Beiträge von LeWriter

    Wieso sollte das rechtliche Probleme haben? Warum auf Single und Video okay, aber aufm Album nicht? Zumal ja davon auszugehen ist, dass das Album ja etwa zeitgleich mit der Single ins Presswerk ging.... Finde das sehr seltsam...

    Die Single war eine limitierte Auflage. Bemüht man sich nicht um die Zustimmung zur Verwendung beim Rechteinhaber vor Veröffentlichung, kann man auf Unterlassung erst nach Veröffentlichung und damit nach Abverkauf der bereits vorbestellten Ware in Anspruch genommen werden. Für das Video wäre der Fall wenig schlimm, weil man nur die Tonspur tauschen müsste.

    Hat man aber mehrere hunderttausend Stück einer CD, die erst nach und nach abverkauft werden, geht man zumindest ein gewisses wirtschaftliches Risiko ein, dass ein Teil der Ware mangels Lizenzierung unverkäuflich wird.

    Der einzige (rechtliche) Grund, so vorzugehen, liegt darin, dass man eine Absage durch den Rechteinhaber für möglich hielt und diese Version zumindest als physische Single veröffentlicht haben wollte.

    Mann will wohl keine GEMA Gebühren abdrücken, dass ist alles

    Das kann ich mir kaum vorstellen. Vielmehr verstehe ich es als künstlerischen Schachzug, weil dem Zustimmungserfordernis innewohnt, dass es auch verweigert werden kann. So aber ist die Version unauslöschbar in der Welt. Mitunter fiele die Umgestaltung ohnehin unter das Recht zur Parodie.


    Der Wünsch Dir Was Remix ist klasse. Viel mehr Druck.

    Die Box gefällt mir gut !

    Ich bin noch unschlüssig, ob es wirklich das Originalspiel von Wölli ist. Jedenfalls wurden nicht alle Rhythmusspuren übernommen.

    Wenn jetzt schon "Vincent Sorg" selbst bei den Songs mitwirkt ist das eine Bankrotterklärung der Band. Wenn man nichts mehr zu sagen hat und andere das übernehmen müssen sollte man wirklich langsam dran denken aufzuhören...


    Wann taucht Dieter Bohlen da mit auf?


    Das kann ein Produzent machen, aber das der Produzent Songs mitschreibt kenn ich echt nur von irgendwelchen Technodingern und DSDS krempel...


    Populäre Musik gelingt nur selten mit besonders akrobatischen Harmonien und Melodien. Beschränkt man sich aber deswegen, so ist es besonders schwierig noch auf gute Ideen zu kommen. Der Prechorus in Scheiss Wessis ist die wohl bekannteste Progression schlechthin - I - V - vi - IV - in C-Dur; der Refrain spielt fast dieselbe Harmonie wie der Prechorus in Weihnachtsmann vom Dach (am statt dm).


    Hat nun einer der Beteiligten die zündende Idee oder jedenfalls eine solche, die - urheberrechtlich gesehen - die erforderliche Gestaltungshöhe erreicht, dann ist er als Autor (Text) oder Komponist (Musik) zu nennen und entsprechend zu vergüten. Oftmals wird die Beteiligung anderer unter der Hand durch Ghostwriting verborgen.


    Sorg war auch an allen vier neuen Stücken auf "Alles ohne Strom" beteiligt. Oft bedeutend stärker ist jedoch der Einfluss von Arrangeuren: Hans Steingen, dessen Einfluss hinter den Kulissen auf Opium fürs Volk, Unsterblich, Nur zu Besuch und Willkommen in Deutschland (Gedenkkonzert) wohl sehr stark gewesen ist. Tobias Kuhn: auf Ballast der Republik und Laune der Natur, der auch maßgeblich für Das ist der Moment verantwortlich zeichnet. Seine Mitwirkung lässt sich insb. im Vergleich zur von ihm produzierten Scheibe "Sturm & Dreck" erkennen - oder an der deutschen Version von Do they know it's Christmas? (Er produziert und komponiert auch für Adel Tawil, Mark Forster, Clueso, Bosse, Sarah Connor etc.)


    Diesen Einfluss kann man gutheißen oder schlecht finden, er ist deshalb aber keine Bankrotterklärung. Zum einen deshalb, weil das handwerkliche Können noch immer bei den Musikern liegt: Aus der unendlichen Auswahl an Instrumenten und deren Einstellungen muss man eben diejenigen finden, die vielen Menschen gut gefallen. Zum anderen deshalb, weil in der Zusammenarbeit mit Musikern - Sorg spielt wenigstens Klavier - Einfälle unvermeidlich sind und die verwertungsrechtliche Beteiligung dann allein ein Zeichen von Fairness ist.


    Ganz abgesehen davon wüsste ich nicht, warum man sich als Künstler sagen lassen sollte, wie man zu arbeiten hat, nur weil das vielleicht von einigen Interessierten als besonders authentisch empfunden wird. Der Hosen-Sound ist da, Voms Drumming ist (in Breitis Worten) wenig innovativ, aber charakteristisch, die Gitarren sind breit. Und auch wenn die Bridge ein Hanns-Eisler-Zitat ist, muss man die Idee erst einmal haben.

    Wirkt für mich auch so als wäre die Materia Version zuerst da, die Idee mit der Splitsingle kam später und dann mussten die Hosen den Text ein bisschen ändern.

    "Campino: Ich hatte Marten im Osten besucht, in seinem Haus auf dem Land. Irgendjemand hat dann "Scheiß Wessi!" in meine Richtung gerufen, und wir mussten darüber lachen, dass man nach all den Jahren, die seit der Wiedervereinigung vergangen sind, immer noch so einen Spruch gedrückt kriegt. So etwas kann einem Ostdeutschen im Westen ja auch passieren. Das war der Ausgangspunkt für unser Scheiß-Wessis-Lied, das natürlich selbstironisch von den Toten Hosen gebracht wird."


    [...]


    "Daraufhin hatten wir den Einfall, dass es noch besser wäre, wenn es einen Gegenpart zu dem Lied gäbe und wir die entsprechenden Klischees von zwei Seiten in die Zange nehmen könnten. So kam Martens "Scheiß Ossis" hinzu."


    "Ost und West mit Humor", FAZ v. 25.03.2022

    Die Frage nach der Sicherheit öffentlicher Veranstaltungen ist eine berechtigte. Soweit sie durch Private ebracht werden, liegt die Entscheidung zu 2G oder 3G bislang noch in ihren Händen. Die Möglichkeit, 2G anzubieten, besteht für die Privatwirtschaft mit Ausnahme der Versorgung mit lebenswichtigen Gütern vollumfänglich und wird ergänzt durch den Anreiz seitens der Politik, im Falle, dass man sich auf 2G beschränkt, praktisch alle Maßnahmen wegfallen zu lassen (wie Abstands- und Hygienekonzept, Maskenpflicht und vergleichbare Schutzmaßnahmen, siehe bspw. § 26a der Corona-Schutzverordnung des Landes Hessen).


    Was mir allerdings immer wieder auffällt ist, dass auf beiden Seiten der eher kategorisch eingestellten Lager fundamentale Missverständnisse über den Kenntnisstand und den realiteren Nutzen einzelner Maßnahmen und ihrer Rechtfertigung innerhalb eines freiheitlichen Rechtsstaates bestehen.


    Zunächst einmal sind öffentliche Veranstaltungen unter freiem Himmel (d. h. wirklich freie Sicht nach oben und zu den Seiten, nicht etwa im Sinne des Art. 8 GG) keine entscheidenden Pandemietreiber, sagt das RKI.

    Zitat

    Konkret: Übertragungen im Außenbereich kommen insgesamt selten vor und haben einen geringen Anteil am gesamten Transmissionsgeschehen.

    Zu dem gleichen Schluss kam die Gesellschaft für Aerosolforschung bereits im Dezember letzten Jahres und musste aufgrund der Tatsache, dass ihre Verlautbarungen konsequent ignoriert wurden, mit einem Brief direkt an die politischen Entscheider im April 2021 seinen Erkenntnissen Nachdruck verleihen, siehe hier und hier, ergänzend auch dieses hier.


    Was Hygienekonzepte betrifft, so sind dem zuständigen Bundesinstitut für Risikobewertungen bis heute keine Schmierinfektionen bekannt; gleichermaßen stellt das Umweltbundesamt fest, dass eine Übertragung über Wasser ausgeschlossen ist.


    Was die Masken betrifft, so handelt es sich am Kriterium naturwissenschaftlicher Beweisbarkeit gemessen um einen komplexen Sachverhalt, dessen Erforschung selten einen Analogieschluss auf weitere Umgebungen zulässt. Über die tatsächliche partikelfiltrierende Wirkung siehe das Positionspapier der GfA. Es besteht zwar Konsens über den relativen Abscheidegrad der jeweiligen Maskentypen nach CE-Normung, allerdings bis heute keiner darüber, welche absolute Menge infektiöser Partikel für eine Übertragung vonnöten ist. Davon allerdings hängt letztlich ab, ob ein Geimpfter mit verringerter Virenlast bei Exspiration kontagiös ist - bzw. umgekehrt, ob die verschiedenen Maskenarten zum Selbstschutz hilfreich beitragen.


    Ein aktuelles und gut untersuchtes Beispiel aus den USA aus dem August dieses Jahres: Mit Einhaltung der Verpflichtung zum Maskentragen und mit Abstand von 1,80 m zueinander war der Untersuchung des US-amerikanischen CDC zufolge eine einzelne Lehrkraft imstande, 12 von 24 Kindern ihrer Schulklasse anzustecken.


    Für alle in der EU durch die Europäische Kommission auf Vorschlag des CHMP zugelassenen Impfstoffe sieht es in Studien unterschiedlicher Machart hinsichtlich einer verringerten Transmission und einer deutlich verringerten Wahrscheinlichkeit bei Infektion auch hospitalisiert zu werden, gut aus, siehe hier, hier und hier.


    Trotzdem - und das ist wichtig - ist es der EMA als zuständiger Behörde für die bedingte Marktzulassung zurzeit aufgrund der Datenlage noch nicht möglich, den Einfluss einer Corona-Schutzimpfung auf die Transmissionsfähigkeit und die Dauer der Immunisierung zu bestimmen, siehe Comirnaty, Janssen, Spikevax und Vaxzevria.


    Auszugsweise, aber in den Medical Overviews jeweils ähnlich, heißt es dort:

    Zitat

    The effect of COVID-19 Vaccine Janssen on the spread of the SARS-CoV-2 virus in the community is not yet known. It is not yet known to what extent vaccinated people may still be able to carry and spread the virus.


    Ich möchte an dieser Stelle nicht weiter ins Detail gehen und schon gar nicht langweilen. Aber angesichts dessen, was in vorherigen Beiträgen unter anderem zu lesen war, erlaube ich mir einige abschließende Hinweise.


    1. Wer glaubt, ein Arbeitsverhältnis ließe sich deshalb beenden, weil ein Angestellter keine Auskunft über seinen Impftstatus machen möchte oder offenkundig nicht gegen Sars-CoV-2 geimpft ist, hat von grundlegendem Vertrags- und Arbeitnehmerschutzrecht noch nie etwas gehört. Es handelt sich um einen gegenseitigen Vertrag, dessen Beendigung zurecht an hohe Hürden und nicht an spekulative Risiken geknüpft ist.


    2. Die Entscheidung, sich impfen zu lassen, ist privatrechtlich eine Einwilligung in die Vornahme eines Heileingriffs, § 630d Abs. 1 BGB. Es handelt sich dabei um eine Gewissensentscheidung, die nach Art. 4 Abs. 1 GG unverletztlich ist und daher mit der Ausnahme kollidierenden Verfassungsrechts nicht einschränkbar ist.


    3. Eine solche Gewissensentscheidung sollte jedermann respektieren, unabhängig von eigenem Paradigma oder eine anderweitigen moralischen Herleitung einer Verpflichtung. Wir respektieren sie bei der Religionsausübung genauso wie bei Weltanschauungen - und unser Grundgesetz differenziert dahingehend nicht.


    4. Im Gegensatz zu Geimpft- und Genesenennachweisen, die allein auf die Möglichkeit einer verringerten epidemiologischen Bedeutung des Nachweisenden abstellen, erbringt allein ein validierter PCR-Test diesen Nachweis in Form eines Beweises wirklich. Es ist gerade deshalb nach Angaben des RKI eben nicht angezeigt, dass Menschen ohne eine solche Testung Kontakt zu Menschen erhalten, die tatsächlich durch eine Folgeinfektion gefährdet wären. Sowohl die Impfung als auch eine vorangegange Erkrankung senken die Hospitalisierungswahrscheinlichkeit sowie (siehe oben) die Transmissionsfähigkeit (Kontagiosität). Es handelt sich dabei jedoch um eine relative Risikoreduktion, wohingegen eine Genomuntersuchung einen absoluten Erregernachweis darstellt. Dies gilt ausdrücklich nicht für Antigenschnelltests. Deren Wirksamkeit, in Anbetracht der konsequenten Ignoranz ggü. wichtigen Anwendungshinweisen wie der Vortestwahrscheinlichkeit, sieht man z. B. in Hamburg: Von 753.000 Antigenschnelltests innerhalb der zweiten Juni-Woche dieses Jahres waren 218 positiv, von denen sich in der Folge vermittels PCR-Testung nur 44 bestätigen ließen, was kurzerhand eine Falsch-Positiv-Rate von knapp 80 % ergibt.


    5. Der immer wieder geäußerte Verweis auf eine ungeschriebene Solidarverpflichtung hinkt. Bis heute erwartet niemand zugunsten anderer periodischer Infektionskrankheiten eine Vollimpfung der Allgemeinheit. Genauso wenig verlangt man den Betroffenen der mit 40 % aller jährlich Versterbenden die Haupttodesursache in Deutschland darstellenden Herz-Kreislauf-Erkrankten im Vorhinein ab, ihren Lebensstil in einen gesunden zu verwandeln. Ebenfalls nach Angaben des RKI sind dies nämlich allein auf das Risiko bezogen 25 % der deutschen erwachsenen Bevölkerung, die adipös ist. Geschätzt 15,4 % aller Krebserkrankungen (zweithäufigste Todesursache in Deutschland) weltweit sind infektiologischer Natur (viral, bakteriologisch, parasitär).


    6. Die Idee, Menschen aufgrund ihrer individuellen Überzeugungen aus der Gesellschaft zu exkludieren oder auf indirektem Wege einen Zwang zu erzeugen, sollte im Hinblick auf die Tatsache, dass sie dadurch in ihrer Freiheit der Person, Art. 2 Abs. 2 GG, eingeschränkt werden, zumindest hinreichend begründet werden. Der pauschale Verweis auf die abstrakte Gefährdungsvermeidung genügt dafür nicht. Sowie die Einstellung der Kostenübernahme der Antigenschnelltests ("Bürgertestungen") damit begründet wird, dass jedem Bürger ein individuelles Imfpangebot unterbreitet werden konnte, sollte diese Argumentation auch in umgekehrter Richtung für die Nichtannahme des Angebots gelten. Vom medizinischen Standpunkt aus betrachtet, ist mehr Schutz als durch einen der verfügbaren Impfstoffe auf absehbare Zeit nicht zu erlangen. Da in diesem Falle nur noch die sich gegen eine Impfung Entscheidenden nennenswert gefährdet sind, stellt dies keine Angelegenheit der Allgemeinheit dar. Denn neben dem Recht, eine Heilbehandlung abzulehnen, gibt es ein diesem Gedanken zugrundeliegendes Recht auf Krankheit, so abstrus das erst einmal wirken mag. Die Selbstbestimmung als Ausdruck der Menschenwürde ist nun einmal aller staatlichen Gewalt höchstes Rechtsprinzip. Kinder stellen die Ausnahme von dieser Argumentation dar. Es sei jedoch angemerkt, dass seit Beginn der Pandemie insg. 88 Kinder aufgrund einer Erkrankung mit Sars-CoV-2 auf der Intensivstation behandelt wurden (siehe Gesellschaft für Pädiatrische Infektiologie) und dass dies angesichts einer Gesamtzahl 14 Mio. Kindern in Deutschland keine grds. Beschränkung eines Großteils des öffentlichen Lebens und seiner Bestandteile rechtfertigen kann, worauf die Gesellschaft in Zusammenarbeit mit der Deutschen Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin unmissverständlich hingewiesen hat.


    Der Verfasser ist geimpft und sieht in der Impfung keine Bedrohlichkeit für seine persönliche Gesundheit.

    So ganz nebenbei:
    Die Frist bis Ende Oktober, die KM für die Erstattung willkürlich festgelegt hat, ist auch nicht rechtens, die Ansprüche verjähren erst nach frühestens zwei Jahren zum Ende des Jahres.

    Guter Hinweis. Die Verjährungsfrist beginnt erst mit Schluss dieses Jahres zu laufen und beträgt dann drei Jahre. Sie wird allerdings ebenfalls durch Verhandlungen und Rechtsverfolgung gehemmt.


    Dass Kauf Mich einfach eine wahllose Frist in den Raum wirft, ist leider gängige Praxis, weil die meisten Menschen dieser schon aus Eigeninteresse nachkommen. Sie ist aber rechtlich unbeachtlich. Und sie selbst haben natürlich auch ein Interesse an einer möglichst vollständigen Abwicklung, immerhin müssen diese Gelder bilanziert werden.


    Zur Sache: VVK und Veranstalter


    Das Konstrukt ist wie bereits erwähnt in der Tat das Folgende: Die Toten Hosen geben in Vertretung durch ihr Management dem Tourneeservice auf, ihre Tour zu planen. Dieser schließt daraufhinhin einen Veranstaltungsvertrag mit den örtlichen Veranstaltern, die also auf allerlei zu achten haben und umgekehrt. Was diese Verträge im einzelnen vorsehen, kann ich natürlich nicht sagen. Für die Tickets werden Vorverkaufstellen eingesetzt, die die VVK-Gebühr als eine Art Provision beziehen.


    Es ist dabei egal, dass vier der fünf Jungs eine beachtliche Beteiligung an der kauf mich GmbH haben; es sind rechtlich selbstständige Unternehmungen.


    Zumindest die AGB von kauf mich sind nicht wirklich eindeutig, was zu Lasten des Verwenders geht. Vertragspartner von kauf mich ist der Kartenkäufer. Dieser schließt zugleich einen Veranstaltungsbesuchsvertrag mit dem örtlichen Veranstalter, durch den sich auch das Zutrittsrecht zum Konzert ergibt. Die AGB von kauf mich weisen lediglich auf die Vorschriften nach Maßgabe der jeweiligen Veranstalter bzgl. der Personalisierung der Tickets und des Weiterverkaufs usw. hin.


    Was fehlt, ist der eindeutige Hinweis, dass die AGB des örtlichen Veranstalters ebenfalls Anwendung finden sollen.


    Aber setzen wir mal voraus, dass sie das tun. Dann gibt die Loft Concerts GmbH in Berlin immer noch vor, dass für die Rückabwicklung die VVK-Stelle zuständig ist, abzgl. der VVK-Gebühr und der Versandkosten. Weil diese Vorgabe aber in Bezug auf den Rücktritt vom Vertrag (Rückabwicklung) mit wesentlichen Grundgedanken der gesetzlichen Regelung, von der abgewichen wird, unvereinbar ist, ist diese Bestimmung sehr wahrscheinlich unwirksam, falls die Loft Concerts AGB überhaupt Anwendung finden.


    In beiden Fällen also - Loft Concerts ist Vertragspartner als auch kauf mich ist Vertragspartner - läuft die Rückabwicklung über kauf mich, wenn darüber das Ticket bezogen worden ist.


    Ich kann allerdings keine rechtsverbindliche Antwort geben oder gar endgültige Klärung bieten.


    Dass kann im Zweifel immer nur ein Gericht tun.


    Die Antwort der Schlichtungsstelle ist nicht ganz verkehrt, denn ausweislich des Tickets ist Vertragspartner des Veranstalters der (Erst-)Kartenkäufer (weshalb dieser auch die Erstattung im Falle des Weiterverkaufs vornhemen muss). Vom Gesamtkartenpreis führt der Veranstalter einen Teil an die VVK-Stelle ab bzw. sie leitet den schon verminderten Betrag weiter. Deshalb ist auch der Veranstalter für die Erstattung der VVK-Gebühr zuständig, weil das ein Geschäft ist, mit dem wiederum der Kartenkäufer nichts zu tun hat (es ist eine Art Dreiecksbeziehung). Sowohl der örtliche Veranstalter weist aber auf kauf mich als zuständige Stelle für die Rückabwicklung hin als auch kauf mich selbst. Denn ein jeder Kunde hat nach öffentlicher Verlautbarung die Erstattung über kauf mich durchzuführen, wenn darüber das Ticket erworben wurde.


    Wie genau die einbehaltene VVK-Gebühr verwendet wird, ist relativ unklar. Sie soll ja dazu dienen, sowohl die örtlichen Veranstalter als auch die Branche generell zu stärken. Nur privatrechtlich ist niemand zu solchem Atruismus verpflichtet.

    Der Rücktritt vom Vertrag und die neuartige Gutscheinlösung sind zwei verschiedene Dinge. Um die Veranstaltungsbranche liquide zu halten, wurde eine Gesetzesänderung beschlossen, in der ein Veranstalter anstelle des Erstattunsgbetrages einen Gutschein ausstellen kann, der ebendiesem Wert entspricht. Dieser Wert setzt sich aus dem gesamten Entgelt einschließlich der VVK-Gebühren zusammen. Wird davon Gebrauch gemacht, so kann sich der Gutscheininhaber allerspätestens zum 01.01.2021, nachdem er ihn bis zum 31.12.2020 nicht eingelöst hat, auszahlen lassen - in seiner gesamten Höhe.


    Kauf Mich hat hiervon keinen Gebrauch gemacht, da es in Ermangelung einer alternativen Tour 2021 ohnehin zu einer Auszahlung kommt.


    Die Rückgewährung der geleisteten Zahlungen richtet sich demnach nach den oben bereits erwähnten Vorschriften.


    Dabei spielt die Band grundsätzlich keine Rolle, solange der Vertrag deutschem Recht unterliegt, und das tut er in diesem Fall.


    Die Verbraucherschutzzentrale kann nur Rechtsberatung bieten (wenn wir von den Verbandsklagen im Wettbewerbsrecht und den Musterfestellungsklagen absehen). Wenn kauf mich die Erstattung verweigert, bleibt nur die Leistungsklage vor dem zuständigen Amtsgericht.

    Die Sache ist leider auch juristisch ein wenig vertrackt. Vielleicht ein kleiner Exkurs für die Interessierten.


    Wer über die kauf mich GmbH ein Ticket erwirbt, willigt in die dortigen AGB ein. Damit wird ein Veranstaltungsbesuchsvertrag mit dem örtlichen Veranstalter geschlossen, zugleich aber bestimmt, dass für den Verkauf und die Leistungserbringung ebendieses kauf mich selbst Vertragspartner ist.


    Nach Abschnitt 2.5 der kauf mich AGB ist der örtliche Veranstalter auf dem Ticket ausgewiesen. In meinem Fall ist das für die Berliner Waldbühne die Loft Concerts GmbH. Deren AGB wiederum sehen für den Fall der Rückgabe bei Absage des Konzerts gegen Vorlage des Originals bei der Vorverkaufsstelle einer Erstattung exklusive Vorverkaufsgebühr und Versandkosten vor.


    Damit alle im Bilde sind: Der örtliche Veranstalter schließt einen Vertrag mit KKT, der wiederum einen Vertrag mit JKP als Management hat. Die Durchführung (ein Werkvertrag) und der Anspruch darauf richten sich also grundsätzlich gegen den örtlichen Veranstalter. Ausweislich der kauf mich AGB allerdings ist auch für die Leistung selbst kauf mich Vertragspartner; der Verkauf erfolgt seitens kauf mich in eigenem Namen und auf eigene Rechnung.


    Beim Kauf einer Konzertkarte handelt es sich nicht nur um einen Kaufvertrag nach § 433 BGB, denn nur den körperlichen Gegenstand übereignet zu bekommen, ist hier sicherlich niemandem 59,00 EUR wert. Hinzu mischen sich noch werkvertragliche (Durchführung des Konzerts) und mietrechtliche Elemente (Sitzplatz, Stehplatz).


    Das körperliche Ticket ist im Übrigen wegen seines auszufüllenden Textfeldes und damit der Individualisierung ein Namenspapier mit Inhaberklausel, § 808 BGB.


    Wegen der behördlichen Durchführungsuntersagung ist die Durchführung jedermann unmöglich. Es tritt der Fall der objektiven Unmöglichkeit des § 275 Abs. 1 BGB ein.


    Damit braucht der Schuldner (kauf mich) gem. § 326 Abs. 1 BGB nicht zu leisten. Gem. Abs. 4 indes kann das Geleistete in diesem Fall nach den Vorschriften 346 - 348 BGB zurückgefordert werden.


    Danach sind die empfangenen Leistungen zurückzugewähren. Bei der Geldleistung des Ticketkäufers handelt es sich deshalb für den Schuldner um eine Geldsummenschuld. Die Kosten der Rückggewähr sind vom Schuldner zu tragen (nicht vom Ticketkäufer!). Die Leistungen sind so zurückzugewähren, wie sie empfangen wurden (= vollumfänglich, exakt in der Höhe des geleisteten Entgelts).


    Auch die zur Abfederung der wirtschaftlichen Folgen gedachte Gutscheinlösung, die der Veranstalter abgelehnt hat, weil er auch nächstes Jahr nicht zu leisten imstande sein wird, sieht ausdrücklich vor, dass der Gutscheinwert den gesamten Eintrittspreis einschließlich etwaiger VVK-Gebühren umfassen muss, Art. 240 § 5 EGBGB.


    Es handelt sich nach Rechtsprechung des EuGH bei der VVK-Gebühr im Übrigen um eine Nebenleistung (damals in umsatzsteuerrechtlichem Zusammenhang, aber die zugrundeliegende Überlegung ist identisch).


    Seltsam ist, dass kauf mich ausdrücklich im eigenen Namen verkauft und damit eigentlich kein Vertreter des Veranstalters i. S. v. § 164 Abs. 1 BGB ist.


    Es ist außerdem egal, dass die kauf mich GmbH die im Vertrag enthaltene Versendungsleistung erbracht hat, denn in dieser Beziehung handelt es sich um einen simplen Verbrauchsgüterkauf, der europäischem Verbraucherrecht unterliegt (lex specialis). Danach sind die Kosten für die Versendung vollumfänglich zu erstatten und dürfen unter keinen Umständen dem Verbraucher auferlegt werden. Achtung: Bei den Kosten für die Rücksendung sieht das anders aus; diese ist aber nicht gefordert und ergibt im vorliegenden Sachverhalt schon wirtschaftlich keinen Sinn, denn die Karten sind vollkommen wertlos geworden.


    Selbst wenn die Lösung vermittels Gutschein gewählt worden wäre, ließe sich dieser zum 01.01.2021 in einen Auszahlungsanspruch verwandeln (genau genommen besteht der Auszahlungsanspruch erst ab diesem Datum).


    Zusammenfassung: Es muss der volle Eintrittspreis erstattet werden. Es müssen die Vorverkaufsgebühren erstattet werden. Es müssen die Versandkosten in Höhe von mind. 6,50 EUR erstattet werden, soweit diese geleistet worden sind.


    Das ist die rein juristische und damit entscheidende Sachlage.


    Ich persönlich bestehe nicht auf die Erstattung der Versandkosten, auch wenn sie mir unerklärlich hoch sind (und das waren sie schon immer). Aber es ist ein seltsamer Zug sicher wider besseres Wissen von der Nichterstattungsfähigkeit insb. der VVK-Gebühr zu sprechen, denn diese Leistung ist unselbstständig. Sie dient lediglich der optimalen Nutzung der Hauptleistung, namentlich dem Konzertbesuch. Was ich mit der wertlos gewordenen Leistung allein anfangen soll, wissen sie sicherlich genauso wenig wie ich. Und bei mehreren hunderttausend Tickets handelt es sich um nicht mehr und nicht weniger als einen ganz gewöhnlichen Preisbestandteil, der dem Verdienst (= Gewinn) dient.

    Um nochmals das Thema um Vom und generell den Sound aufzugreifen: Vom ist schnell und gut im Tempohalten, aber ich kenne nicht ein Stück, das er live so spielen würde, wie von ihm im Studio eingespielt. Grds. läuft bei ihm das meiste nach dem Schema Bassdrum - Snare - Doppel-Bassdrum - Snare, auf der aktuellen LdN bspw. auf mindestens 9 Stücken tragend, von insg. 14.


    Und gerade live vermisse ich sehr die Dynamik, die im Studio immer noch nachkorrigiert werden kann. Bei Liedern wie Unsterblich hat das für meine Ohren grausige Kunststoffkit einfach nur reingepräscht. Und bei aller Liebe, aber Vincent Sorg, der von sich selbst sagt, dass er live niemals mischen könnte, kann keine Live-Alben produzieren. Man nehme nur das von Steingen liebevoll gemasterte Sinfonieorchester und vergleiche es mit den Stücken, die Sorg darauf abgemischt hat. Dasselbe gilt für die Idee, Gesangsspuren auf Live-Alben nachträglich einzufügen. Insgesamt scheitert es bei den Hosen meiner Meinung nach am Mastering, sprich mit guten Kopfhörern, auf guter Anlage klingt alles halbwegs, aber im Auto oder im Club wirds trübe.


    Und so gerne ich live auch dabei bin, aber Campinos Gesang hat wirklich stark nachgelassen. Ich hab die Zeit nicht miterlebt, als sie auf Drogen waren, aber auch wenn BzbE und IAdH keine klanglichen Meisterwerke sind, damals hat er sich noch bemüht, wenigstens die Wörter auszusprechen. Zumindest kann ich verstehen, dass Menschen, die sie live nicht kennen, keine Lust haben, ihre Live-Alben zu hören.


    Es hatten auch schon andere erwähnt: Der rohe Sound der Concert Online Reihe hatte schon seinen Charme.

    Ich stimme den Vorrednern zu, wenn sie sagen, dass Was du erzählst unausgereift klingt, insbesondere vom Gesang her, wobei das auch gut gewollt sein kann. Das Schlagzeug ist primitiv und wie auch die Melodie beim ersten Höreindruck etwas an Brickfield Nights angelehnt, das mögen andere aber anders auffassen. Ich habe auch die Refrains von Die Schöne und das Biest und Das Gesicht 2000 als sehr ähnlich empfunden. Textlich zwar plattitüdenhaft, aber im Kern geht es doch um etwas anderes als in den sonstigen Liebesliedern. Zwar ist mit Dieser Brief die wohl schlechteste Zusammenarbeit mit Van Dannen überhaupt entstanden, aber ich würde die beiden nicht einen Topf werfen.


    Lyrics


    Du sagst, wir bleiben Freunde,
    doch auch wenn es jetzt wehtut, du musst gehen.
    Du sagst, schau nach vorne,
    denn das Leben bleibt für uns nicht stehen.
    Und wenn ein bisschen Zeit vergeht,
    gibt es vielleicht noch ein Zurück,
    denn du hast nie zuvor
    jemanden so geliebt.


    Was du mir da erzählst, macht für mich keinen Sinn.
    Bin ich Plan B, den du dir offenhältst?


    Und du meinst, es wäre besser,
    besser für dich und besser auch für mich;
    und ich wär' dir einmal dankbar,
    dankbar für diesen schweren ersten Schritt.
    Und irgendwann würd' auch ich versteh'n,
    es konnte nicht so weitergeh'n,
    weil's keine Perspektiven für uns gibt.


    Was du mir da erzählst - so leer, blass und nett,
    das haben wir beide nicht verdient.
    Was du mir da erzählst, ist einfach nur Geschwätz,
    als würdest du mich jetzt schon nicht mehr kenn'n.


    Und du sagst, du musst dich finden,
    du brauchst jetzt erstmal Zeit für dich.
    Von mir aus nimm dir alle Zeit der Welt!


    Was du mir da erzählst: Glaubst du das etwa selbst?
    Hatten wir jemals ein ehrliches Gespräch?
    Was du mir da erzählst, nur um gut auszuseh'n,
    damit ich dich ein Leben lang vermiss'.
    Was du den ganzen Tag erzählst, davon wird mir schlecht.
    Es wär' besser, du wärst jetzt einfach still.
    Was du von Liebe erzählst...

    Also ich verstehe den Teil der kurzen Hemden vielmehr als Bezug auf die Uniformen von Waffen-SS und ähnlichem. Schließlich lugten aus deren Bundhosen stets nur sehr kurze Teile des Hemdes hervor, siehe hier.


    Mag aber auch ein Trugschluss sein, wenn es denn doch eine Redewendung wäre.