Svenja278: Darf man fragen, wieviel Du am Ende für die Tickets bekommen hast?
Ich hab gerade mal eine Ticketrückansicht gegoogelt - da steht hinten sogar drauf, daß ein Weiterkauf an Dritte zulässig ist, sofern der Verkaufspreis den Ursprungspreis um nicht mehr als 25 % übersteigt… Okay, ändert nichts an dem „eBay-Verbot“, widerspricht sich aber trotzdem ein bisschen…
Also das eine Mal habe ich für 2 Tickets 151 EUR und das andere Mal 162 EUR bekommen bei einem Originalpreis von ca. 140 EUR. Da ebay noch 11% Privision bekommt, habe ich bei den ersten Tickets sogar gering Verlust gemacht. Aber dazu schrieb der Anwalt: ".... Dabei käme es letztlich aber gar nicht auf die tatsächlich erzielten Gewinne an, da nach der Rechtsprechung schon der reine Versuch einer Versteigerung sanktionswürdig ist" und zitiert aus einem anderen Urteil: "Da der Kläger die Karten bei ebay an den Meistbietenden verkauft hat, war die Höhe des Verkaufspreises reiner Zufall. Es bestand jedenfalls die abstrakte Gefahr einer Gewinnerzielung".