Rückerstattung Ticketkosten - Alles ohne Strom

  • Wo habe ich was her? Worauf bezieht sich deine Frage? Auf die Hemmung oder dass die Gebühr einbehalten werden kann?


    "Das Kennzeichen des unreifen Menschen ist, dass er für eine Sache nobel sterben will, während der reife Mensch bescheiden für eine Sache leben möchte" Wilhelm Stekel

  • Ohne Konzert (also dem Gegenwert der Karte) keine Vorverkaufsgebühr, ganz simpel


    Da der Veranstalter den Gegenwert storniert, hat er keinen Anspruch auf eine Vorverkaufsgebühr. Die nicht Auszuweisen und einfach fiktiven Betrag X als Gebühr Festzulegen die man munter einbehält kommt nur dazu...


    Sonst könnte man ja einfach eine Tour ankündigen, Tickets verkaufen und dann sagen "ätschsbätsch wir machen die Tour gar nicht aber die Millionen € an "Gebühren" behalten wir trotzdem."


    Ein "Ich möchte für eine arme notleidene GmbH und deren sicher Porsche fahrenden Geschäftsführer spenden" button hätte die Sache viel einfacher gemacht, aber da Verdient man dann halt keine Millionen€ mehr

    Es kommt die Zeit
    in der das Wasser wieder steigt...
    Es kommt die Zeit
    in der der Airport wieder brennt...

  • Also Veranstalter und Ticketverkäufer sind rein rechtlich zwei unterschiedliche Firmen. Und der Ticketverkäufer erhebt für die Ticketbesorgung, also die reine Vermittlungsleistung, die Vorverkaufsgebühr. Er hat seine Leistung erbracht und damit Anspruch auf die erhobene Gebühr. Der Ticketkäufer hat mit dem Kauf des Tickets der VVK Gebühr zugestimmt. Allerdings muss diese Gebühr exakt ausgewiesen werden. Und das haben die hier nicht gemacht. Wahrscheinlich weil das nie ein Thema war. Bisher haben alle Touren stattgefunden. Der zweite Fehler war wohl, dass nicht auf die Verjährungsfrist für die Geltendmachung der Ansprüche hingewiesen wurde, sondern eine wesentlich kürzere Frist angegeben wurde. Die Berufung wird wahrscheinlich trotzdem abgewiesen werden. Der Betrag ist eben vorher nicht ausgewiesen worden. Der reine Hinweis dass eine Gebühr enthalten ist, wird nicht reichen.


    "Das Kennzeichen des unreifen Menschen ist, dass er für eine Sache nobel sterben will, während der reife Mensch bescheiden für eine Sache leben möchte" Wilhelm Stekel

    2 Mal editiert, zuletzt von binda:re ()

  • Also Veranstalter und Ticketverkäufer sind rein rechtlich zwei unterschiedliche Firmen. Und der Ticketverkäufer erhebt für die Ticketbesorgung, also die reine Vermittlungsleistung, die Vorverkaufsgebühr. Er hat seine Leistung erbracht und damit Anspruch auf die erhobene Gebühr. Der Ticketverkäufer hat mit dem Kauf des Tickets der VVK Gebühr zugestimmt. Allerdings muss diese Gebühr exakt ausgewiesen werden.

    Hast du hierfür eine Quelle. Ich habe die Urteile mit meinem Laienverständnis anders interpretiert. Das Risiko der Absage darf eben nicht allein auf den Käufer abgewälzt werden und da die eigentliche Leistung = Konzert nicht erbracht wird ist auch der Vorverkauf irrelevant, egal ob da Kosten entstanden sind oder nicht.

  • Hast du hierfür eine Quelle. Ich habe die Urteile mit meinem Laienverständnis anders interpretiert. Das Risiko der Absage darf eben nicht allein auf den Käufer abgewälzt werden und da die eigentliche Leistung = Konzert nicht erbracht wird ist auch der Vorverkauf irrelevant, egal ob da Kosten entstanden sind oder nicht.

    Eben, sonst könnte man sich ja damit eine goldene Nase verdienen.



    Also Veranstalter und Ticketverkäufer sind rein rechtlich zwei unterschiedliche Firmen.

    Bei den Hosen sind das gar nicht mal größere Unterschiede, Kauf mich, OPM, KKT ist alles Hosenkosmos. Das sind alles extrem unpunkige Steuersparmodelle ...


    Ich traue den Leuten sogar zu im Falle das zuviele Leute ihre VVK zurückfordern den laden einfach Pleite gehen zu lassen, dann sind zwar die 25.000 nötige GmbH Einlage weg. Aber das ist meist das kleinere "Übel"... Dann bliebe man nämlich auf den Forderungen mehr oder weniger Sitzen

    Es kommt die Zeit
    in der das Wasser wieder steigt...
    Es kommt die Zeit
    in der der Airport wieder brennt...

  • Hast du hierfür eine Quelle. Ich habe die Urteile mit meinem Laienverständnis anders interpretiert. Das Risiko der Absage darf eben nicht allein auf den Käufer abgewälzt werden und da die eigentliche Leistung = Konzert nicht erbracht wird ist auch der Vorverkauf irrelevant, egal ob da Kosten entstanden sind oder nicht.

    Verbraucherrechte sind wichtig. Sie stehen aber auch nicht über allem. Dafür gibt es in der Regel klare gesetzliche Vorgaben.


    Ich habe selber täglich mit solchen Gebühren und Entgelten zu tun. In den meisten Fällen ist das für einen Vermittler die einzige Möglichkeit Geld zu verdienen. Die Vermittler sind aber extrem sensibilisiert, das Entgelt gesondert auszuweisen und dieses nicht in einem Gesamtpreis zu verstecken. Das hat eben rechtliche Gründe.


    Normalerweise sitzen hinter zwei unterschiedlichen Firmen auch nicht fast dieselben Leute. Du hast eine Firma, die ein Produkt anbietet und den Vertrieb anderen Firmen überträgt. Die Firmen, die die Produkte vertreiben, haben natürlich auch ein Recht für ihre Arbeit bezahlt zu werden. Da sie normalerweise von der Firma, die das Produkt anbietet, nicht vergütet werden, erheben sie ein Entgelt oder eine Gebühr. Das ist doch völlig legitim. Und normalerweise weiß der Verbraucher vor dem Kauf, wie hoch diese Gebühren sind und erklärt sich damit einverstanden. Und mit der Aushändigung der Karten ist die Arbeit des Vermittlers erledigt. Er hat seine Leistung erbracht. Der Vermittler haftet nicht für die vermittelte Leistung. Er ist nur dafür zuständig die Karten zu besorgen.


    Das ist übrigens nicht erst seit zwei Jahren so. Deshalb hätte man schon vorher darauf achten können. Aber wie erwähnt wird das bei der Kauf Mich GmbH nie ein Problem gewesen sein. Deshalb hat man das wohl so gemacht. Ich würde da keine böse Absicht unterstellen. Sie haben zumindest geschrieben, dass eine VVK Gebühr enthalten ist. Trotzdem wird das am Ende nicht reichen.



    Edit: Vielleicht mal ein etwas weiter her geholtes Beispiel. Du kaufst Dir für ein Konzert ein Print@Home Ticket. Du hast aber keinen Drucker und gehst deshalb zu einem Copyshop. Dort druckst Du Dir das Ticket auf etwas besserem Papier und in Farbe aus. Dafür zahlst Du dem Copyshop 1 EUR. Jetzt fällt das Konzert aus und Du kriegst von der Konzertagentur das Geld zurück. Würdest Du dann auf die Idee kommen vom Copyshop auch das Geld zurück zu verlangen? Obwohl die ihre Leistung erbracht haben?


    "Das Kennzeichen des unreifen Menschen ist, dass er für eine Sache nobel sterben will, während der reife Mensch bescheiden für eine Sache leben möchte" Wilhelm Stekel

    4 Mal editiert, zuletzt von binda:re ()

  • Sonst könnte man ja einfach eine Tour ankündigen, Tickets verkaufen und dann sagen "ätschsbätsch wir machen die Tour gar nicht aber die Millionen € an "Gebühren" behalten wir trotzdem."

    Das ist jetzt aber bissi arg weit her geholt und konstruiert.

    Ansonsten bin ich der Meinung von Binda: es war eine Tour geplant, die definitv stattgefunden hätte und dafür hat JKP (oder wer auch immer) Leistungen vollbracht, in dem sie Tickets produziert, einen Vvk organisiert und Karten verschickt haben. Daran, dass die Tour anschließend aus Gründen nicht stattgefunden hat, kann ja JKP nix.
    Die können dann auch nicht zu ihren Angestellten sagen, zahlt uns euer Gehalt zurück, dass ihr fürs produzieren, organisieren und verschicken bekommen habt. Die haben das ja nicht aus Spaß oder aus Jux und Dollerei gemacht, sondern weil es zum Zeitpunkt der Tätigkeit ihre ernsthafte Arbeit war. Und die fand auch rückblickend statt, auch wenn die Tour es am Ende nicht tat.

    Wer keine Angst vorm Teufel hat, braucht auch keinen Gott!


    Nr. 5 lebt - wir sehen uns wo die eisernen Kreuze stehen...

  • Das ist dann eben unternehmerisches Risiko seitens des Ticketverkäufers...


    Wie die das Internet regeln ist mir völlig scheiss egal, die haben auch die VVK Gebühr zurückzuzahlen. wie die das dann intern finanzieren ist doch nicht mein Problem...


    Auch diese "Copyshop" Sache.


    Der Copyshop selbst hat NICHTS mit dem Ticketverkauf am Hut, Wenn du kein Drucker hast darfst eben kein Print@Home kaufen. Veranstalter, Tickethändler sind aber ein zusammenhängender Vorgang.


    Das Gericht das jetzt die Berufung verhandelt sollte sich auch mal genau wie Firmengeflechte der Hosen angucken.


    Übrigens behält selbst Eventim die VVK Gebühr nicht mehr ein wenn ich ein Ticket zurückgebe. Das machen die sicher nicht aus nächstenliebe. Hab 3x Eventim zurückgegeben und jedes mal den vollen Preis bekommen, gut ich hab gleich neue Tickets gekauft.


    Die hätten die Tour ja auch verlegen können, da ist mir doch völlig Wurst ob die das hinkriegen oder nicht. Die kausal zusammenhängende Leistung "Konzert gegen Ticket" wurde von der "Verkäufer/Anbieterseite" nicht vollbracht, also Geld komplett wieder. Das Gericht sollte sich auch mal die völlig überteuerten Portogebühren angucken, selbst da macht OPM/KKT/KAufmich ja schon reibach mit

    Es kommt die Zeit
    in der das Wasser wieder steigt...
    Es kommt die Zeit
    in der der Airport wieder brennt...

  • Leistung erbracht. Zahlung braucht nicht erstattet werden. Fertig. Als Firma kann man über eine Kulanz nachdenken. Anspruch darauf besteht aber nicht.


    Wie erwähnt gibt es hier aber ein paar Besonderheiten. Zum einen, dass der Betrag vorab nicht separat ausgewiesen wurde. Was das größte Problem sein dürfte. Zum anderen das Firmengeflecht. Die Inhaber sind quasi dieselben Leute. Rein rechtlich ist das aber wohl egal. Es sind unterschiedliche Firmen. Und die Angestellten von JKP, KKT und Kauf Mich sind auch nicht dieselben. Und die müssen eben bezahlt werden.


    Porto für den Versand muss meines Wissens auch nicht erstattet werden. Hier wurde die Leistung auch erbracht. Der Brief wurde versendet und das Porto bezahlt.


    "Das Kennzeichen des unreifen Menschen ist, dass er für eine Sache nobel sterben will, während der reife Mensch bescheiden für eine Sache leben möchte" Wilhelm Stekel

  • binda:re : Aus meiner Sicht legst du weiter deine Meinung dar. Das Urteil bestätigt diese Meinung aber explizit nicht und ich habe auch nichts dergleichen gefunden. JKP ist zudem dreist vorgegangen und hat noch Anfängerfehler begangen. Da hört es bei mir auf. Ist aber wie gesagt sogar in der Sache nebensächlich.


    Mittlerweile werden fast überall freiwillig VVK Gebühren erstattet. Warum? Die Gutscheinlösung hat das ebenfalls ausdrücklich vorgeschrieben. Warum?


    Des Weiteren sollte klar sein das alle im VVK beteiligten Mitarbeiter und die Aufwendungen z.b. für das Drucken der Tickets über die überhöhten Versandkosten bereits auskömmlich bezahlt werden konnten.

  • Zum Glück bist du kein Richter, sonst müsste man dich in eine Nachschulung stecken...


    Wie das Gericht (bzw. schon 2 Gerichte) sagten MUSS erstattet werden. Die Abzockfirma klammert sich nur noch an den letzten Strohhalm und fallen damit hoffentlich so RICHTIG auf die Fresse...


    Aber genau so schätze ich JKP, KKT und OPM ein, die Fans bis auf den letzten Cent ausquetschen, schade das die Hosen wohl mit dem Treiben einverstanden sind sonst hätten die schon dazwischen gehauen...


    Ich dachte auch immer das Eventim der letzte Dreckladen ist, aber Die Toten Hosen unterbietet das spielend...

    Es kommt die Zeit
    in der das Wasser wieder steigt...
    Es kommt die Zeit
    in der der Airport wieder brennt...

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!

  • Registrierte Mitglieder haben die folgenden Vorteile:
  • ✔ kostenlose Mitgliedschaft
  • ✔ direkter Austausch mit anderen DTH-Fans
  • ✔ keine Werbung im Forum
  • ✔ neue Fragen stellen oder Diskussionen starten
  • ✔ kostenlose Nutzung unseres Marktbereiches
  • ✔ eigene Konzertübersicht
  • ✔ und vieles mehr ...