impfpass zuzulegen.

    Es gab Berichte, das ganz viele sich so nen falschen Impfpass zugelegt haben. Also mich würde es nicht wundern, wenn einige "Geimpfte", die an Covid erkrankt sind,in Wirklichkeit gar nicht geimpft sind.

  • Gestern Abend hatte ich es zum ersten Mal, dass der QR-Code der CovPass-App gescannt wurde und die angezeigten Daten mit dem Perso/Pass abgeglichen wurden. :daumen:

    Was kalter Kaffee ist bei Sportveranstaltungen wo man arbeitstechnisch ist... da wird dieses Vorgehen schon dauerhaft eingesetzt, seitdem dies möglich ist

  • aber leider wird es nicht dauerhaft bei den Zuschauern eingesetzt. Beim letzten Heimspiel von Werder wurde ich nicht kontrolliert. Lief mit meinem Handy rum, und fand niemanden der mich kontrollieren wollte. Ein Ordner meinte dann auf meine Nachfrage wo jemand sei "geh doch durch, ich seh doch das du ein Handy hast und da ist doch auch ein QR-Code". Als ich meinte das könnte auch ein x-beliebiger QR-Code sein, (abgesehen davon daß ich das Handy nicht so gehalten hatte, daß er den wirklich sehen konnte), sagte er nur "wer gibt schon sein Handy aus der Hand nur um irgendwo reinzukommen, das wird schon deins sein"

  • Das aktuelle Beispiel aus Münster zeigt ja, dass 2G auch keine Lösung ist. Ich unterstelle dabei mal, dass die Aussage des Veranstalters, dass Zertifikate und Ausweise kontrolliert wurden, korrekt ist.

    Und da sage ich klar nein.

    War neulich in einem Restaurant und erst bei der Bestellung merkten wir 1. kein 3G Nachweis erfragt und 2. kein Hinweis für Kontaktnachverfolgung.

    Am Wochenende bei einem kleinen Theaterstück gewesen. Da ging es ähnlich gruselig zu. Unzählige Leute sind erstmal ohne Maske ständig durch die Gegend gelaufen und generell sehr grenzwertige Einlasskontrolle.

  • Und da sage ich klar nein.

    War neulich in einem Restaurant und erst bei der Bestellung merkten wir 1. kein 3G Nachweis erfragt und 2. kein Hinweis für Kontaktnachverfolgung.

    Am Wochenende bei einem kleinen Theaterstück gewesen. Da ging es ähnlich gruselig zu. Unzählige Leute sind erstmal ohne Maske ständig durch die Gegend gelaufen und generell sehr grenzwertige Einlasskontrolle.

    Leider scheint so einigen Locations und Veranstaltern das scheiss egal zu sein.


    Eigentlich müsste man die gleich Dicht machen und jegliche Betriebserlaubnis entziehen


    Das ist genau wie "nicht impfen lassen" ein unsolidarisches Arschloch verhalten

    Es kommt die Zeit
    in der das Wasser wieder steigt...
    Es kommt die Zeit
    in der der Airport wieder brennt...

  • Die Frage nach der Sicherheit öffentlicher Veranstaltungen ist eine berechtigte. Soweit sie durch Private ebracht werden, liegt die Entscheidung zu 2G oder 3G bislang noch in ihren Händen. Die Möglichkeit, 2G anzubieten, besteht für die Privatwirtschaft mit Ausnahme der Versorgung mit lebenswichtigen Gütern vollumfänglich und wird ergänzt durch den Anreiz seitens der Politik, im Falle, dass man sich auf 2G beschränkt, praktisch alle Maßnahmen wegfallen zu lassen (wie Abstands- und Hygienekonzept, Maskenpflicht und vergleichbare Schutzmaßnahmen, siehe bspw. § 26a der Corona-Schutzverordnung des Landes Hessen).


    Was mir allerdings immer wieder auffällt ist, dass auf beiden Seiten der eher kategorisch eingestellten Lager fundamentale Missverständnisse über den Kenntnisstand und den realiteren Nutzen einzelner Maßnahmen und ihrer Rechtfertigung innerhalb eines freiheitlichen Rechtsstaates bestehen.


    Zunächst einmal sind öffentliche Veranstaltungen unter freiem Himmel (d. h. wirklich freie Sicht nach oben und zu den Seiten, nicht etwa im Sinne des Art. 8 GG) keine entscheidenden Pandemietreiber, sagt das RKI.

    Zitat

    Konkret: Übertragungen im Außenbereich kommen insgesamt selten vor und haben einen geringen Anteil am gesamten Transmissionsgeschehen.

    Zu dem gleichen Schluss kam die Gesellschaft für Aerosolforschung bereits im Dezember letzten Jahres und musste aufgrund der Tatsache, dass ihre Verlautbarungen konsequent ignoriert wurden, mit einem Brief direkt an die politischen Entscheider im April 2021 seinen Erkenntnissen Nachdruck verleihen, siehe hier und hier, ergänzend auch dieses hier.


    Was Hygienekonzepte betrifft, so sind dem zuständigen Bundesinstitut für Risikobewertungen bis heute keine Schmierinfektionen bekannt; gleichermaßen stellt das Umweltbundesamt fest, dass eine Übertragung über Wasser ausgeschlossen ist.


    Was die Masken betrifft, so handelt es sich am Kriterium naturwissenschaftlicher Beweisbarkeit gemessen um einen komplexen Sachverhalt, dessen Erforschung selten einen Analogieschluss auf weitere Umgebungen zulässt. Über die tatsächliche partikelfiltrierende Wirkung siehe das Positionspapier der GfA. Es besteht zwar Konsens über den relativen Abscheidegrad der jeweiligen Maskentypen nach CE-Normung, allerdings bis heute keiner darüber, welche absolute Menge infektiöser Partikel für eine Übertragung vonnöten ist. Davon allerdings hängt letztlich ab, ob ein Geimpfter mit verringerter Virenlast bei Exspiration kontagiös ist - bzw. umgekehrt, ob die verschiedenen Maskenarten zum Selbstschutz hilfreich beitragen.


    Ein aktuelles und gut untersuchtes Beispiel aus den USA aus dem August dieses Jahres: Mit Einhaltung der Verpflichtung zum Maskentragen und mit Abstand von 1,80 m zueinander war der Untersuchung des US-amerikanischen CDC zufolge eine einzelne Lehrkraft imstande, 12 von 24 Kindern ihrer Schulklasse anzustecken.


    Für alle in der EU durch die Europäische Kommission auf Vorschlag des CHMP zugelassenen Impfstoffe sieht es in Studien unterschiedlicher Machart hinsichtlich einer verringerten Transmission und einer deutlich verringerten Wahrscheinlichkeit bei Infektion auch hospitalisiert zu werden, gut aus, siehe hier, hier und hier.


    Trotzdem - und das ist wichtig - ist es der EMA als zuständiger Behörde für die bedingte Marktzulassung zurzeit aufgrund der Datenlage noch nicht möglich, den Einfluss einer Corona-Schutzimpfung auf die Transmissionsfähigkeit und die Dauer der Immunisierung zu bestimmen, siehe Comirnaty, Janssen, Spikevax und Vaxzevria.


    Auszugsweise, aber in den Medical Overviews jeweils ähnlich, heißt es dort:

    Zitat

    The effect of COVID-19 Vaccine Janssen on the spread of the SARS-CoV-2 virus in the community is not yet known. It is not yet known to what extent vaccinated people may still be able to carry and spread the virus.


    Ich möchte an dieser Stelle nicht weiter ins Detail gehen und schon gar nicht langweilen. Aber angesichts dessen, was in vorherigen Beiträgen unter anderem zu lesen war, erlaube ich mir einige abschließende Hinweise.


    1. Wer glaubt, ein Arbeitsverhältnis ließe sich deshalb beenden, weil ein Angestellter keine Auskunft über seinen Impftstatus machen möchte oder offenkundig nicht gegen Sars-CoV-2 geimpft ist, hat von grundlegendem Vertrags- und Arbeitnehmerschutzrecht noch nie etwas gehört. Es handelt sich um einen gegenseitigen Vertrag, dessen Beendigung zurecht an hohe Hürden und nicht an spekulative Risiken geknüpft ist.


    2. Die Entscheidung, sich impfen zu lassen, ist privatrechtlich eine Einwilligung in die Vornahme eines Heileingriffs, § 630d Abs. 1 BGB. Es handelt sich dabei um eine Gewissensentscheidung, die nach Art. 4 Abs. 1 GG unverletztlich ist und daher mit der Ausnahme kollidierenden Verfassungsrechts nicht einschränkbar ist.


    3. Eine solche Gewissensentscheidung sollte jedermann respektieren, unabhängig von eigenem Paradigma oder eine anderweitigen moralischen Herleitung einer Verpflichtung. Wir respektieren sie bei der Religionsausübung genauso wie bei Weltanschauungen - und unser Grundgesetz differenziert dahingehend nicht.


    4. Im Gegensatz zu Geimpft- und Genesenennachweisen, die allein auf die Möglichkeit einer verringerten epidemiologischen Bedeutung des Nachweisenden abstellen, erbringt allein ein validierter PCR-Test diesen Nachweis in Form eines Beweises wirklich. Es ist gerade deshalb nach Angaben des RKI eben nicht angezeigt, dass Menschen ohne eine solche Testung Kontakt zu Menschen erhalten, die tatsächlich durch eine Folgeinfektion gefährdet wären. Sowohl die Impfung als auch eine vorangegange Erkrankung senken die Hospitalisierungswahrscheinlichkeit sowie (siehe oben) die Transmissionsfähigkeit (Kontagiosität). Es handelt sich dabei jedoch um eine relative Risikoreduktion, wohingegen eine Genomuntersuchung einen absoluten Erregernachweis darstellt. Dies gilt ausdrücklich nicht für Antigenschnelltests. Deren Wirksamkeit, in Anbetracht der konsequenten Ignoranz ggü. wichtigen Anwendungshinweisen wie der Vortestwahrscheinlichkeit, sieht man z. B. in Hamburg: Von 753.000 Antigenschnelltests innerhalb der zweiten Juni-Woche dieses Jahres waren 218 positiv, von denen sich in der Folge vermittels PCR-Testung nur 44 bestätigen ließen, was kurzerhand eine Falsch-Positiv-Rate von knapp 80 % ergibt.


    5. Der immer wieder geäußerte Verweis auf eine ungeschriebene Solidarverpflichtung hinkt. Bis heute erwartet niemand zugunsten anderer periodischer Infektionskrankheiten eine Vollimpfung der Allgemeinheit. Genauso wenig verlangt man den Betroffenen der mit 40 % aller jährlich Versterbenden die Haupttodesursache in Deutschland darstellenden Herz-Kreislauf-Erkrankten im Vorhinein ab, ihren Lebensstil in einen gesunden zu verwandeln. Ebenfalls nach Angaben des RKI sind dies nämlich allein auf das Risiko bezogen 25 % der deutschen erwachsenen Bevölkerung, die adipös ist. Geschätzt 15,4 % aller Krebserkrankungen (zweithäufigste Todesursache in Deutschland) weltweit sind infektiologischer Natur (viral, bakteriologisch, parasitär).


    6. Die Idee, Menschen aufgrund ihrer individuellen Überzeugungen aus der Gesellschaft zu exkludieren oder auf indirektem Wege einen Zwang zu erzeugen, sollte im Hinblick auf die Tatsache, dass sie dadurch in ihrer Freiheit der Person, Art. 2 Abs. 2 GG, eingeschränkt werden, zumindest hinreichend begründet werden. Der pauschale Verweis auf die abstrakte Gefährdungsvermeidung genügt dafür nicht. Sowie die Einstellung der Kostenübernahme der Antigenschnelltests ("Bürgertestungen") damit begründet wird, dass jedem Bürger ein individuelles Imfpangebot unterbreitet werden konnte, sollte diese Argumentation auch in umgekehrter Richtung für die Nichtannahme des Angebots gelten. Vom medizinischen Standpunkt aus betrachtet, ist mehr Schutz als durch einen der verfügbaren Impfstoffe auf absehbare Zeit nicht zu erlangen. Da in diesem Falle nur noch die sich gegen eine Impfung Entscheidenden nennenswert gefährdet sind, stellt dies keine Angelegenheit der Allgemeinheit dar. Denn neben dem Recht, eine Heilbehandlung abzulehnen, gibt es ein diesem Gedanken zugrundeliegendes Recht auf Krankheit, so abstrus das erst einmal wirken mag. Die Selbstbestimmung als Ausdruck der Menschenwürde ist nun einmal aller staatlichen Gewalt höchstes Rechtsprinzip. Kinder stellen die Ausnahme von dieser Argumentation dar. Es sei jedoch angemerkt, dass seit Beginn der Pandemie insg. 88 Kinder aufgrund einer Erkrankung mit Sars-CoV-2 auf der Intensivstation behandelt wurden (siehe Gesellschaft für Pädiatrische Infektiologie) und dass dies angesichts einer Gesamtzahl 14 Mio. Kindern in Deutschland keine grds. Beschränkung eines Großteils des öffentlichen Lebens und seiner Bestandteile rechtfertigen kann, worauf die Gesellschaft in Zusammenarbeit mit der Deutschen Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin unmissverständlich hingewiesen hat.


    Der Verfasser ist geimpft und sieht in der Impfung keine Bedrohlichkeit für seine persönliche Gesundheit.

    Der Glaube an das Gute ist die Entfremdung mit der Wirklichkeit.

  • Kleine Anmerkung im Bezug auf 2G.


    Im Bezug auf die Teilnahme am öffentlichen Leben kann diese Regel funktionieren.


    Was macht man allerdings, wenn diese Leute, die sich testen lassen würden und zum aktullen Zeitpunkt noch nicht den vollen Impfschutz haben, dann privat Feiern ohne Tests? - Das kann nicht kontrolliert werden und schon kann es wieder eine gefährliche Entwicklung werden.


    Es muss bei Veranstaltungen besser kontrolliert werden und da sollte der Veranstalter eben auch die entsprechende Zeit dafür einplanen. Wenn jemand ein Problem damit hat, dann soll er halt zu Hause bleiben. Es geht um die Gesundheit von allen.

    Narren sind bunt und nicht braun!

  • Zitat: "Der Verfasser ist geimpft und sieht in der Impfung keine Bedrohlichkeit für seine persönliche Gesundheit."


    Freut mich für dich, LeWriter. Hast aber sicher schon mal was von einer Solidargemeinschaft gehört? Dass du nicht nur dich, sondern auch andere damit schützt. Und das von dir zitierte "Recht auf Krankheit" halte mal bitte denen vor, die Angehörige durch Corona verloren haben oder die unter Long Covid leiden. Sonst schau dir einfach beatmete Covid-Patienten an und sprich dann noch mal von persönlicher Freiheit bezüglich Impfen.

    "Nichts ist schwerer und erfordert mehr Charakter, als sich in offenem Gegensatz zu seiner Zeit zu befinden und laut zu sagen: Nein!"

    Einmal editiert, zuletzt von Köln ()

  • Was macht man allerdings, wenn diese Leute, die sich testen lassen würden und zum aktullen Zeitpunkt noch nicht den vollen Impfschutz haben, dann privat Feiern ohne Tests? - Das kann nicht kontrolliert werden und schon kann es wieder eine gefährliche Entwicklung werden.

    Bei mir zuhause kommt keine ungeimpfter ohne Test rein

    Es kommt die Zeit
    in der das Wasser wieder steigt...
    Es kommt die Zeit
    in der der Airport wieder brennt...

  • Und wir haben den ersten Toten durch einen Querdenker Terrorist...


    Super gemacht Axel Springer ...

    Es kommt die Zeit
    in der das Wasser wieder steigt...
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