Rückerstattung Ticketkosten - Alles ohne Strom

  • Wir drehen uns hier im Kreis. Ich bin aber auch selbst Schuld, dass ich immer auf Euch eingehe. Noch mal abschließend - ich habe erklärt weshalb ich denke dass das vor Gericht scheitert. Nämlich, weil das nicht separat ausgewiesen wurde. Das war auch bei Eventim so. Bei uns gibts jedenfalls kein Geld zurück für eine Leistung die erbracht wurde. Es kommt auch keiner darauf die Versandkosten zurück zu fordern. Darüber hinaus tut mir diese Gebühr nicht weh. Die Leute bei Kauf Mich sind alle sehr nett. Deshalb würde ich gar nicht darauf kommen die zu verklagen. Und damit bin ich raus.


    "Das Kennzeichen des unreifen Menschen ist, dass er für eine Sache nobel sterben will, während der reife Mensch bescheiden für eine Sache leben möchte" Wilhelm Stekel

  • Darüber hinaus tut mir diese Gebühr nicht weh.

    Mir auch nicht,


    Mir geht aber dieses "Wie selbstverständlich einbehalten" ziemlich auf den Zeiger. Ein Button "ich verzichte auf meine VVK und spende diese" ok. Aber Pauschal einfach einbehalten..


    Im Übrigen, Eventim weisst sehr wohl die VVK aus. Taten die auch schon immer


    1 Karte (Lordi) 29,35

    VVK-Geb 2,70

    Summe 32,05


    Real Mckenzies

    1 Karte 17,70

    VVK 1,70

    Auftragsgebühr 2,00€


    UK Subs

    1 Karte 19,62

    VVK 1,80

    Auftragsgebühr 2,00€


    Tokio Hotel

    1 Karte 59,95

    VVK 4,45

    ..


    Infected Mushroom

    Bei der Band im Shop gekauft, 2€ VVK...



    Bei KKT & co würde ich mir aufgrund deren gebaren 2x überlegen die Versandkosten bis auf die 85 cent für die Briefmarke nicht zurück zu verlagen...

    Es kommt die Zeit
    in der das Wasser wieder steigt...
    Es kommt die Zeit
    in der der Airport wieder brennt...

    2 Mal editiert, zuletzt von Gabumon ()

  • Bei Eventim war das Problem, dass in den AGB die Rückzahlung der VVK Gebühr sowohl bei einer bloßen Vermittlungsleistung als auch beim Verkauf in Kommission ausgeschlossen wurde. Das Gericht hat entschieden, dass es beim Verkauf in Kommission unternehmerisches Risiko ist und man deshalb die Rückzahlung nicht pauschal ausschließen darf. Aus diesem Grunde wurde die ganze AGB-Klausel unwirksam erklärt. Das Urteil betrifft aber nicht generell den Verkauf als reine Vermittlungsleistung. In dem Fall bist Du nämlich Handelsvertreter und hast ein Recht diese Gebühr einzubehalten.


    "Das Kennzeichen des unreifen Menschen ist, dass er für eine Sache nobel sterben will, während der reife Mensch bescheiden für eine Sache leben möchte" Wilhelm Stekel

  • Jein. Da Gabumon keine privaten Konversationen zulässt, versucht Devil76 doch in fast jedem Thread Kontakt aufzunehmen. Und da wir uns hier im Kreise gedreht haben, fand' ich das zur Auflockerung witzig. ^^


    "Das Kennzeichen des unreifen Menschen ist, dass er für eine Sache nobel sterben will, während der reife Mensch bescheiden für eine Sache leben möchte" Wilhelm Stekel

  • Nochmal... die Verjährung ist durch Rechtsverfolgung gehemmt. Das heißt, wenn Du rechtlich gegen etwas vorgehst, dann kann ein Anspruch nicht einfach verjähren. Das ist alles gesetzlich geregelt, bspw. Par. 204 BGB


    "Das Kennzeichen des unreifen Menschen ist, dass er für eine Sache nobel sterben will, während der reife Mensch bescheiden für eine Sache leben möchte" Wilhelm Stekel

  • ochmal... die Verjährung ist durch Rechtsverfolgung gehemmt. Das heißt, wenn Du rechtlich gegen etwas vorgehst, dann kann ein Anspruch nicht einfach verjähren. Das ist alles gesetzlich geregelt, bspw. Par. 204 BGB

    Und solange da eine Verbraucherzentrale hinter hängt kommt man so einer Abzocke sicher nicht durch

    Es kommt die Zeit
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