Vertragsstrafe wg. ebay-Verkauf

  • Achtung eine Info zu den Kaufmich AGBs

    Zwar noch nicht bei den Hosen aber bei den neu im Shop der Beatsteaks.


    In den AGBs https://www.beatstuff.de/index.php/shop.StaticPage/agb

    9.2 Unzulässige Weitergabe: Der Verkauf von Tickets erfolgt ausschließlich zur privaten, nicht kommerziellen Nutzung durch den Kunden; jeglicher gewerbliche oder kommerzielle Weiterverkauf sowie jede sonstige unzulässige Weitergabe bzw. jedes sonstige unzulässige Anbieten von Tickets durch den Kunden ist untersagt. Als unzulässige/s und damit untersagte/s Weitergabe oder Anbieten gilt insbesondere,

    • 9.2.1 Tickets öffentlich, insbesondere bei Auktionen oder im Internet (z.B. bei eBay, Kleinanzeigen, Facebook, Instagram) und/oder bei nicht von kauf mich autorisierten Online- oder Verkaufsplattformen (z.B. viagogo, StubHub, Ticketbande, Gigsberg etc.) zum Kauf bzw. zur Weitergabe anzubieten und/oder zu verkaufen und/oder weiterzugeben, ausdrücklich auch, wenn das Angebot, der Verkauf oder die Weitergabe ohne Gewinn bzw. Preisaufschlag erfolgt,


    Privates verkaufen im Internet wird dort untersagt, und kaufmich ist ja schnell mit einer Abmahnung zur Stelle.

  • (...)

    Und zu den Beatsteaks, die sollen froh sein das zu den Konzerten wer hin geht


    Die sind ja von den Locations in den letzten 10/12 Jahren wieder kleiner geworden


    Aber fast die ganze "Please" Tour 2024 ist ausverkauft.

    Also alles richtig gemacht.

    Lieber kleinere Locations spielen und ausverkaufen, statt große Hallen und nicht ausverkauft.
    Ich sehe darin kein Problem.

    That's your moral compass but what good is it to me?

  • Aber fast die ganze "Please" Tour 2024 ist ausverkauft.

    Also alles richtig gemacht.

    Lieber kleinere Locations spielen und ausverkaufen, statt große Hallen und nicht ausverkauft.
    Ich sehe darin kein Problem.

    Joar - wir meinen ja im weitesten Sinne das gleiche

    Man passt eben die Locations der Zuschauermenge an, bei dem einen werden sie größer beim anderen kleiner

  • Hm, wo soll denn Otto oder Maria Mustermann sein Ticket denn dann verkaufen können, wenn man nicht zum Konzert kann?

    Welches wären denn dann die von kaufmich autorisierten Verkaufsplattformen? Da bleibt ja nix mehr.

    Selbst wenns eine kaufmich organisierte Kartenbörse gäbe, aber dann wäre der potenzielle Abnehmerkreis sicherlich kleiner, als über die üblichen anderen Verkaufsplattformen.

    Selbst Karten für die Bayreuther Festspiele darf man weiterverkaufen, wenn es sich um einen Preis handelt, der den Originalpreis (inkl. Gebühren) nicht übersteigt.


    Das hat kaufmich/Beatsteaks zwar auch drin stehen

    "

    • 9.2.2 Tickets zu einem höheren als dem bezahlten Originalpreis weiterzugeben; ein Preisaufschlag von bis zu 25% zum Ausgleich entstandener Transaktionskosten ist zulässig,"

    aber das beißt sich ja mit dem Verbot, sie überhaupt anzubieten. 🤔

    Wer keine Angst vorm Teufel hat, braucht auch keinen Gott!


    Nr. 5 lebt - wir sehen uns wo die eisernen Kreuze stehen...

  • So ein Verbot wäre auch überhaupt nicht rechtsgültig.


    Auch das mit dem "25%" ist sehr schwammig, wenn mir einer 1000€ für ein Ticket bietet nehme ich das an, das kann sich der Saftladen auf den Kopf stellen.

    Es kommt die Zeit
    in der das Wasser wieder steigt...
    Es kommt die Zeit
    in der der Airport wieder brennt...

  • ... die sollen froh sein das zu den Konzerten wer hin geht...

    Was hat das denn damit zu tun?


    Ich finde es gut, dass gegen den Online-Handel etwas unternommen wird. Die großen Künstler, die Tickets zu noch akzeptablen Preisen anbieten, müssen sich doch verarscht vorkommen, wenn Bots die Kontingente leerfegen und die Konzertbesucher, dann ein Vielfaches des Ursprungspreises blechen. Dann können die alle die Preise direkt erhöhen.


    Ich habe beim Ticketkauf einen Vertrag mit dem Veranstalter. Für den Fall eines Rücktritts, möge der Veranstalter mir die Möglichkeit dafür geben. Der kann dann - leider auf seine Kosten - über eine Plattform jemand anderem die Chance auf das Ticket geben.


    Personalisierte Internettickets sind doch da die Zukunft. Alles andere verursacht für alle Seiten nur Stress.

    NEIN :!:

  • Ich habe beim Ticketkauf einen Vertrag mit dem Veranstalter. Für den Fall eines Rücktritts, möge der Veranstalter mir die Möglichkeit dafür geben. Der kann dann - leider auf seine Kosten - über eine Plattform jemand anderem die Chance auf das Ticket geben.


    Eigentlich hast du einen Vertrag mit dem Ticketverkäufer, nicht mit dem Veranstalter. Sprich wenn du bei Eventim kaufst hast du einen Vertrag mit Eventim. Die stehen dafür gerade das das Ticket echt ist und du damit reinkommst, wenn der Veranstalter dann sagt "Damit lasse ich dich nicht rein" musst du das mit dem Verkäufer klären.


    Wenn Bots ganze kontingente leerfegen und das dann über "Schwarzhändler" verkauft wird ist das ja noch ne ganz andere Sache (vor allem Steuerlich, damit kriegt man die am ehesten). Viagogo sind dann noch mal eine GANZ andere Liga...


    Da dem "Privatverkäufer" der mal 1 Ticket verkauft mit Abmahnungen zu drohen etc ist völlig unverhältnismäßig und da gehört definitiv ein riegel vorgeschoben.. Als Gesetzentwurf bei "Personalisierten" Tickets wäre ich ja dafür das der Verkäufer das KOSTENFREI(!) zurück nehmen muss. Immerhin macht der ja einen Privatverkauf unmöglich. Also nix mit Servicegebühr etc...

    Es kommt die Zeit
    in der das Wasser wieder steigt...
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  • Gegen den organisierten Handel von Tickets aufm Zweitmarkt vorzugehen, ist ja auch völlig ok, ich denke dagegen hat niemand was.

    Aber als völlig belang- und ahnungsloser Ticketbesitzer mit in den gleichen Topf geworfen zu werden, wenn man aus Krankheit oder Terminüberschneidung (s)ein Ticket bei den Kleinanzeigen oder bei Fb anbietet - solange es sich im preislichen Rahmen befindet - finde ich schon etwas mit Kanonen auf Spatzen geschossen.

    Man hat ja halt keine andere Möglichkeit, wenn sich nicht im engsten Umfeld jemand findet, der das Ticket übernimmt.

    Ne Tauschbörse gibt es in den seltensten Fällen und ne Rückgabemöglichkeit sowieso nicht (sofern das Konzert nicht ausfällt).

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    Nr. 5 lebt - wir sehen uns wo die eisernen Kreuze stehen...

  • zumal, ich immer darauf hoffe das die dann mal auf den falschen Treffen, nämlich jemand der KKT, OPM und co dann mal vor Gericht schreift, dann sind diese "AGB" nämlich ganz schnell wieder weg

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