Rechnungskorrekturen Konzerttickets


  • Da sie schreiben „da wir Ihnen für die Vorverkaufsgebühr versehentlich unberechtigt Umsatzsteuer in Rechnung gestellt haben.“ sehe ich das wie du, das sie 19% zuviel kassiert haben.


    Nun kannst du das noch über alle xxxx Konzerte in den letzen Jahren zurück bis 2014? Rechnen. Lohnt sich schon. Schönen 1. Advent für Kauf mich.

  • Da sie schreiben „da wir Ihnen für die Vorverkaufsgebühr versehentlich unberechtigt Umsatzsteuer in Rechnung gestellt haben.“ sehe ich das wie du, das sie 19% zuviel kassiert haben.


    Nun kannst du das noch über alle xxxx Konzerte in den letzen Jahren zurück bis 2014? Rechnen. Lohnt sich schon. Schönen 1. Advent für Kauf mich.


    Bei der Vorverkaufsgebühr handelt es sich um eine Leistung, die nicht besteuert wird. Wenn nun beispielsweise 4,20€ Vorverkaufsgebühr zu zahlen sind, ist dies ein reiner Nettobetrag ohne 19% Mehrwertsteuer. So auch die Erläuterung von kauf mich in den Mails. Der Kunde zahlt 4,20€, kauf mich erhält 4,20€. Jetzt wurden aber wohl 4,20€ inkl. 19% MwSt. berechnet. Daher wurden hier 0,67€ MwSt. mit der monatlichen Umsatzsteuer abgeführt. Für den Privatkunden ändert sich daher nichts, da der Zahlbetrag jeweils gleich ist. Kauf mich „entgehen“ fälschlicherweise 0,67€, daher muss dies korrigiert werden. Daher sind Spekulationen, dass hier dem Kunden etwas entgeht, komplett fehl am Platz.

    viele grüsse aus südbaden


    mike

    Einmal editiert, zuletzt von jmrsmr () aus folgendem Grund: Korrektur, da am Taschenrechner vertippt (4,00€ statt 4,20€).

  • Bei der Vorverkaufsgebühr handelt es sich um eine Leistung, die nicht besteuert wird. Wenn nun beispielsweise 4,20€ Vorverkaufsgebühr zu zahlen sind, ist dies ein reiner Nettobetrag ohne 19% Mehrwertsteuer. So auch die Erläuterung von kauf mich in den Mails. Der Kunde zahlt 4,20€, kauf mich erhält 4,20€. Jetzt wurden aber wohl 4,20€ inkl. 19% MwSt. berechnet. Daher wurden hier 0,47€ MwSt. mit der monatlichen Umsatzsteuer abgeführt. Für den Privatkunden ändert sich daher nichts, da der Zahlbetrag jeweils gleich ist. Kauf mich „entgehen“ fälschlicherweise 0,47€, daher muss dies korrigiert werden. Daher sind Spekulationen, dass hier dem Kunden etwas entgeht, komplett fehl am Platz.

    Wie oben zitiert ist das so nicht aus den mir zugesendeten Mails zu erkennen.

    „da wir Ihnen für die Vorverkaufsgebühr versehentlich unberechtigt Umsatzsteuer in Rechnung gestellt haben.“

    Das müsste dann heißen auf der Rechnug falsch ausgewiesen ist oder so.

    Aber egal, bei der letzten Tour weisen Sie nicht mal Vvk Gebühren aus da kann man nix falsch machen. Erstaunlich das es erst nach ~6 Jahren auffällt

  • @ binda


    Danke, da hast Du Recht. Es sind bei 4,20€ natürlich 0,67€. Ich hatte gedanklich von 4,00€ gerechnet :S:s_thanks: aber 4,20€ geschrieben.


    Aber nochmals zum Thema Rückzahlung an den Verbraucher:

    Es wurden dem Verbraucher, so wie von kauf mich geschildert und aufgrund der sonst „krummen“ Beträge auch nachvollziehbar, nicht 19% zu viel abgerechnet. Die Vorverkaufsgebühr beträgt in dem Beispiel 4,20€ ohne jegliche Steueraufschläge. Kauf mich hat hier wohl aber auf der Rechnung 4,20€ inkl. 19% MwSt. geschrieben, statt 4,20€ ohne MwSt zu berechnen. Ergo ergibt sich für den Verbraucher keinen Unterschied.


    Hätte ich beispielsweise Karten für Geschäftskunden gekauft, müssten im Nachgang von meinem Unternehmen vermutlich die Differenz an kauf mich nachbezahlt werden, da ich dann nicht die volle Vorverkaufsgebühr gezahlt hätte. Ich schätze aber, dass kauf mich dies im Nachgang nicht nachberechnen würde und hier kulant sein könnte (Konjunktiv wohlgemerkt).

    viele grüsse aus südbaden


    mike

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