Eine Quarantäne muss zunächst NICHT gerichtlich angeordnet werden und es ist auch keine Bitte. Es handelt sich dabei um eine behördliche Anordnung des Gesundheitsamtes. Kommt man dem nicht nach, erst dann wird die Anordnung des Gesundheitsamtes gerichtlich vollstreckt.
Und das Gericht wird erstmal abwägen müssen ob eine Quarantäne bei einer Erkältung überhaupt sinnvoll ist
Aussedem kontrolliert keiner ob sich wer tatsächlich in Quarantäne befindet oder nicht...
Eine "Anordnung" ohne Gerichtlichen beschluss ist erstmal heiße Luft