Rückerstattung Ticketkosten - Alles ohne Strom

  • Anscheinend gibt's noch Geld zurück?


    Zitat

    Düsseldorf Für die ausgefallene Tour „Alles ohne Strom“ der Toten Hosen werden die Ticketkosten vollständig erstattet. Das folgt aus einem Urteil des Landgerichts Traunstein. Die Verbraucherzentrale NRW hatte gegen den Ticketvermittler geklagt. Für die Erstattung gibt es einen Musterbrief.


    https://rp-online.de/kultur/al…kets-zurueck_aid-71690377


    Danach kommt die bezhalschranke.

  • Ich find das ziemlich unverschämt das das selbst gemacht werden muss.


    Eigentlich hätte man Kauf Mich dazu verdonnern müssen PRO AKTIV jeden Kunden die Gebüren + Zinsen zurückzahlen zu müssen


    So holen sich das vielleicht 20-30 Leute wieder und die zigtausend Euro verschwinden im Kauf mich, OPM, die Toten Hosen sumpf

    Es kommt die Zeit
    in der das Wasser wieder steigt...
    Es kommt die Zeit
    in der der Airport wieder brennt...

    Einmal editiert, zuletzt von Gabumon ()

  • Angeblich ist das Geld aus den einbehaltenen VVK Gebühren ja Personen aus der Veranstaltungsbranche zugute gekommen

    Wenn der Verbleib des Geldes mal wasserdicht belegt werden würde, hätte ich nachwievor kein Problem damit, auf die Gebühren zu verzichten, wenn es tatsächlich für jemanden Existenz rettend war.

    Nur leider kann man überhaupt nicht nachvollziehen, wohin die Kohle geflossen ist.

    Und angesichts der aktuellen Lage, mit überall steigenden Preisen, überlege ich doch ernsthaft , die Gebühren noch einzufordern.

    Und die dann eventuell zu spenden.

  • Ich würd das auf Jedenfall tun


    KKT ist ja auch "Veranstaltungsbranche"

    Es kommt die Zeit
    in der das Wasser wieder steigt...
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    in der der Airport wieder brennt...

  • Am Ende ist es ja auch nur eine GmbH... da wird kein Privatmensch in den Bankrott getrieben.

    Ich selber verzichte aber auf die Rückforderung, weil aus meiner Sicht die VVK Leistung erbracht wurde.

    Ende.

  • Wie gesagt, auf Nachfrage wird bereits schon lange erstattet, weil sich die Herren ihres rechtswidrigen Handelns offensichtlich bewusst waren.

    Meine Nachfragen wurden damals alle mit Standard Antworten abgewiesen. Nun halt nochmals..

  • Gebt ihr bei der Rückerstattung auch das Porto an oder nur den Ticketpreis? Denn von Porto schreibt die Verbrauchezentrale ja nichts...

    04.06.04 Rock im Park/ 11.12.04 FFM/ 27.05.05 Würzburg/ 13.08.05 Open Flair/ 10.09.05 Düsseldorf/ 06.06.08 Rock im Park/ 26.12.08 FFM/ 12.05.09 Bamberg/ 09.08.09 Taubertal/ 23.08.09 Highfield/ 19.12.09 Düsseldorf/ 02.06.12 Rock im Park/ 18.11.12 FFM/ 20.07.13 Schweinfurt/ 12.10.13 Düsseldorf/ 06.06.15 Rock im Park / 02.06.17 Rock im Park/ 09.07.17 Ludwigsburg/ 01.12.17 FFM/ 20.05.18 Braunschweig /25.06.22 Düsseldorf

  • Und was bedeutet dieser Satz: "Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig" ?


    Muss man die Forderung per Brief schreiben oder geht's auch per Mail?

    Das Kauf Mich noch vors Bundesverwaltungsgericht (?) gehen könnte, dass ist aber teuer...

    Es kommt die Zeit
    in der das Wasser wieder steigt...
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  • Ich habe es per Mail gemacht.

    Also kriegt man, stand jetzt, doch nichts wieder?


    Stand jetzt wohl noch nicht weil sie immernoch.

    Das von Ihnen erwähnte Urteil ist nicht rechtskräftig und wird derzeit geprüft. Mit Blick auf das laufende Verfahren können wir, auch auf entsprechende Nachfragen, keine weiteren Angaben machen.


    Sie bitten um Geduld. Blah blah.

  • Gut, wenn die jetzt zurück Zahlen würde ein höheres Gericht das durchaus als Schuldeingeständis werten.


    Muss man halt warten bis der Mistladen endlich aufgibt.


    DÄ sollten sich definitiv andere Vertragspartner holen als den laden der die eigenen Kunden ausnimmt

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    in der das Wasser wieder steigt...
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  • Erneute Ablehnung da das Urteil nicht rechtskräftig ist.

    Ebenso...

    "

    Liebe/r Kunde/in,


    vielen Dank für Ihre Anfrage.


    In Ihrem Fall wurde der Rückerstattungsprozess bereits durchgeführt. Der Veranstalter hat dabei zugunsten aller Kunden auf die von Verbraucherzentralen oft als nachteilig empfundene sogenannte "Gutscheinlösung" verzichtet und den Kaufpreis unmittelbar erstattet. Das von Ihnen erwähnte Urteil ist nicht rechtskräftig und wird derzeit geprüft. Mit Blick auf das laufende Verfahren können wir, auch auf entsprechende Nachfragen, keine weiteren Angaben machen.


    Wir bitten Sie deshalb bis zur endgültigen Klärung noch um etwas Geduld und danken für Ihr Verständnis."


    Also abwarten... oder klar erklären, daß es für die "Crew" gespendet wurde und dort wirklich ankam!

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