[H] Ausbildung kündigen

  • Servus erstma, war ja lange nichmehr hier.


    also, ich hab mal mehrere fragen.
    habe kürzlich in nem andren forum mal nen thread eröffnet, da gings um die kündigung von ausbildungsbegleitenden hilfen (nachhilfe)
    jetz allerdings gehts um die kündigung vom ausbildungsverhältnis.
    bevor schmarotzer-unterstellungen kommen, begründe ich euch meine entscheidung gern...


    also, bin mittlerweile im 2. lehrjahr. und ich schaffs nich.
    in der schule komm ich nich mit, auf arbeit is vieles zu kompliziert...
    ...allgemein. beruf kommt von berufung, und meine berufung is das nich.
    nur anscheißer dort, körperlich schwere arbeit und eben die schule... ...sehr sehr schwer. dann kommt noch dazu, dass mich der beruf regelrecht ankotzt, also sinkt auch noch die motivation und arbeitsbereitschaft...


    vor meinen fragen noch paar worte zu mir.
    ich bin mit 18 selbstständig ausgezogen, hab meine wohnung praktisch seit 1.11.09.
    ich lebe von meinen 460euro netto-gehalt und meinen 184euro kindergeld.
    wohnung kostet 300euro warmmiete (47m²) plus strom ETC wären wir bei ungefähr 400euro.
    also bleiben mir etwas mehr als 200euro für mich.
    davon eikaufen... ...wisster ja, wies aussieht...


    nun:
    1. soll ich selbst kündigen oder mich "kündigen lassen"?
    2. was krieg ich dann noch an geld, wenn ich arbeitslos bin?
    [hartz IV? ALG? kindergeld?]
    (3. behalt ich meine wohnung oder muss ich zurück zu meinen eltern?)
    [weil man ja bis 25 zuhause bleiben muss, wenn man kein einkommen hat...?!]


    3. is bewusst in klammern, weil ich es übers jugendamt bestimmt klären kann, dass ich nich wieder zurück muss.


    wäre nett, wenn jemand nützliche antworten bringen würde.


    Sweid.

    "...Die Nordsee schlägt dir ins Gesicht, und trotzdem hast du verloren.
    Du bist nicht weit gekommen. Du läufst weiter nach vorn. ..."

  • Hy Sweid,


    auch wenn Dich die Ausbildung ankotzt und vieles schwierig ist, so wie es aussieht hast Du ja nur noch 1 Jahr nach.


    Ich weiß, ich hab auf der einen Seite schlau reden, aber es sieht heutzutage auf dem Arbeitsmarkt, selbst recht gut qualifiziert schon besch....eiden genug aus, ohne Ausbildung bekommst Du da echt schwer ein Bein auf den Boden.


    Würde sagen "Augen zu - Nachhilfe her - und durch".
    Dann hast Du wenigstens eine abgeschlossene Ausbildung und kannst notfalls ja noch eine die Dich wirklich interessiert hinterher machen.
    Kannst das ja immer noch begründen damit das Du überhaupt erstmal ne Ausbildung machen wolltest "um erstmal was in der Hand zu haben".


    Hätte damals nach 1 von 2 Jahren Ausbildung zur Bankkauffrau auch am Liebsten geschmissen da es nun ganz und gar nicht "mein Ding" war, zumal ich eigentlich noch fast ein Jahr hätte länger lernen sollte.
    Hab mir dann überlegt das es schlimmer bzw schlechter aussehen würde die Ausbildung mittendrin zu schmeißen als sie noch mit Anstand und ner 3,5 im Durchschnitt (ok auch nicht grade hitverdächtig) zu beenden.


    Hey das packst Du schon!!!


    Vielleicht gibs ja auch Arbeitskollegen oder Klassenkameraden mit denen man zusammen lernen könnte.
    Oder Du redest mal mit deinem Klassenlehrer in der Berufsschule. Bist doch bestimmt nicht der Erste dem es so geht!


    Kopf hoch !


    Gruß aus HH
    Iris

    "Fingerabdrücke, die man auf den Seelen anderer hinterlässt, verblassen nicht!"
    ***************************************************************************************************
    „Fast alles, was du tust, ist letzten Endes unwichtig. Aber es ist sehr wichtig, dass du es tust. Denn niemand sonst wird es tun.“

  • danke, danke.
    aber meine motivation is echt fast am ende.
    mein durchschnitt is schlechter als 4, soviel is sicher.
    und rausreißen is da nich viel.


    Sweid.

    "...Die Nordsee schlägt dir ins Gesicht, und trotzdem hast du verloren.
    Du bist nicht weit gekommen. Du läufst weiter nach vorn. ..."

  • Hi Sweid!


    Also - grundsätzlich ist das mal ´ne Sache, die gut überlegt sein will, über die andererseits aber tatsächlich nur DU entscheiden kannst und solltest.
    Ich spreche aus Erfahrung - habe selber vor gut zehn Jahren meine Ausbildung geschmissen, hatte bei mir allerdings damit zu tun, daß ich spontan ein berufliches Angebot bekommen habe, von dem ich wusste, daß es mir MEHR Spaß machen würde als in dem Ausbildungsberuf vorher (was ich definitv auch nach 10 Jahren noch sagen kann und NICHT bereue! :o)


    Natürlich kann irgendwann der Tag x kommen, an dem man sich sagt: "Verdammt. HÄTTE ich damals doch die Lehre zu Ende gemacht." - Andererseits hast Du immer die Möglichkeit, Dich für eine Ausbildung in ´nem anderen Bereich zu bewerben.
    Ein Freund von mir hat mit knapp fünfzig (!) Jahren einen "Sinneswandel" gehabt und nochmal ´ne Ausbildung als Buchhändler gemacht - und arbeitet jetzt superglücklich in dem Job. - Warum nicht?


    Zu Deinen Fragen:


    1. Mit kündigen LASSEN stehst Du immer besser da - weil die Ämter es später nicht DIR in die Schuhe schieben können. (Könnten Dir sonst finanzielle Nachteile draus entstehen, Stichwort Arbeitslosengeld.)


    2. Kann ich Dir leider nicht sagen... Aber wenn Du im 2. Lehrjahr bist und gekündigt WIRST, vermute ich mal, daß Du erstmal Anspruch auf ALG I hast. (Wahrscheinlich werden die vom Arbeitsamt aber zu allererst mal versuchen, Dich irgendwo unterzubringen, damit Du Deine Ausbildung abschließen kannst... Verzwickt.)
    Ich könnte mir vorstellen, daß sich das Thema Kindergeld bei Abbruch der Lehre erledigt hat. - Aber wie gesagt, diese Angaben ohne Gewähr.


    3. Ich glaube nicht, daß man Dich zwingen kann, wieder bei Deinen Eltern einzuziehen. (Wo steht´n das mit dem "bis 25 Jahre..."?!) Sicherlich wären Deine Eltern verpflichtet, Dich aufzunehmen, wenn Du ohne Einkommen bist, aber grundsätzlich würde ich das doch eher in Frage stellen...


    Ich kann Dir auch nur den Tip geben: überleg´s Dir GUT! Ein Berufsschuljahr oder ´ne Prüfung zu wiederholen ist kein Beinbruch.
    Letztendlich ist es aber DEIN Leben, daß DU in den Griff bekommen musst.


    Lass Dir Ratschläge geben, aber Dir nicht reinquatschen - und lass es Dir echt in RUHE durch den Kopf gehen.


    Vielleicht auch einfach mal beim Arbeitsberater vorbeigehen. Wenn Du eine konkrete Vorstellung hast, was Dir MEHR Spaß machen würde, könnte DER Dir auch als erster weiterhelfen und Dir sagen, wie Du am besten weiter vorgehst.


    Auf jeden Fall viel Glück - und dass Du die richtige Entscheidung triffst!

    "Morgen ist auch noch ein Tag", sagte der Optimist.
    (Werner Mitsch)

  • Zitat

    Original von Azzurro08
    3. Ich glaube nicht, daß man Dich zwingen kann, wieder bei Deinen Eltern einzuziehen. (Wo steht´n das mit dem "bis 25 Jahre..."?!) Sicherlich wären Deine Eltern verpflichtet, Dich aufzunehmen, wenn Du ohne Einkommen bist, aber grundsätzlich würde ich das doch eher in Frage stellen...


    SGB II .. :D


    die werden einen nicht zum zurückziehen zwingen, aber die werden die einkommensnachweise der eltern fordern und wenn diese genug verdienen müssen die eltern zahlen


    ALG I steht ihm nicht zu, allenfalls ALG II, halt wenn die eltern nicht genug verdienen, achtung Kindergeld wird ebenso angerechnet, sprich die ziehen die 150€ (oder wieviel auch immer das ist) vom Regelsatz ab, unter 25 stehen einem nur 287€ zu, erst mit über 25 dann 359€


    sprich das Kindergeld wird bei den 287€ angezogen, wohnung könnte zu teuer sein

    Es kommt die Zeit
    in der das Wasser wieder steigt...
    Es kommt die Zeit
    in der der Airport wieder brennt...

  • Zitat

    Original von Azzurro08
    1. Mit kündigen LASSEN stehst Du immer besser da - weil die Ämter es später nicht DIR in die Schuhe schieben können. (Könnten Dir sonst finanzielle Nachteile draus entstehen, Stichwort Arbeitslosengeld.)


    Bedenke aber, dass es immer seltsam aussieht, wenn jemand gekündigt wurde und dass das Arbeitszeugnis - auch wenn die nichts Schlechtes schreiben "dürfen" - entsprechend ausfallen wird.

    Why should I go where everyone goes? Why should I do what everyone does?

  • Was ich geschrieben habe, hat weniger mit Moral zu tun, als damit, dass man mit einem "schlechten" Arbeitszeugnis ohnehin schon Schwierigkeiten in der weiteren Jobzukunft hat - noch dazu kombiniert mit einer abgebrochenen Lehre.

    Why should I go where everyone goes? Why should I do what everyone does?

  • das beste wird wohl sein wenn du dir ne andere Ausbildung suchst.
    bei normalen Arbeitnehmern ist es so das man dann auch fristlos Kündigen kann. dann gibts noch die Regel mit dem Aufhebungsvertrag. wie es nun mit Ausbildung aussieht weiss ich nicht. deshalb am besten schnellst möglich was anderes suchen und auch finden. so das du garnicht erst zum Amt gehen musst.


    ich wünsch dir auf jeden fall viel Glück! wie meine vorschreiber schon geschrieben haben, der Arbeitsmarkt sieht nicht grad rosig aus.

    Einmal editiert, zuletzt von extremo ()

  • Zitat

    Original von Engelchen
    Bedenke aber, dass es immer seltsam aussieht, wenn jemand gekündigt wurde und dass das Arbeitszeugnis - auch wenn die nichts Schlechtes schreiben "dürfen" - entsprechend ausfallen wird.


    alo das ist ja wohl gehupft wie gesprungen.
    Beides ist nicht gut für den weiteren Lebensweg ob nun gekündigt oder gekündigt wurden.
    Im Lebenslauf macht sich eine abgebrochene Lehre nie gut egal wo man sich bewirbt.
    ein schlechtes Arbeitszeunnis ist für leitente angestellt eine schwere Hüde ich persönlich musste noch nie ein Arbeitszeunis vorlegen da hat der Facharbeiterbrief völlig ausgereicht


    Die frage die mich mir stellt ist. Kann der Betrieb einen Lehrling so einfach kündigen. Stelle mir das doch ziemlich schwierig vor. Lehrlinge haben doch ein besonderen Schutz das Kündigungen vor Abschluss der Lehr sehr schwirig macht.
    Von daher wäre es ratsam einen Aufhebungsvertrag mit den Ausbildungsbetrieg abzuschliessen.
    Bevor Sweid das machst solltest sie sich aber mal in klaren sein wie sie ihr weiteres Leben vorstellst. Kündigen und dann mal schaun was wird ist die schlechteste aller Lösungen.

    Lebe das heute und jetzt
    den Nichts ist für immer da

  • Zitat

    Original von Sputnik
    alo das ist ja wohl gehupft wie gesprungen.
    Beides ist nicht gut für den weiteren Lebensweg ob nun gekündigt oder gekündigt wurden.


    Gekündigt werden ist halt die schlechtere Alternative, auch wenn sie mehr Geld bringt....



    Zitat

    Original von Sputnik
    Im Lebenslauf macht sich eine abgebrochene Lehre nie gut egal wo man sich bewirbt.
    ein schlechtes Arbeitszeunnis ist für leitente angestellt eine schwere Hüde ich persönlich musste noch nie ein Arbeitszeunis vorlegen da hat der Facharbeiterbrief völlig ausgereicht


    Kommt eben auf die Branche an. Mag im Handwerk so sein, in vielen anderen Zweigen sieht das etwas anders aus ;)

    Why should I go where everyone goes? Why should I do what everyone does?

  • Also "kündigen lassen" geht in der ausbildung nicht.
    Die einzige Möglichkeit einen Azubi zu kündigen, ist aus triftigem Grund Fristlos. Dh. der azubi muss sich etwas so schweres zu Schulden kommen lassen haben, dass dem Ausbildenden eine Weiterbeschäftigung bis zum Vertragsende (Prüfung) nicht zuzumuten ist.
    Das ist regelmäßig bei Eigentumsdelikten oder Tätlichkeiten der Fall, die auch noch strafrechtliche Konsequenzen haben.


    Ein Aufhebungsvertrag ist wohl die hamloseste Möglichkeit aus der Ausbildung raus zu kommen, aber auch da besteht die Gefahr einer Sperre von ALG II. Gewerkschaftliche Rechtsberatung wäre praktisch.


    Da du vor Bezug von ALG II die Wohnung hattest, kann dir die ARGE nicht vorschreiben bei den Eltern zu wohnen (die würde aber keinen Auszug von den Eltern finanzieren), aber was an Miete angemessen ist, dass bestimmt die Örtliche ARGE, wobei man auch nicht ausziehen muss, sondern die übersteigende Miete kann man von seinem Regelsatz zahlen.


    Wenn du jetzt eine andere Ausbildung suchst, kann das ja auch nur vorrübergehend sein und eine Angemessene Frist für die Suche nach günstigerem Wohnraum ist auch einzuräumen.


    Wenn die Ausbildung nicht zu einem passt, kann man damit offen umgehen. man sollte aber nicht die "Schuld" auf Andere schieben, das kommt nicht gut an, selbst wenn es so gewesen sein sollte.


    Es gibt sicherlich qualifiziertere Foren, als dth-live, wo Leute dann richtig Ahnung haben statt nur Vermutungen anzustellen oder so wie ich mit Halbwissen glänzen können.


    Wichtig ist, dass du nicht aus einer vorrübergehenden Frustration heraus handelst, sondern überlegst, was für dich am klügsten ist. Kompetenten Rat würde ich mir bei Profis suchen.

  • Zitat

    Original von djrj
    Da du vor Bezug von ALG II die Wohnung hattest, kann dir die ARGE nicht vorschreiben bei den Eltern zu wohnen ... aber was an Miete angemessen ist, dass bestimmt die Örtliche ARGE, wobei man auch nicht ausziehen muss, sondern die übersteigende Miete kann man von seinem Regelsatz zahlen.


    Da ist aber ein fehler drin, er ist unter 25, zwar kann die ARGE jetzt nicht mehr sagen "er muss zurück" die Arge kann und wird aber einkommensnachweise der eltern verlangen, sind die in der lage ihr kind zu finanzieren holt sich die ARGE da das geld wieder


    Zudem bekommt er nicht den vollen regelsatz, auch den gibts erst mit 25, dabei ist es wurst ob man eine eigene bedarfsgemeinschaft bildet oder nicht

    Es kommt die Zeit
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  • Ehrlich gesagt entzieht sich das meiner Kenntnis. Ich halte diese Praxis, wenn so verfahren wird, für genau so rechtswidrig, wie einen willkürlich gewählten Prozentsatz des Reghelsatzes den Kindern zuzuordnen, wie letztens das Bundesverfassungsgericht auch entschieden hat.
    Nach § 20 SGB II hat ein Alleimnstehender Anspruch auf den vollen Regelsatz. Das Gesetz gibt keine Rechtsgrundlage für eine Kürzung alleine auf Grund des Alters her.


    EDIT
    das ist so nicht richtig, Gabumon, ich habe mir das SGB mal angesehen:
    Alleine § 20 Abs. 2a sagt
    "(2a) Abweichend von Absatz 2 Satz 1 erhalten Personen, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und ohne Zusicherung des zuständigen kommunalen Trägers nach § 22 Abs. 2a umziehen, bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres 80 vom Hundert der Regelleistung."


    Da er aber nicht ohne Zustimmung umzieht, sondern schon in der eigenen Woghnung woht, greif Absatz 2a nicht und es besteht Anspruch auf den vollen Regelsatz abzüglich Einkommen (z.B. Unterhalt oder Kindergeld).


    Sollte die ARGE anders handeln, muss man Widerspruch einlegen und ggf. klagen.


  • hm entweder haben die den § geändert oder ich hab den nicht mehr richtig im Kopf, lang nicht mehr gelesen. aber Die ARGE wird sowieso erstmal anführung das er sich selbst in die Lage gebracht hat und gleich mal eine kürzung bzw vollsperrung durchführen, ob das vor gericht bestand hat ist für diese erstmal Zweitrangig.


    Das weitere Problem ist, die Eltern SIND unterhaltspflichtig bis zum Abschluss der ersten Ausbildung. Da er seine ja abbricht sind diese unterhaltspflichtig. Die ARGE wird also hingehen und die einkommensnachweise fordern, bekommen sie die nicht gilt für die der Antrag auf unvollständig und wird schlichtweg abgelehnt, da sind die sehr fix mit


    Liegen die Eltern unter der Berechnungsgrenze ist das kein Problem, dann muss die ARGE zahlen (ob sie das tun steht wieder auf einen anderen blatt) liegen sie drüber ist die sache einfach, die ARGE wird sagen "nö die eltern sind bis zum 25. lebensjahr unterhaltspflichtig wir zahlen nix" hast du ein problem.


    Ich kann dir ja mal die Argumentation nennen mit der die leistung verweigern. "Da sie sich vorher keine Erlaubniss zum Auszug eingeholt haben (SGB II § 22) wird ihr Antrag auf übernahme der Wohnungskosten abgelehnt" Das das nicht stimmt war denen egal..


    Folgendes wird also passieren


    Er stellt den HIV antrag, ARGE wird entweder sagen "sie haben sich selbst in die situation gebracht" oder wird einkommensnachweise etc fordern, bekommen sie diese wird die ARGE das ablehnen mit der begründung das die eltern zahlen müssen, bekommen sie diese nicht wird die ARGE anführen das der Antrag unvollständig ist.


    Glaub mal die zitieren dann einfach einen Satz aus dem § und zahlen dann nicht, dann darfst du einstweiligen rechtsschutz beantragen etc, bis das alles durch ist bist du schon 2 Monatsmieten im Rückstand..


    Von Vermögenswerten fangen wir lieber garnicht an, das geht mir jetzt zu weit und ich krieg von den § schon wieder Kopfschmerzen


    Ist sowieso relativ belanglos, kündigst du als U25 wird die ARGE dich (zurecht!!!) 3 Monate 100% Sperren, damit bist du die Wohnung los und tot.. einen Aufhebungsvertrag wird die ARGE wohl auch nicht anerkennen, da auch das deine eigene schuld ist. Um die 3 Monate Sperre wird man nicht rumkommen..


    Ich les gerade zudem das sich die eltern nicht mal weigern können angaben zu machen, das wär strafbar :D Allerdings liegt die unterhaltsgrenze sehr hoch, von daher wird das weniger relevant sein als die 3 monate sperre


    Kindergeld wird übrigens voll auf den HIV satz angerechnet


    Alles andere sind Einzelfallentscheidungen, fassen wir zusammen


    Kündigst du deine Ausbildung = 3 Monate Sperre
    Aufhebungsvertag = 3 Monate Sperre
    Kündigung selbst verschuldet = 3 Monate Sperre
    Kündigung betrieblich bedingt = ARGE wird versuchen eine andere Firma zu finden zum fortsetzen (da die ARGE das quasi auch noch bezahlt findet sich da wer) oder man wird prüfen ob man arbeitsrechtliche schritte einleiten kann


    Was danach kommt sind einzelfallentscheidungen die von höhe des Verdienstes der Eltern, Vermögen etc etc abhängen

    Es kommt die Zeit
    in der das Wasser wieder steigt...
    Es kommt die Zeit
    in der der Airport wieder brennt...

    6 Mal editiert, zuletzt von Gabumon ()

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