Vertragsstrafe wg. ebay-Verkauf

  • Die Gewinnerzielungsabsicht ist relevant und die muss zumindest klar erkennbar sein. Wer bei einem Clubkonzert 30 min nach dem VVK die Tickets bei eBay reinstellt, wird Gewinn erzielen wollen und das sollte auch sanktioniert werden.


    Im vorliegenden Fall gibt es weder eine Gewinnerzielungsabsicht noch Gewinn. Lediglich wurde der von Kauf Mich pauschal diskriminierte und verbotene Verkaufskanal eBay genutzt.


    Gabumon hat hier absolut Recht. Weil Leute ihre Ruhe wollen und Angst vor Anwälten haben, lohnt sich das Ganze.

  • 8.2.1 Tickets bei Auktionen oder Internetversteigerungen (z.B. eBay) zum Kauf anzubieten;

    eBay ist glaub ich generell nicht verboten, sondern Auktionen und Versteigerungen. Aber ich mag jetzt nicht mehr nachlesen.

    Auf da Alm gibt´s ka Sünd!

    "… Nimm nichts mit, wir brauchen nichts. Lass alles hier und schmeiß es weg. All die Souvenirs, unsere Biographien.

    Alles lästiges Übergewicht… "

  • Vielen Dank für all Eure Antworten! Mein Anwalts-Cousin hat vorhin mit dem Anwalt der kauf mich GmbH telefoniert und sie haben sich auf 150€ + Unterlassungserklärung geeinigt, damit kann ich leben. Wie hier auch schon jemand von Euch sagte, war deren größtes Problem, dass ich die Tickets als Auktion reingestellt habe. Naja, es hatte auf jeden Fall einen großen Lerneffekt ;) und nochmal passiert mir das nicht. :)

    Du verkaufst 2 Tickets, möchtest einfach den einkaufspreis haben und sollst dafür Strafe zahln, und du zahlst auch noch 150 Euro ? Wofür genau ? Nicht genug, das jkp die Fans abzieht und Geld einbehält, jetzt wird auch noch so Geld gemacht.

    Aber solang es dumme Menschen gibt und zahlen.

    Zumindest kannst du dir selber auf die Schulter klopfen, du bezahlst denen ein erstklassiges Essen.


    Ps - den Prozess hätte Kauf Mich verloren, was kommt als nächstes ? Wird man verklagt wenn man ein Tshirt als Auktion reinstellt ?

  • Mag sein, dass ich zu misstrauisch bin. Aber irgendwie keimt in mir der Verdacht, dass hinter diesem Thread JKP/ Kauf mich stecken, um mit dieser Geschichte Leute abzuschrecken, ihre Karten bei eBay zu verkaufen.

    Sei mir nicht böse, aber dein gut gelauntes "Naja, es hatte auf jeden Fall einen großen Lerneffekt ;) und nochmal passiert mir das nicht. :)" wirkt auf mich etwas unecht.


    Insgesamt kann ich mir nicht vorstellen, dass das so wie hier geschildert, tatsächlich vor Gericht Bestand haben würde.


    Der Verkauf der Tickets über Auktionen ist laut AGB nicht erlaubt. Aber ob so eine Klausel tatsächlich wirksam ist, erscheint MIR eher unwahrscheinlich.

    (in so manchen Mietverträgen stehen ja auch die absonderlichsten Klauseln, die dann aber unwirksam sind)


    Kauf mich bietet keinerlei Möglichkeiten, Tickets verlustfrei wieder zurück zu geben, wenn man doch nicht zu einem Konzert gehen kann und verbietet dann aber, dass man die Tickets verlustfrei oder mit kleinem Gewinn anderweitig los wird.

    Stellt man die Karten mit einem (hohen) Festpreis bei eBay ein, sind die Gebühren schon mal höher als bei einer Auktion mit 1,- € Startgebot. "Vertragsstrafe" soll man aber ungeachtet des erzielten Reinerlöses zahlen, wenn man lt Kauf Mich die ABSICHT hatte, einen Gewinn zu erzielen?? Man zahlt also für die Absicht??


    Und wie wird "kommerziell" definiert? Ist es bereits "kommerziell" wenn eine Privatperson 2 Tickest verkauft?


    Ich persönlich hätte auch keine Nerven, das vor Gericht auszufechten.


    Gibt es da nicht Anlaufstellen, die sich um solche Sachen kümmern (Verbraucherzentrale zB)??


    Alles in allem ein weiterer Ekelpunkt für JKP

  • Alles in allem ein weiterer Ekelpunkt für JKP

    Dass die Plattenfirma JKP hier nicht verantwortlich ist, sondern das grundsätzlich erst einmal rechtlich davon losgelöste Unternehmen "Kauf Mich", geht hier gerade etwas unter nach ein paar pöbeligen Beiträgen, die das bereits vor dir verdreht haben.

    Zumindest geografisch liegen da um die 700km zwischen, inwieweit da wer Teilhaber ist etc. pp. weiß ich zwar nicht, aber hier werden die Firmen unabhängig von der Sachlage zu sehr durcheinandergeworfen.

    Es hat sich vieles getan, auf Dosenbier gibt es jetzt Pfand,
    aber die meisten von uns leben noch, das war nicht immer so geplant.
    (Koyaanisqatsi)

  • Mag sein, dass ich zu misstrauisch bin. Aber irgendwie keimt in mir der Verdacht, dass hinter diesem Thread JKP/ Kauf mich stecken, um mit dieser Geschichte Leute abzuschrecken, ihre Karten bei eBay zu verkaufen.

    Sei mir nicht böse, aber dein gut gelauntes "Naja, es hatte auf jeden Fall einen großen Lerneffekt ;) und nochmal passiert mir das nicht. :) " wirkt auf mich etwas unecht.

    Naja, wenn man mit so einer Forderung konfrontiert wird und es am Ende dann relativ schnell und im Vergleich zur Ausgangssumme mit einer kleinen Zahlung über die Bühne geht, würde ich mich zwar über die Sache an sich auch ärgern, die Zahlung am Ende aber mit Galgenhumor hinnehmen.


    Ich habe mal gegoogelt, weil ich ja glaube, sowas schon mal mit Fußballkarten erlebt zu haben, und bin tatsächlich fündig geworden (allerdings klappt das zitieren nicht so, wie ich will):


    "Wie genau und wie oft kontrolliert der xxx den Ticket-Schwarzmarkt und wie werden Verstöße gegen die ATGB geahndet? Und an wen kann man sich als xxx-Fan wenden, wenn man überteuerte Angebote im Internet findet?

    X X, Geschäftsführer:

    Wir beobachten regelmäßig Ebay-Auktionen, kontaktieren die Verkäufer bzw. die Karteninhaber, klären diese abermals über unsere ATGB auf und bitten sie, eine Unterlassungserklärung zu unterzeichnen sowie eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 50 € zu zahlen. Wird diese Vorgehensweise nicht akzeptiert, sperren wir die betreffenden Kunden von den Vorverkaufsphasen aus. Bei der Großzahl der Fälle kann man von Unwissenheit sprechen – die Vorgehensweise wird dann meistens so akzeptiert.

    Bei „Wiederholungstätern“, die bereits einmal von uns kontaktiert wurden, sprechen wir, wie in den ATGB vorgesehen, eine Vertragsstrafe aus und versuchen, diese durchzusetzen.

    Weiter prüfen wir in unserem Verkaufssystem auch Buchungsvorgänge, die uns auffällig erscheinen. Sollte sich herausstellen, dass Kunden, die einmal erstandenen Karten gewerbsmäßig weiterverkaufen, verlieren diese ihr Vorkaufsrecht. Da die Beweisführung, dass der Kartenverkauf kommerzieller Natur ist, in solchen Fällen erfahrungsgemäß sehr schwer ist, können wir die betreffenden Personen quasi nur durch den Ausschluss aus dem Vorverkauf "bestrafen"."


    Nun wars zwar bei der Userin hier im Forum kein geplantes Vorhaben, die Tickets gleich teurer zu verkaufen, aber Unwissenheit schützt ja bekanntlich nicht vor Strafe.


    Gab auch 2007 schon einen Artikel auf spon: https://www.spiegel.de/sport/f…-gegen-ebay-a-470248.html


    Wer keine Angst vorm Teufel hat, braucht auch keinen Gott!


    Nr. 5 lebt - wir sehen uns wo die eisernen Kreuze stehen...

  • Dass die Plattenfirma JKP hier nicht verantwortlich ist, sondern das grundsätzlich erst einmal rechtlich davon losgelöste Unternehmen "Kauf Mich", geht hier gerade etwas unter nach ein paar pöbeligen Beiträgen, die das bereits vor dir verdreht haben.

    Zumindest geografisch liegen da um die 700km zwischen, inwieweit da wer Teilhaber ist etc. pp. weiß ich zwar nicht, aber hier werden die Firmen unabhängig von der Sachlage zu sehr durcheinandergeworfen.

    Und du glaubst das Kauf Mich irgendwas ohne wissen des Managements tut?


    Dieses verhalten hier fällt auch komplett auf die vier der Band zurück, die könnten verhindern das ihr Management und Kartendealer harmlose Fans(!) versucht auszunehmen mit hahnebüchender Argumentation.

    Es kommt die Zeit
    in der das Wasser wieder steigt...
    Es kommt die Zeit
    in der der Airport wieder brennt...

  • Und du glaubst das Kauf Mich irgendwas ohne wissen des Managements tut?

    Gegenfrage: du glaubst, dass jede im Zweifel noch so kleine Aktion, vom obersten Management abgesegnet wird?

    Es hat sich vieles getan, auf Dosenbier gibt es jetzt Pfand,
    aber die meisten von uns leben noch, das war nicht immer so geplant.
    (Koyaanisqatsi)

  • Gegenfrage: du glaubst, dass jede im Zweifel noch so kleine Aktion, vom obersten Management abgesegnet wird?

    Einen Abmahnwanwalt auf Ebay anzusetzen ist keine "kleine Aktion" mehr. Eine Kurze GOogle suche zeigt, das ist kein Einzelfall.


    Blöderweise gibt es auch noch kaum eine alternative zu dem Dubiosen Kauf Mich wenn man Hosentickets kaufen mag

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  • Als Kauf mich würde ich künftig 1000€ fordern, dann freuen sich die Leute wenn sie nur 300€ zahlen und sie viel „sparen“

    Bei 1000€ wird die schwelle "Ich frage lieber einen Anwalt" schon höher.


    500€ sind auch eine Schmerzgrenze da gehen die Abmahner gerne hin und bieten aus "Kulanz" ratenzahlung an. Ich hab das ganze mit meiner Mutter schon damals durchexzeriert. Da ging es um Filesharing, die hat nicht einen Cent an den Abmahner gezahlt am Ende...


    Das ding so weit das am Ende Jahre später der Abmahner es noch mal versuchen wollte und von mir die Adresse haben wollte. 2 Wochen später meldete sich die Friedhofsverwaltung bei mir sie hätten Post von einem seltsamen Anwalt bekommen :D

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  • nach der Schilderung einen falschen getroffen.

    Ja, richtig, nach Schilderung. Oder, beim ersten Versuch als Trittbrettfahrer Gescheiterten.

    Who knows! :/

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    "… Nimm nichts mit, wir brauchen nichts. Lass alles hier und schmeiß es weg. All die Souvenirs, unsere Biographien.

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  • Naja, wenn man mit so einer Forderung konfrontiert wird und es am Ende dann relativ schnell und im Vergleich zur Ausgangssumme mit einer kleinen Zahlung über die Bühne geht, würde ich mich zwar über die Sache an sich auch ärgern, die Zahlung am Ende aber mit Galgenhumor hinnehmen.


    I

    Dass er/sie/d dann diesen Vergleich angenommen hat, meinte ich ja auch nicht. Mir kommt dieses Gutgelaunte etwas seltsam vor. Und dann noch ein fröhliches "ich habe was gelernt hinterher".

    Wie auch immer.

  • 150 Euro zum Fenster raus geworfen.

    Ich hatte einen ähnlichen Fall mit Karten eines großen Fussballclubs, die wahrscheinlich entsprechende Spezialisten beschäftigen. Nach zwei Briefen war die Sache ohne Unterlassungserklärung und Zahlung erledigt. Gezweifelt hab ich zwischendrin allerdings schon mal.

    Wenn ich das aber privat ohne Hilfe geschafft habe, verstehe ich die Handlungsweise deines Cousins nicht.


    Wie sind denn deine Daten an den Anwalt gekommen? Entweder haben Leute von KaufMich die Karten selber gekauft (unwahrscheinlich) oder du hast die Originaltickets mit entsprechenden Codes fotografiert und bei Ebay veröffentlicht. Bei letzterem stellt sich die Frage, wie der Anwalt drauf kommt das du auch der Besitzer des verkaufenden ebay Accounts bist? Vielleicht hast du ja die Tickets privat zum Originalpreis weiter gegeben und weißt gar nicht was anschließend damit passiert ist...

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