Vertragsstrafe wg. ebay-Verkauf

  • Ich sehe es als äußert grenzwertig an wenn Kauf mich mir vorschreiben will was ich mit den Tickets mache, sofern kein gewerblicher Verkauf oder Gewinnerzielungsabsicht dahinter steht.


    Zu mal wenn offenkundig nicht mal Gewinn erzielt wurde, da offensichtlich keine Knappheit vorliegt.


    Leute lassen sich immer einschüchtern wenn ein Anwalt irgendwas schreibt und zahlen entweder gleich oder machen irgendeinen angeblichen Vergleich ohne jemals den Anspruch geprüft zu haben.


    Kauf mich erzählt den Leuten auch das sie VVK Gebühren einbehalten dürfen und zahlen diese jetzt zurück wenn man Druck macht.

  • Habe mir die AGB durchgelesen. Kauf mich verbietet pauschal den Verkauf bei eBay bzw. Auktionshäusern. Wieso, weshalb, warum? Es wird pauschal ein Verkaufskanal ausgeschlossen, ohne erkennbaren Grund, sofern man sich an ein paar Kriterien hält. Zudem wäre sogar 25% Gewinn laut den AGB für Transaktionskosten möglich.

  • Ich denke, dass das auf rechtlich sehr wackeligen Beinen steht.

    Das interessiert den Geschäftszweig Abmahnindustrie natürlich nicht, die leben davon, aus der Angst der betroffenen ihr Geld zu machen.


    Mit der Kundenabzocke, die seitens Kauf Mich betrieben wird, kombiniert, wirkt das schon sehr, sehr unsympathisch. Ich hätte da langsam auch Lust, in Zukunft meine Tickets nur noch privat zu kaufen, wenn das Konzert näher rückt. Ändert natürlich nix, aber dann muss ich mich mit den Ärschen nicht mehr rumschlagen...

  • Vielen Dank für all Eure Antworten! Mein Anwalts-Cousin hat vorhin mit dem Anwalt der kauf mich GmbH telefoniert und sie haben sich auf 150€ + Unterlassungserklärung geeinigt, damit kann ich leben. Wie hier auch schon jemand von Euch sagte, war deren größtes Problem, dass ich die Tickets als Auktion reingestellt habe. Naja, es hatte auf jeden Fall einen großen Lerneffekt ;) und nochmal passiert mir das nicht. :)

  • Dein Anwaltscousin hätte sich NIEMALS darauf einlassen sollen


    Kauf Mich und deren Abmahner (ich würd jetzt gerne andere Wort nutzen,...) sind absolut(!) und vollumfassend im Unrecht, aber solange jeder da zurückzieht bringt das halt nix, immer noch fetter Gewinn für die...


    Weiterhin ist auch die Politik endlich gefragt das Abmahnungen auf 20€ gedeckelt werden dann verlieren die Typen nämlich die lust auf Abmahnungen. Dann machen die Dinger keine 500% Gewinn mehr...

    Es kommt die Zeit
    in der das Wasser wieder steigt...
    Es kommt die Zeit
    in der der Airport wieder brennt...

  • Ich wollte es bloß unbedingt außergerichtlich klären und deswegen habe ich das jetzt in Kauf genommen, da war mir mein Seelenfrieden jetzt wichtiger :). Aber in den AGB steht ja auch eindeutig dass ein Weiterverkauf per Auktion bei ebay nicht erlaubt ist. Mein Cousin meinte zwar auch dass das so nicht ganz klar ist, aber ich versteh es ehrlich gesagt nicht so wirklich, denn ich hab ja definitiv dagegen verstoßen. :/

  • Svenja278: Darf man fragen, wieviel Du am Ende für die Tickets bekommen hast?

    Ich hab gerade mal eine Ticketrückansicht gegoogelt - da steht hinten sogar drauf, daß ein Weiterkauf an Dritte zulässig ist, sofern der Verkaufspreis den Ursprungspreis um nicht mehr als 25 % übersteigt… Okay, ändert nichts an dem „eBay-Verbot“, widerspricht sich aber trotzdem ein bisschen…

    "Morgen ist auch noch ein Tag", sagte der Optimist.
    (Werner Mitsch)

  • Svenja278: Darf man fragen, wieviel Du am Ende für die Tickets bekommen hast?

    Ich hab gerade mal eine Ticketrückansicht gegoogelt - da steht hinten sogar drauf, daß ein Weiterkauf an Dritte zulässig ist, sofern der Verkaufspreis den Ursprungspreis um nicht mehr als 25 % übersteigt… Okay, ändert nichts an dem „eBay-Verbot“, widerspricht sich aber trotzdem ein bisschen…

    Also das eine Mal habe ich für 2 Tickets 151 EUR und das andere Mal 162 EUR bekommen bei einem Originalpreis von ca. 140 EUR. Da ebay noch 11% Privision bekommt, habe ich bei den ersten Tickets sogar gering Verlust gemacht. Aber dazu schrieb der Anwalt: ".... Dabei käme es letztlich aber gar nicht auf die tatsächlich erzielten Gewinne an, da nach der Rechtsprechung schon der reine Versuch einer Versteigerung sanktionswürdig ist" und zitiert aus einem anderen Urteil: "Da der Kläger die Karten bei ebay an den Meistbietenden verkauft hat, war die Höhe des Verkaufspreises reiner Zufall. Es bestand jedenfalls die abstrakte Gefahr einer Gewinnerzielung".

  • Klingt für mich irgendwie AUCH alles recht schwammig…

    EBEN - die dämlichen eBay-Gebühren noch abgezogen, das überteuerte Kaufmich-Porto… Damit bist Du durchaus auch „die abstrakte Gefahr“ eines VERLUSTES eingegangen. Ich finde, GERADE die Auktionen (fairer Startpreis vorausgesetzt!) lassen dem Interessenten doch die Möglichkeit, nur DAS zu bieten, was man bereit ist, für ein oder mehrere Tickets auszugeben.

    Die sollen sich mal um DIE Verkäufer kümmern, die Tickets von vornherein, teils während der offizielle VVK noch läuft, schon zu WUCHER-Festpreisen einstellen!!!!!

    "Morgen ist auch noch ein Tag", sagte der Optimist.
    (Werner Mitsch)

  • Klingt für mich irgendwie AUCH alles recht schwammig…

    EBEN - die dämlichen eBay-Gebühren noch abgezogen, das überteuerte Kaufmich-Porto… Damit bist Du durchaus auch „die abstrakte Gefahr“ eines VERLUSTES eingegangen. Ich finde, GERADE die Auktionen (fairer Startpreis vorausgesetzt!) lassen dem Interessenten doch die Möglichkeit, nur DAS zu bieten, was man bereit ist, für ein oder mehrere Tickets auszugeben.

    Die sollen sich mal um DIE Verkäufer kümmern, die Tickets von vornherein, teils während der offizielle VVK noch läuft, schon zu WUCHER-Festpreisen einstellen!!!!!

    Da gehen die nicht dran, Händler wissen sich zu wehren und würden das ganze Lügenkonstrukt einfach Gerichtlich klären lassen und da kriegt Kaufmich auf die Mappe. Abmahnanwälte wollen NICHT vor Gericht. Da verlieren die nämlich. Daher ging dieser Anwalt auch auf 150€ runter. Der wäre bei drohnung von Klage sicher auch noch weiter runtergegangen. Ein Gericht könnte nämlich sagen "Einen Anbieter per AGB vom Verkauf ausschließen ist Wettbewerbswidrig"


    Da kann man auch nicht mit "abstrakter Gewinnerzielung kommen. Das müsste man dem "Verkäufer" nämlich erstmal nachweisen das er Gewinn erzielen wollte. Da das hier nicht passiert ist kann man auch nicht mit "Ja hätte aber auch sein können das es passiert"


    Und ja natürlich ist ein eBay verkaufserlös reiner zufall. Wie bei jeder versteigerung. Das wäre vor Gericht interssant geworden wenn der richtiger die argumentation für "Abstrakte Gewinnabsicht" gewollt hätte .. :D

    Es kommt die Zeit
    in der das Wasser wieder steigt...
    Es kommt die Zeit
    in der der Airport wieder brennt...

    Einmal editiert, zuletzt von Gabumon ()

  • Man kann andersherum aber auch mit der Dynamik einer Auktion argumentieren (wenn ich für einen Schnäppchenpreis lange genug höchstbietend bin, steigt meine Bereitschaft, auch preislich höher zu gehen tendenziell an) und beim Festpreis sagen, dass der Käufer ja auch frei entscheiden kann, was er bereit ist auszugeben und wenn keiner kauft, dann werden auch keine Mondpreise erzielt.


    Grundsätzlich finde ich aber auch, dass man sich mit solchen Methoden (also dem Sanktionieren der Ebay-Verkäufer) auf Verkäufer konzentrieren sollte, die das augenscheinlich zumindest halb-gewerblich abziehen.

    Jemand, der eigentlich zum Konzert wollte, es dann aber doch nicht kann und die Karte ggf. mit etwas Gewinn weiterverkauft, ist nicht das große Problem, sondern eben diejenigen, die gezielt Kontingente aufkaufen und nie die Absicht hatten, zur Veranstaltung zu gehen.
    Indem man sich auf Privatverkäufer stürzt, bekommt das eigentlich ja löbliche Vorgehen gegen den Schwarzmarkt ja leider ein ordentliches Geschmäckle.

    Es hat sich vieles getan, auf Dosenbier gibt es jetzt Pfand,
    aber die meisten von uns leben noch, das war nicht immer so geplant.
    (Koyaanisqatsi)

  • Indem man sich auf Privatverkäufer stürzt, bekommt das eigentlich ja löbliche Vorgehen gegen den Schwarzmarkt ja leider ein ordentliches Geschmäckle.

    Ich hab eh irgendwie im Gefühl man will gar nicht so sehr gegen den Schwarzmarkt vorgehen, dass ginge nämlich mit Personalisierung.


    Aber sagen wir mal der tolle Abmahnanwalt hat hier 100 Leute angeschrieben, jedem 500€ draufgedrückt. davon werden sich 10-20 Leute wehren. bleiben 80 die 500€ bezahlen. Das sind 40.000€... für quasi ein paar Briefe drucken. Von denen die sich wehren, dann geht man halt auf 150€ runter weil die Leute nicht vor gericht ziehen wollen.


    Das ist ein schöner reibach für Anwalt und Auftraggeber. Warum also den Schwarzmarkt "bekämpfen"

    Es kommt die Zeit
    in der das Wasser wieder steigt...
    Es kommt die Zeit
    in der der Airport wieder brennt...

    Einmal editiert, zuletzt von Gabumon ()

  • Nimm nochmal den Taschenrechner dazu… ;)

    Auch eine 0 ist viel Wert an der richtigen Stelle.


    Jedenfalls wirft das hier ein extrem schlechtes licht auf die Hosen, JKP, KKT, Kauf mich...

    Es kommt die Zeit
    in der das Wasser wieder steigt...
    Es kommt die Zeit
    in der der Airport wieder brennt...

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!

  • Registrierte Mitglieder haben die folgenden Vorteile:
  • ✔ kostenlose Mitgliedschaft
  • ✔ direkter Austausch mit anderen DTH-Fans
  • ✔ keine Werbung im Forum
  • ✔ neue Fragen stellen oder Diskussionen starten
  • ✔ kostenlose Nutzung unseres Marktbereiches
  • ✔ eigene Konzertübersicht
  • ✔ und vieles mehr ...