• widerspricht sich dein post nicht selbst? fettes brot ist doch für den erhalt der flora!

    Nee, fand die Kommentare vorher über Fettes Brot merkwürdig. Dass sie sich für den Erhalt einsetzen, finde ich gut!
    Nicht gut ist, was der Eigentümer dort macht und hier im Forum über Fettes Brot gelästert wird :!:

    Meine Konzerte:


    Das 1000. Konzert, Weihnachtskonzert Die Toten Hosen&Die Roten Rosen 1998, Auswärtsspiel Oberhausen und Dortmund, Friss oder Stirb Oberhausen und Tourfinale, Unsterblich Tour: Münsterlandhalle, DerKrachDerRepublik: Düsseldorf, Dortmund, 2 mal Bochum, Rot-Gelbe Nacht, Düsseldorf, weiter folgen hoffentlich...

  • Nunja, dass durfte dieses Denkmalgeschützte gebäude hier in der Innenstadt auch nicht, dann brannte es aus. Statiker sagten "einsturzgefahr" und jetzt kommen da wohl Eigentumswohnungen hin.


    "Gehen" tut das irgendwie immer.

    Es kommt die Zeit
    in der das Wasser wieder steigt...
    Es kommt die Zeit
    in der der Airport wieder brennt...

  • @ Gabu, da hast du unrecht:


    Mag sein dass daß bei euch so war. Aber in HH ist eine andere gesetzliche Grundlage! Wenn die Fläche im B-Plan (Bebauungsplan) explizit als Gemeinschaftsfläche ausgewiesen wurde, kann das Teil so oft abbrennen wie es will. Es darf da trotzdem nichts anderes entstehen mit einem anderen Nutzen. Das Gebäude selbst ist eigentlich ist scheißegal. In B-Plänen geht es nämlich grundsätzlich nie um Gebäude an sich. Es geht immer nur um die Fläche. Es wird immer nur der Zweck / Nutzen festgesetzt mit dem die Fläche belegt werden darf (neben anderen Parametern natürlich wie Dichte, Höhe usw.) . Wenn das Teil eben abbrennt, muß Herr K. halt ein neues Stadtteilzentrum bauen, da der B-Plan nicht sanderes auf dieser Fläche erlaubt.


    Man kann im B-Plan mittels Festsetzungen und Ausschlüßen die Schrauben so andrehen, dass letztendlich genau (wieder) das kommt was man als Kommune haben will. Wenn die Kommune es ordentlich begründen kann und einen Gemeinbedarf nachweisen kann, ist der B-Plan wasserdicht und der Investor hat rechtlich fast keine Chance mehr.

  • an welchem User liegt es dass mein Blutdruck schon wieder auf 180 ist?

  • was für ein blutbad :rolleyes:


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    Der Hund an der Leine
    der hat keine Beine,
    darum ist der Hund
    auch untenrum wund!

  • In B-Plänen geht es nämlich grundsätzlich nie um Gebäude an sich. Es geht immer nur um die Fläche. Es wird immer nur der Zweck / Nutzen festgesetzt mit dem die Fläche belegt werden darf (neben anderen Parametern natürlich wie Dichte, Höhe usw.) . Wenn das Teil eben abbrennt, muß Herr K. halt ein neues Stadtteilzentrum bauen, da der B-Plan nicht sanderes auf dieser Fläche erlaubt.


    Neu bauen muss er nicht, er kann die Fläche leer Lassen und einfach gar nichts bauen. Er muss das Teil auch nicht 1:1 neu bauen. (Das lässt meist die Veränderte Rechtslage beim Bau ja auch nicht zu) Er wollte ja eh ein ähnliches Gebäude neu Bauen. Das kann man sicher durchaus tricksen.


    Die Komune MUSS es aber auch ordentlich Begründen können. Das zieht dann halt einen Jahr(zehnte) langen Rechtsstreit mit sich, wo die Fläche dann halt in der zeit völlig verweisen würde. Würde der Besitzer das wollen würde er denen soviele Steine in den Weg legen können. Die können Froh sein das der Besitzer scheinbar relativ offen ist, und kein Finanzhai.


    Wollte der Besitzer nicht sowieso ein Kulturzentrum mit Konzertsaal bauen? Quasi das gleiche wie jetzt nur ohne linke Autonome Hausbesetzer? Ich kenn die Baupläne nicht die da umgesetzt werden sollten. Räumen lassen (zur not mit Gewalt) könnte er seinen Besitz ja durchaus

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    Einmal editiert, zuletzt von Gabumon ()

  • Richtig so, diese "Band" kann sich kaum über Recht und Gesetz hinwegsetzen. Warum die Polizei das eigentum anderer aber nicht Schützt wundert mich auch. Die hatten wohl Angst vor krawallen. Zu Recht scheinbar, "gerangel" gabs danach ja sowieso schon :cursing:

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  • Ich hab das mal korrigiert .. kann ja niemand ernsthaft so stehen lassen:


    Schade eigentlich, auch diese "Band" kann sich über falsch interpretiertes Recht und Gesetz
    hinwegsetzen. Warum die Polizei das eigentum anderer aber nicht Schützt wurde ja erklärt. Die hatten wohl kaum Angst vor krawallen. Zu Recht
    scheinbar, "gerangel" gabs danach ja wie bei jedem guten Konzert sowieso schon :baeee:

  • bullshit...


    Gehts noch? Diese "Band" hat sich über ein bestehendes Hausverbot hinweggesetzt, dass ist Hausfriedensbruch. Und nichts anderes. Und Hausfriedensbruch ist Strafbar. Das ist so als würde die NPD bei dir im Hausflur demonstrieren wollen, du denen Hausverbot erteilst und die trotzdem kommen...

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