Schaffnerin wirft 16-Jährige nachts aus dem Zug

  • genau DREIST!!!


    Mit den Automaten kann ich auch noch ein Beispiel bringen. Ich muss jeden Mittwoch mit dem Zug zu meiner Therapie fahren und bei uns im Nahverkehrsverbund ist das so, dass du sofort die Fahrt antreten musst, wenn du das Ticket gekauft hast. Nun war es aber so, dass der Automat in dem Ort, wo die Therapie ist in den ersten Wochen, wo ich hin musste ständig kaputt war. Dann hab ich mir das Ticket schon vorher geholt, bis mir dann ein Busfahrer sagte ich darf nicht. Und dann hab ich mich bei dem Verbund mal beschwert, dass ich mich nicht nötigen lasse Schwarz zu fahren und dann darf ich Strafe zahlen, wenn der blöde Automat immer nich geht. Es schien gewirkt zu haben, denn seither geht der Automat.


    Ist eben das Problem die neuartigen Automaten sind Computer betrieben und somit kommt es vor dass das System schon mal Abstürzt. Ist schon nett, wenn man seine Fahrkarte löschen will und steh vorm Automat und findet sich im DOS oder BIOS wieder :]

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  • Also bei uns ist es so, dass, wenn der Automat mal kaputt sein sollte und man deswegen keine Karte kaufen konnte, man erstens dazu verpflichet ist, den schaffner aufzusuchen und zweitens wird dann über 'ne Leitstelle überprüft, ob der Automat wirklich defekt ist. Ist das so - alles kein Problem.

    Why should I go where everyone goes? Why should I do what everyone does?

  • Zitat

    Original von Katie
    Und dann hab ich mich bei dem Verbund mal beschwert, dass ich mich nicht nötigen lasse Schwarz zu fahren und dann darf ich Strafe zahlen, wenn der blöde Automat immer nich geht.


    Unmittelbar nach der Umstellung DM-Euro war ich ca. 5 Tage in Hamburg. Es gab in dieser Zeit nur ein einziger Automat an den Stationen wo ich einstieg, der Euro akzeptierte, bei den anderen klappte gar nix. Bin ich eben die ganzen Tage - bis auf 1 Fahrt, bei der ich auch kontrolliert wurde - dunkelgrau gefahren... Blieb mir ja nix anderes übrig. 8)

    Wer keine Angst vorm Teufel hat, braucht auch keinen Gott!


    Nr. 5 lebt - wir sehen uns wo die eisernen Kreuze stehen...

  • Das Problem ist das die Bahn garnicht mehr die Bahn ist, sprich die Bahn hat quasi alle für sie nicht mehr rentable strecken "verkauft" dort regieren jetzt die verkehrsverbunde, VGN, VRR, VRS whatever... Die Bahn stellt denen allerdings (kostenpflichtig!) ihre züge und personal zur verfügung, aber Finanztechnisch ist das ein enorm hoher aufwand wenn die Bahn in den Zügen auch noch tickets verkauft weil das Tarif system dank der ganzen Verkehrsverbünde die alle eigene tarife haben verdammt kompliziert ist


    Deswegen haben die sich wohl soweit geeinigt das eben nicht mehr in den Zügen bezahlt werden kann, auf strecken die der DB alleine gehören geht das natürlich weiterhin und kostet aber zuschlag, und man muss von selbst den Zugbegleiter aufsuchen und nicht "warten das der pappkopp kommt" wie so einige das machen, ich vermute stark das das eben auch in dem fall so war, sprich die 16 jährige einfach da gesessen hat und eben kein Fahrschein hatte..


    Die Zugbegleiterin hat dann wohl Kulanterweise(!) gesagt das die das Ticket doch nachkaufen kann aber eben wenn die kein geld dafür hat kann die das auch nicht mehr ändern.. die kann den zuschlag nicht einfach wegplanen. Dann würden nachher in der Kasse eben 2€ fehlen und die könnte sich wegen veruntreung die papiere abholen


    der grund dafür das Tickets am Automaten weniger kosten nennt sich "Servicegebühr" das Personal kostet richtig viel geld, und das muss die DB auch irgendwo verdienen. Ein Ticketautomat kostet das nicht, daher sind die da billiger


    Ich gleib dabei, das ist die 16 jährige selbst schuld.


    Und die "Mutter auf arbeit" ist auch keine ausrede, lässt man sich von dem Taxifahrer eben zur arbeitsstelle der mutter bringen das die das bezahlt. Oder nen Onkel, tante whatever anrufen..


    Umsonst ist der Tot, und der kostet das leben..


    Mein Gott wie haben wir nur ohne Handy überlebt damals als es noch Dinosaurier und Wählscheibentelefone gab

    Es kommt die Zeit
    in der das Wasser wieder steigt...
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    in der der Airport wieder brennt...

    Einmal editiert, zuletzt von Gabumon ()

  • Man will mit 16 ja sooo Erwachsen sein.
    Und man sollte es ja auch sein in dem Alter.
    Und dann so was und die Mamma macht so ein Theater .
    Mit 16 sollte ich wissen wie die Regeln des Lebens gehen.
    Danke Schaffnerin.
    Wenn es der Teenie bisher nicht wusste, jetzt weiss sie wie sie sich zu verhalten hat.

  • Zitat

    Original von Gabumon
    Deswegen haben die sich wohl soweit geeinigt das eben nicht mehr in den Zügen bezahlt werden kann, auf strecken die der DB alleine gehören geht das natürlich weiterhin und kostet aber zuschlag, und man muss von selbst den Zugbegleiter aufsuchen und nicht "warten das der pappkopp kommt" wie so einige das machen, ich vermute stark das das eben auch in dem fall so war, sprich die 16 jährige einfach da gesessen hat und eben kein Fahrschein hatte..


    Du vermutest also einfach mal und urteilst über die 16 Jährige aufgrund deiner Vermutungen?
    Interresante herangehensweise von dir. :daumen:


    Zitat

    Die Zugbegleiterin hat dann wohl Kulanterweise(!) gesagt das die das Ticket doch nachkaufen kann aber eben wenn die kein geld dafür hat kann die das auch nicht mehr ändern.. die kann den zuschlag nicht einfach wegplanen. Dann würden nachher in der Kasse eben 2€ fehlen und die könnte sich wegen veruntreung die papiere abholen


    Es geht nicht um Kulanz. Es geht eher um Menschlichen Umgang. Ob es OK ist eine Minderjährige Nachts alleine ohne Geld bei hohen Minusgraden auf den Bahnhof auszusetzen. Ich würde sagen das es nicht OK ist.
    Da bin ich anscheinend nicht alleine mit der Meinung sondern auch die DB Führung die sagt das das Verhalten des Schaffners völlig inakzeptabel war.
    Wie dann andere der Meinung sein können das das richtig war das der Schaffner die Regeln der Bahn nicht eingehalten hat und die jugentliche Nachts auf den Bahnhof ausgesetzt hat ist mir ein Rätzel.
    Es ist ja wohl kein Problem die Adresse der 16 Jährigen zu notieren und eine Rechnung über den fehlenten Betrag zu den Eltern zu schicken. Oder macht das zu viel Arbeit das man lieber Teenager in eisiger Kälte auf sich alleingestellt aussetzt?

    Lebe das heute und jetzt
    den Nichts ist für immer da

    2 Mal editiert, zuletzt von Sputnik ()

  • und wer sagt das die eltern das geld dann bezahlen ?


    Immerhin ist erstmal die 16 jährige dafür haftbar, zwar beschränkt aber dennoch, die eltern währen nur zur rechenschaft zu ziehen wenn denen verletzung der aufssichtspflicht nachgewiesen werden könnte


    die Bahn ist im recht, fertig


    und von wegen rechnung über den betrag, die strafe für schwarzfahren müssen die eigentlich auch noch bezahlen.. und womit, mit recht

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  • Zitat

    Original von Gabumon
    die Bahn ist im recht, fertig


    Im Recht, jemanden aus dem Zug zu werfen? Egal wo, wann?
    DANN möchte ich aber spätestens morgen früh mindestens 3 Leute aus dem RE1 fliegen sehen, bitte....


    Nein, im Recht, jemanden auf die Straße zu setzen, sind sie sicher nicht.
    Ihre Bußgelder, Strafen zu verhängen schon :)

    Why should I go where everyone goes? Why should I do what everyone does?

  • Zitat

    Original von Gabumon
    .. und womit, mit recht


    Du bist hier echt mit dem Ziel angetreten, McArrogant zu sein, gell?


    Frag bloß nie nach Verständnis, Kerl.

    Alles, was passiert, passiert.
    Alles, was, indem es passiert, dazu führt, dass etwas anderes passiert, führt dazu, dass etwas anderes passiert.
    Alles, was, indem es passiert, dazu führt, dass es selbst noch mal passiert, passiert nochmal.

  • Zitat

    Original von Engelchen


    Im Recht, jemanden aus dem Zug zu werfen? Egal wo, wann?
    DANN möchte ich aber spätestens morgen früh mindestens 3 Leute aus dem RE1 fliegen sehen, bitte....


    Nein, im Recht, jemanden auf die Straße zu setzen, sind sie sicher nicht.
    Ihre Bußgelder, Strafen zu verhängen schon :)


    ob du es glaubst oder nicht, die können dir sogar Hausverbot erteilen..


    und dich natürlich auch von der weiterbeförderung ausschließen, es gibt kein anrecht darauf die Bahn benutzen zu dürfen..

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    Einmal editiert, zuletzt von Gabumon ()

  • Nein, die Bahn darf einfach keinesfalls so nach Lust und Laune raus werfen.


    Wenn bereits bezahlt wurde, ohnehin nicht, da ein Vertrag zu erfüllen ist. Wenn jemand einen Vertrags erst noch schließen muss, besteht Kontrahierungszwang aus der Beförderungspflicht (http://norm.bverwg.de/jur.php?aeg,10).


    Natürlich nur solange, wie der Fahrgast sich an die Regeln hält. Aber das hattest Du nicht gemeint, oder?

    Alles, was passiert, passiert.
    Alles, was, indem es passiert, dazu führt, dass etwas anderes passiert, führt dazu, dass etwas anderes passiert.
    Alles, was, indem es passiert, dazu führt, dass es selbst noch mal passiert, passiert nochmal.

    2 Mal editiert, zuletzt von NiemalszudenBayern ()

  • Zitat

    Original von NiemalszudenBayern
    Nein, die Bahn darf einfach keinesfalls so nach Lust und Laune raus werfen.


    Wenn bereits bezahlt wurde, ohnehin nicht, da ein Vertrag zu erfüllen ist. Wenn jemand einen Vertrags erst noch schließen muss, besteht Kontrahierungszwang aus der Beförderungspflicht (http://norm.bverwg.de/jur.php?aeg,10).


    Natürlich nur solange, wie der Fahrgast sich an die Regeln hält. Aber das hattest Du nicht gemeint, oder?


    Absolut richtig.


    Erwachsene Schwarzfahrer sind ja meist froh, "nur" aus dem Zug zu fliegen und nicht das erhöhte Beförderungsentgelt zahlen zu müssen.


    Welche Möglichkeiten haben 16jährige Möglichkeiten, wenn sie dummer Weise kein Geld mehr haben, um nach hause zu kommen? Trampen?
    Was ist das kleinere Übel? ein bischen Schreibarbeit für die Zugbegleiterin, sprich Zahlschein ausfüllen, oder ein e Mädchenleiche im Straßengraben, wenn es ganz hart kommt?


    @ Gabumon
    So böse, wie du das schreibst, kannst du das doch gar nicht meinen, oder?
      :wall:
    Aber du behauptest auch ein paar Dinge, die so nicht stimmen.
    Wenn ich 40 Euro bezahle, ist das ein erhöhtes Beförderungsentgelt und kein Dankeschön für einen Rausschmiss.
    Wie die Bahn dann an die 40 Euro kommt, ist dann eine andere Sache, aber das ist nicht das Problem der Zugbegleiterin.
    Dazu kommt evtl. noch der Straftatbestand der Beförderungserschleichung, den die Jugendliche auch selber verantworten muss, aber ein untgernehmen, dass dem Staat gehört, hat auch verantwortuntg gegenüber der Gesellschaft und da ist es ein Unding, Jugendliche in Gefahr zu bringen, denen zwei Euro fehlen.


    Aufschreiben, ggf. die Polizei holen, um die Personalien feststellen zu lassen, kan man alles machen, aber wenn die Schaffnerin zu faul ist, hat sie ihren Job verfehlt.
    Der Jugendlichen einen "Denkzettel" zu verpassen ist Aufgabe von Staatsanwälten und Richtern, nicht aber die von Zugbegleitern, das wäre Selbstjustiz und dafür gehört man auch bestraft. Die Zuigbegleiterin ist nicht die Staatsgewalt, hat keinen Erziehungsauftrag, sondern soll Fahrkarten kontrollieren und ggf. Schwarzfahrer dingfest machen. Wenn sie ihren Job niocht richtig macht, muss sie damit rechnen abgemaht oder entlassen zu werden.


    Die Jugendliche ist sicher nicht "unschuldig", aber wie gesagt, Schaffner sind keine Richter und es gibt halt die Beförderungspflicht.
    Erwachsene dürfen auch nicht einfach so aus dem Zug geschmissen werden, aber Wie eingangs schon erwähnt, ist es ihnen meist lieber, als 40 Euro und ggf. eine Anzeige zu riskieren.

  • Gabumon: Du gibst Unsinn von dir.


    Wäre die 16 Jährige aufgrund der Kälte zu Schaden gekommen, wäre die Bahn haftbar gewesen, bzw die Schaffnerin.
    § 323 c StGB (unterlassene Hilfeleistung) greift hier, denn "Gefahr" drohte der Schaffnerin nicht und "wichtigere Pflichten" gab es auch nicht, denn die 16 Jährige war willig, zu bezahlen, konnte das aber IN DIESEM MOMENT nicht.
    Korrekt wäre es gewesen, sie weiterfahren zu lassen und sie das Ticket nachbezahlen zu lassen (ja, Bahnbeamte KÖNNEN Rechnungen schreiben), bzw im Extremfall das erhöhte Beförderungsgeld einzuklagen. Beide Varianten wären denkbar gewesen UND durch den Rechtsweg völlig abgesichert gewesen, die Bahn wäre an ihr Geld gekommen. Ausser die Familie wäre privatinsolvent.
    Soviel mal zum rechtlichen Aspekt von wegen "anders gings nicht". Das ist schlicht falsch.
    Der beste Beweis für die Ernsthaftigeit der Sache ist übrigens die Bestrafung der Schaffnerin und die übermäßige Entschuldigung der Bahn. Die wissen nämlich ganz genau, dass ihnen jeder Anwalt die Scheiße aus dem Leib prügeln würde, wäre dem Mädchen auch nur die Lippe blau geworden.


    Das sind nun einmal Pflichten, die für Dienstleistungsbetriebe im Speziellen, als auch für Privatpersonen im Allgemeinen gelten und da gibts es auch glücklicherweise nichts zu disskutieren.


    Meine Meinung, losgelöst vom Gesetz:


    Wenn es meine Tochter oder Schwester gewesen wäre, hätte ich die Frau aufgesucht und ihr einen Eimer eiskaltes Wasser über den Kopf gekippt und ihr einen schönen Tag gewünscht. Minus 18 Grad, ich glaube ich spinne! Das ist ja nicht mal eben ein bisschen Frösteln, dass ist Eiskalt und lebensgefährlich! In Berlin lässt die BVG nachts im Winter immer ein paar Ubahnhöfe auf, wenn es unter Minus 3 Grad geht. FÜR UMSONST, DAMIT OBDACHLOSE NICHT ERFRIEREN! Das ist nämlich kein Stück schön, wenn man morgens aus dem Haus geht und es wieder 12 Erfrorene in der Nähe von Ubahnhöfen gab.
    Und wegen dieser bekloppten ZWEI Euro braucht sich diese Schaffnerin überhaupt nicht aufzuregen, geschweige denn, sich Gedanken machen über "Pflichtverletzung". Lächerlich! Das interessiert nämlich auf der ganzen Welt keinen, ob da ein Kind mal nicht bezahlen kann und dennoch nicht frieren muss. Vor allem, weil das Mädchen ja zahlen wollte!!!!!! Wie kann man so arschig sein?! Wie kann man nur?!
    Bah!!!
    Und: Was hat die Schaffnerin denn erwartet, was das Mädchen dann hätte machen sollen? Es ist ja nicht so, als ob sie davon ausgehen konnte, dass sie NICHT frieren hätte müssen, der Bahnhof war ja zu! Hatte das Mädchen jetzt durch den Rauswurf auf einmal mehr Geld, zb. für ein Taxi? Hat die Schaffnerin sich dessen vergewissert? Hat die Frau überhaupt nachgedacht, oder ist die schon scheintot??? HILFE!!! X(

    You like Rock'n Roll, don't you? SAY YES!!!!

    Lemmy Kilmister

  • ihr behauptet schlichtweg dreck


    die Bahn muss schwarzfahrer NICHT weiter mitfahren lassen, die Bahn muss auch keinen mitnehmen, und wenn du an Bahnhöfen Hausverbot bekommst (was zur not die Bundespolizei durchsetzt) kommst du auch in keinen Zug mehr, und hausverbote gegen schwarzfahrer sind nun nichts neues..


    Das wenn du das Richtige Ticket gekauft hast und nix machst die dich nicht rauswerfen würden bzw dürfen ist etwas völlig anderes wie in diesem Fall


    der 16 Jährigen wurde aus Kulanz(!) angeboten das ticket im zug zu erwerben, da die nicht genug geld dabei hatte ist das eben pech und die muss raus, ein erhöhtes Beförderungsentgeld hätte die auch nicht dabei gehabt, also raus, ein "erhötes Beförderungsgeld" ist übrigens auch nur ein "Service" der Bahn, dabei verzichten die nämlich eigentlich auf die Anzeige, haste die 40€ nicht dabei gibts die anzeige ..


    §22 des PBefG gilt meiner ansicht nach nämlich defintiv nicht bei Schwarzfahrern, die Beförderungsbedingungen eingehalten werden, die bedingung befördert zu werden ist ein gültiges(!) ticket, ganz davon ab, ist die DB z.b. auch nur in DB zügen beförderungspflichtig, das wird bei S-Bahnen whatever schon wieder schwierig, voraussetzung um an die Beförderungspflicht zu kommen ist trotzdem ein GÜLTIGER Fahrschein, den hatte die nicht, also keine beförderungspflicht


    Um nämlich überhaupt ins Vertragsrecht reinzukommen hätte die nen Ticket kaufen müssen, hatte sie aber nicht und konnte sie auch nicht.. Das in den Zug einsteigen beweist nämlich keine Absicht zum Ticket kauf, das ist das gleiche als wenn du in einen Laden gehst, damit zeigst du auch keine Kaufabsicht, erst wenn du deine Waren der Kassiererin vorlegst zeigst du deine Kaufabsicht, und wenn die dir denn preis nennt zeigt die ihre. Dann kannst du immer noch sagen "och nö"..nur ist das wenn du bereits im zug sitzt dann erschleichen von leistungen


    Die Bahn macht das brimborium jetzt nur weil es eben öffentlich wurde, ansteller der Zugbegleitering würde ich gegen die Abmahnung klagen denn diese hat die Dienstvorschriften befolgt, zwar sehr kleinlich aber sie hat genau das getan was die Bahn sonst von ihr verlangt.


    Du kannst auch schlecht den einen Schwarzfahrer bestrafen und den anderen nicht nur weil der eine 16 ist. Und in einem Zug ohne gültigen Fahrschein mitzufahren IST schwarzfahren egal wie man es dreht (ausser der Bahnhof hätte kein ticketautomaten gehabt) Wenn man (weil automat defekt oder gott weiss was ist) ohne ticket einsteigt hat man zum Zugbegleiter zu gehen und dem die Situation zu erklären, wenn man sich natürlich in die allerletzte reihe setzt und drauf hoft das der Zugbegleiter nicht kommt ist das defintiv schwarz fahren mit absicht dahinter...


    Und soweit sich aus den Unterschiedlichen angaben zurückkonstruieren lässt ist die eben NICHT von sich aus zur zugbegleiterin gegangen und somit ist die unterstellung von Schwarz fahren absolut richtig


    und die hätte immer noch nen Taxi nehmen können, nach hause fahren, und es von den Eltern bezahlen lassen, das geht nämlich auch. Denn Taxifahrer kassieren nicht vorab.. wenn das jetzt nen 10 jähriges Kind gewesen wär ok, dann wär das wirklich etwas sagen wir unschön, aber bitte mit 16 ist man wohl selbstständig genug..

    Es kommt die Zeit
    in der das Wasser wieder steigt...
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    4 Mal editiert, zuletzt von Gabumon ()

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