Hi,
komisch dass ich dazu noch keinen Thread gefunden habe. Heute erhielt ich meine Karten für Schweinfurt und auf der Rückseite entdeckte ich ein Feld in das der Name des Ticketinhabers einzusetzten ist und darunter folgender Erklärung.
ZitatEin Zutrittsrecht zur Veranstaltung besteht nur, wenn der Besucher, namentlich [Name]
1. den Veranstaltungsvertrag mit dem Veranstalter geschlossen hat oder unter Anerkennung der AGB des Veranstalters diesen Vertrag übernommen hat und 2. die mit seinem Namen versehe Karte sowie ggf. einen Ausweis vorlegt. Die Vertragsübernahme erfordert die Einwilligung des Veranstalters, die nur unter den in den AGB des Veranstalters geregelten Voraussetzungen als erteilt gilt. Insbesondere wird die Zustimmung nicht erteilt, wenn der Übernehmende einen höheren Preis als den auf der Karte aufgedruckten Preis zahlt. Personen, die den Veranstaltungsbesuchervertrag nicht abgeschlossen oder unter den o.g. Voraussetzungen übernommmen haben wird der Zutritt auch dann nicht gewährt, wenn sie Inhaber der Karte sind.
das sagt Kaufmich dazu
ZitatAlles anzeigenDer Veranstalter erteilt bereits jetzt seine Einwilligung ausschließlich
für Fälle, in denen die Rechte und Pflichten wegen Krankheit oder
sonstiger Verhinderung auf einen Dritten übertragen werden und
ausschließlich unter der Voraussetzung, dass der Dritte hierfür keinen
höheren Preis als den auf der Karte aufgedruckten Kartenpreis zahlt. In
anderen Fällen kontaktiert der Kunde ggf. den Veranstalter, um seine
Einwilligung einzuholen.
Meiner Meinung nach ist das ja mal ein sehr bescheidener Versuch im Kampf gegen Schwarzhandel. Selbst wenn sie von jedem der ne Karte auf nen anderen übertragen will ne Rechnung fordern dann wird derjenige der sie gekauft hat einfach sagen, dass er weniger gezahlt hat.
Wo soll das denn den Schwarzhandel verhindern?
Wie seht ihr das?
Gruß
Budderbrödla