Man benutzt das Urheberrecht hier aber um "unliebsames Material" zu tilgen, dass ist Geschichtsverfälschung.
Wieso? Man könnte auch argumentieren, dass man eine kommerzielle Plattform die zu einem weltweiten Großkonzern gehört, nicht untersützen will. Wäre auch eine Möglichkeit. Und nur weil ein Urheber nicht möchte, dass sein Werk öffentlich im Netz zugänglich ist, aus welchen Gründen auch immer, ist es noch keine Geschichtsverfälschung. Die geht wo ganz anders los, aber nicht bei Zugänglichmachung im Internet.
RackerJ
Ich glaube nicht, dass dafür jemand zur Rechenschaft gezogen wird. Ich vermute sogar mal, dass Veranstalter, Ordnungskräfte, etc. sich an alle Gesetze und Auflagen des Ordnungsamtes gehalten haben werden. Die waren damals einfach noch nicht so streng. Man denke auch nur an den Roskilde-Auftritt von Pearl Jam. Auflagen, dass es soetwas wie Wellenbrecher geben musst, kamen ja beispielsweise erst 2002/03.