Vertragsstrafe wg. ebay-Verkauf

  • Hallo zusammen,


    falls dieser Post nicht erwünscht ist oder gegen Regeln verstößt, bitte einfach löschen.


    Ich habe am Tag des VVK für 5 Städte jeweils 2 Tickets gekauft, weil ich zu der Zeit noch nicht wusste, welche Daten bei mir passen. Für 2 Städte habe ich die Tickets kürzlich bei ebay verkauft (ohne damit Gewinn zu machen, allerdings leider als Auktion und nicht Sofortkauf eingestellt). Nun habe ich ein Schreiben vom Anwalt bekommen mit der Aufforderung, eine Vertragsstrafe von 500 Euro zu zahlen sowie eine Unterlassungserklärung zu unterschreiben. Ich gebe zu, ich habe die AGBs vorm Kauf der Tickets nicht gelesen und war mir daher nicht bewusst, dass das untersagt ist. Das ist natürlich meine eigene Schuld, dennoch würde mich mal interessieren, ob hier schon jemand von Euch in derselben Situation war und wie der Fall ausgegangen ist. Ich versuche gerade, mich außergerichtlich mit dem Anwalt zu einigen, möchte auch nicht riskieren verklagt zu werden, aber dadurch, dass ich wirklich keine böse Absicht hatte und die Tickets einfach nur "loswerden" wollte, tut es mir natürlich enorm weh, so viel Geld zu zahlen.


    LG :)

  • Ist nicht so neu:


    https://www.anwalt.de/rechtsti…f-ebay-strafe_165860.html


    Einerseits finde ich’s auch gut, daß der „Geschäftemacherei“ mit Tickets ein Riegel vorgeschoben wird. Andererseits ist es natürlich echt doof für Käufer, die WIRKLICH kurzfristig, krankheitsbedingt oder warum auch immer ihre zwei Karten weitergeben möchten.

    Wobei es da - für den „ehrlichen Handel“ - beispielsweise immer noch das Forum gibt…

    Andererseits frage ich mich, warum sie’s dann nicht einfach so handhaben, daß man die Tickets bis zu einem bestimmten Zeitpunkt zurückgeben kann. Andere wären froh, wenn dann nochmal Karten zum Normalpreis frei würden.

    Aber ich weiß auch nicht, was wie warum jetzt geahndet wird - oder nicht…


    Svenja278: Ist das auch wirklich der Anwalt/hast Du den mal gegoogelt?! Mich würde es nicht wundern, wenn da nicht auch irgendwelche Trittbrettfahrer aufspringen…

    "Morgen ist auch noch ein Tag", sagte der Optimist.
    (Werner Mitsch)

  • Eigentlich: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht! Da würden sich viele rauswinden: "Dää! Echt, man muss Steuern zahlen an das Finanzamt? Poah, das wusste ich nicht! Sorry!" ;)

    Ich denke mal, wenn Du nicht ständigen Kauf und Verkauf, also Handel, betreibst, wirst Du wahrscheindlich eine geringe Strafe bekommen. Einen kompletten Freispruch kann ich mir nicht vorstellen.


    Aber, i weiß von nix! Mein Name ist Hase!

    Auf da Alm gibt´s ka Sünd!

    "… Nimm nichts mit, wir brauchen nichts. Lass alles hier und schmeiß es weg. All die Souvenirs, unsere Biographien.

    Alles lästiges Übergewicht… "

  • Was genau werfen die Dir eigentlich vor? Ich konnte jetzt auf die Schnelle NICHTS finden, was „laut AGB“ gegen den Weiterverkauf spricht. Oder steht diesbezüglich irgendwas auf den Tickets?

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    (Werner Mitsch)

  • Ja, hab ich auch gerade nachgelesen:

    8.2.

    Der Verkauf von Tickets durch kauf mich erfolgt ausschließlich und bis zur jeweils festgesetzten Höchstbestellmenge zur privaten, nicht kommerziellen Nutzung durch den Ticketerwerber. Der gewerbliche und/oder kommerzielle Weiterverkauf von Tickets durch den Ticketerwerber ist untersagt. Dem Ticketerwerber ist es insbesondere untersagt,

    • 8.2.1 Tickets bei Auktionen oder Internetversteigerungen (z.B. eBay) zum Kauf anzubieten;

    Da du die AGBs beim TIcketkauf erhalten hast, kannst du auch nicht behaupten, es nicht gewusst zu haben. Ob du diese nun tatsächlich gelesen hast, oder nicht. Du hast wahrscheinlich das Hackerl bei "AGBs akzeptieren" gemacht.

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  • Mal ganz langam bevor ihr hier mit AGBs rumwedelt.


    Nur weil KAuf Mich da was reinschmiert hat das noch lange absolut keine Rechtsgültigkeit, der DFB hat auch versucht so herumzulamentieren ist vor Gericht aber krachend gescheitert.


    Nimm dir bitte SOFORT einen Anwalt. Zahle auf KEINEN FALL und Unterschreibe NICHTS ohne einen Anwalt zu rate zu ziehen. Irgendwas von Anwälten zu unterschreiben ist brand gefährlich und du bringst dich in Teufels Küche.


    Gerade Kauf mich hat da ja mal den Arsch auf. Die Zocken den Fans schon illegal die VVK Gebühr ab und winden sich dann wie ein Aal wenn es um Rückzahlungen geht.


    Pro Tipp. Wenn Anwälte schon von sich die Zahlungen aus "Kulanz" drücken ist die Sache sehr windig und kann für dich sehr gut ausgehen, ich vermute Kauf Mich wird zurückziehen wenn die Post vom Gegenanwalt

    kriegen.


    tl'dr


    Auf jeden Fall. Ab zum Anwalt.

    Es kommt die Zeit
    in der das Wasser wieder steigt...
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    in der der Airport wieder brennt...

  • Irgendwo in meinem Hinterstübchen dämmert da irgendwas bei mir, irgendwann gab's das irgendwo schonmal, weiß aber nicht, ob hier, oder ob in einem Fußballforum.


    Ich denke bzw. könnte mir vorstellen, der Fehler liegt in der Auktion, weil du die Karten damit gewinnbringend verkauft hast, ob das böse Absicht war oder nicht, ist in dem Fall egal.

    In den AGB ist ja auch nur von Auktionen oder Internetversteigerungen die Rede, nicht vom generellen Verkauf (zumindest im hier geposteten Auszug).

    Wer keine Angst vorm Teufel hat, braucht auch keinen Gott!


    Nr. 5 lebt - wir sehen uns wo die eisernen Kreuze stehen...

    Einmal editiert, zuletzt von Katastrophenkommando ()

  • Mein Cousin ist Anwalt und meinte auch, dass die AGBs etwas "stümperhaft" sind. Mit ihm hatte ich auch mein erstes Schreiben zusammen verfasst. Ich werde ihn da weiterhin um Rat fragen, möchte es nur ungern auf eine Klage ankommen lassen. Aber dankeschön für deine Antwort, da fühl ich mich schon besser und nicht mehr wie ein totaler Schwerverbrecher ;).

  • Nur weil KAuf Mich da was reinschmiert

    :] Ja, sicher sollt man das prüfen lassen. Aber halt möglichst kostenlos bei 350 Euro Streitgeld.


    Der Artikel ist glaub ich nicht schlecht und doch irgendwie wieder schlecht 8o

    Weiterverkauf Tickets

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  • Ich mein, wenn die jetzt bei Leuten anfangen mit sowas die hundert Tickets verkaufen, klar kein Thema, aber sowas hier?


    Wir reden hier von 4(!) Tickets. Da Gewerblich zu unterstellen, so Abmahnanwälten sollte man sofort die Zulassung entziehen. Ausserdem gehören Abmahnungen eh auf 20€ gedeckelt...


    Abmahnanwälte sind übrigens auch bei ihren Kollegen sehr unbeliebt


    Hier wurde jedenfalls absolut nichts verwerfliches oder zu bestrafendes gemacht. Erst Recht wenn man berücksichtig was Kauf Mich sonst so treibt.. Unterschlagung der VVK Gebühr... für nen Brief 5€ Porto nehmen etc...

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