Beiträge von Svenja278

    Svenja278: Darf man fragen, wieviel Du am Ende für die Tickets bekommen hast?

    Ich hab gerade mal eine Ticketrückansicht gegoogelt - da steht hinten sogar drauf, daß ein Weiterkauf an Dritte zulässig ist, sofern der Verkaufspreis den Ursprungspreis um nicht mehr als 25 % übersteigt… Okay, ändert nichts an dem „eBay-Verbot“, widerspricht sich aber trotzdem ein bisschen…

    Also das eine Mal habe ich für 2 Tickets 151 EUR und das andere Mal 162 EUR bekommen bei einem Originalpreis von ca. 140 EUR. Da ebay noch 11% Privision bekommt, habe ich bei den ersten Tickets sogar gering Verlust gemacht. Aber dazu schrieb der Anwalt: ".... Dabei käme es letztlich aber gar nicht auf die tatsächlich erzielten Gewinne an, da nach der Rechtsprechung schon der reine Versuch einer Versteigerung sanktionswürdig ist" und zitiert aus einem anderen Urteil: "Da der Kläger die Karten bei ebay an den Meistbietenden verkauft hat, war die Höhe des Verkaufspreises reiner Zufall. Es bestand jedenfalls die abstrakte Gefahr einer Gewinnerzielung".

    Ich wollte es bloß unbedingt außergerichtlich klären und deswegen habe ich das jetzt in Kauf genommen, da war mir mein Seelenfrieden jetzt wichtiger :). Aber in den AGB steht ja auch eindeutig dass ein Weiterverkauf per Auktion bei ebay nicht erlaubt ist. Mein Cousin meinte zwar auch dass das so nicht ganz klar ist, aber ich versteh es ehrlich gesagt nicht so wirklich, denn ich hab ja definitiv dagegen verstoßen. :/

    Vielen Dank für all Eure Antworten! Mein Anwalts-Cousin hat vorhin mit dem Anwalt der kauf mich GmbH telefoniert und sie haben sich auf 150€ + Unterlassungserklärung geeinigt, damit kann ich leben. Wie hier auch schon jemand von Euch sagte, war deren größtes Problem, dass ich die Tickets als Auktion reingestellt habe. Naja, es hatte auf jeden Fall einen großen Lerneffekt ;) und nochmal passiert mir das nicht. :)

    Mein Cousin ist Anwalt und meinte auch, dass die AGBs etwas "stümperhaft" sind. Mit ihm hatte ich auch mein erstes Schreiben zusammen verfasst. Ich werde ihn da weiterhin um Rat fragen, möchte es nur ungern auf eine Klage ankommen lassen. Aber dankeschön für deine Antwort, da fühl ich mich schon besser und nicht mehr wie ein totaler Schwerverbrecher ;).

    Dankeschön für deine Antwort. Ja, das Schreiben kam tatsächlich von besagtem Anwalt. Nach meiner Antwort hat er den Anspruch auf 350 Euro gesenkt, was zwar einerseits ein Entgegenkommen ist, andererseits für mich trotzdem eine Stange Geld. :/

    Hallo zusammen,


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    Ich habe am Tag des VVK für 5 Städte jeweils 2 Tickets gekauft, weil ich zu der Zeit noch nicht wusste, welche Daten bei mir passen. Für 2 Städte habe ich die Tickets kürzlich bei ebay verkauft (ohne damit Gewinn zu machen, allerdings leider als Auktion und nicht Sofortkauf eingestellt). Nun habe ich ein Schreiben vom Anwalt bekommen mit der Aufforderung, eine Vertragsstrafe von 500 Euro zu zahlen sowie eine Unterlassungserklärung zu unterschreiben. Ich gebe zu, ich habe die AGBs vorm Kauf der Tickets nicht gelesen und war mir daher nicht bewusst, dass das untersagt ist. Das ist natürlich meine eigene Schuld, dennoch würde mich mal interessieren, ob hier schon jemand von Euch in derselben Situation war und wie der Fall ausgegangen ist. Ich versuche gerade, mich außergerichtlich mit dem Anwalt zu einigen, möchte auch nicht riskieren verklagt zu werden, aber dadurch, dass ich wirklich keine böse Absicht hatte und die Tickets einfach nur "loswerden" wollte, tut es mir natürlich enorm weh, so viel Geld zu zahlen.


    LG :)