Zeigt es den Spinnern - die nur auf absolute Gewinnerzielung Tickets bei eBay einstellen.
Aus den AGB KaufMICH:
ZitatAlles anzeigen2.4
Vertragsschluss bei Tickets: Der Vertrag kommt mit Aushändigung des/der
Tickets an den Erwerber zwischen dem Veranstalter und dem Kunden zu
Stande. Dabei sagt der Erwerber des/der Tickets verbindlich zu, diese
ausschließlich für private Zwecke zu nutzen. Jeglicher gewerblicher und
kommerzieller Weiterverkauf des/der erworbenen Tickets (auch über
Internetauktionshäuser und ähnliches) sowie insbesondere zu überhöhten
Preisen ist verboten.
2.5
Für jeden Verstoß gegen das vorgenannte Verbot zahlt der Verursacher dem
Veranstalter eine Vertragsstrafe in Höhe von EUR 1.000,00. Weiterhin
behält sich der Veranstalter vor, Erwerber eines/von Tickets, die gegen
das vorstehend aufgeführte Verbot verstoßen haben, in Zukunft vom
Ticketerwerb auszuschließen.
Unerlaubte Angebote bei eBay können wie folgt einfach gemeldet werden: