Rückerstattung Ticketkosten - Alles ohne Strom

  • Ich habe es per Mail gemacht.

    Also kriegt man, stand jetzt, doch nichts wieder?


    Stand jetzt wohl noch nicht weil sie immernoch.

    Das von Ihnen erwähnte Urteil ist nicht rechtskräftig und wird derzeit geprüft. Mit Blick auf das laufende Verfahren können wir, auch auf entsprechende Nachfragen, keine weiteren Angaben machen.


    Sie bitten um Geduld. Blah blah.

  • Gut, wenn die jetzt zurück Zahlen würde ein höheres Gericht das durchaus als Schuldeingeständis werten.


    Muss man halt warten bis der Mistladen endlich aufgibt.


    DÄ sollten sich definitiv andere Vertragspartner holen als den laden der die eigenen Kunden ausnimmt

    Es kommt die Zeit
    in der das Wasser wieder steigt...
    Es kommt die Zeit
    in der der Airport wieder brennt...

  • Erneute Ablehnung da das Urteil nicht rechtskräftig ist.

    Ebenso...

    "

    Liebe/r Kunde/in,


    vielen Dank für Ihre Anfrage.


    In Ihrem Fall wurde der Rückerstattungsprozess bereits durchgeführt. Der Veranstalter hat dabei zugunsten aller Kunden auf die von Verbraucherzentralen oft als nachteilig empfundene sogenannte "Gutscheinlösung" verzichtet und den Kaufpreis unmittelbar erstattet. Das von Ihnen erwähnte Urteil ist nicht rechtskräftig und wird derzeit geprüft. Mit Blick auf das laufende Verfahren können wir, auch auf entsprechende Nachfragen, keine weiteren Angaben machen.


    Wir bitten Sie deshalb bis zur endgültigen Klärung noch um etwas Geduld und danken für Ihr Verständnis."


    Also abwarten... oder klar erklären, daß es für die "Crew" gespendet wurde und dort wirklich ankam!

  • Ich frage mich, ob man dann erneut Kauf Mich anschreiben muss, wenn das Urteil rechtskräftig ist.

    Ich denke nicht, dass sie dann die Briefe/Mails hervorkramen und von sich aus anfangen, die Forderungen abzuarbeiten.

    Zudem sollte dies auch von Kauf Mich ausgehen, ohne extra Einforderung des Kunden - die Kundendaten und Unterlagen, wem welche Zahlungen noch fehlen, sollten sie ja noch haben.

  • Ich vermute die haben mitbekommen das Leute sich auf Facebook, hier etc. abgesprochen haben und haben dann ihre Gewinne schmelzen gesehen

    Es kommt die Zeit
    in der das Wasser wieder steigt...
    Es kommt die Zeit
    in der der Airport wieder brennt...

  • Finde ich interessant. Sowohl für die abgesagte Ärzte Tour als auch hier wurde letzten Herbst auf Nachforderung alles erstattet (ohne VSK, die ich aber auch nicht wollte)


    Nein mir wurde auch letzten Herbst nix erstatte und auf 3 Mails alles abgelehnt.


    So ein Urteil sollte doch 1 Monat nach Verkündung rechtskräftig sein wenn sie nicht in Berufung gehen oder?


    Wenn sie das tun wird das eh nix mehr da dann die Ansprüche ja Ende des Jahres verjähren oder?

  • Hab es postalisch geschickt.


    Für die Ärzte Tour hat mir OPM alles zurückerstattet. Versand habe ich nicht eingefordert.


    KAUFmich für die Alles ohne Strom tour hat sich bislang nicht gemeldet,obwohl die Frist von 14 Tagen verstrichen ist.

    Schon komisch... Ist ja Zumindest dieselbe Anschrift!

    04.06.04 Rock im Park/ 11.12.04 FFM/ 27.05.05 Würzburg/ 13.08.05 Open Flair/ 10.09.05 Düsseldorf/ 06.06.08 Rock im Park/ 26.12.08 FFM/ 12.05.09 Bamberg/ 09.08.09 Taubertal/ 23.08.09 Highfield/ 19.12.09 Düsseldorf/ 02.06.12 Rock im Park/ 18.11.12 FFM/ 20.07.13 Schweinfurt/ 12.10.13 Düsseldorf/ 06.06.15 Rock im Park / 02.06.17 Rock im Park/ 09.07.17 Ludwigsburg/ 01.12.17 FFM/ 20.05.18 Braunschweig /25.06.22 Düsseldorf

  • Ich habe die Karte gar nicht zurückgegeben,

    Hab sie mir dann bei der Lesetour in Wien von Campino signieren lassen und verwende sie seitdem als Lesezeichen ;)

  • Meines Wissens wird eine Verjährung durch eine Klage gehemmt. Du solltest aber auf jeden Fall innerhalb der üblichen Verjährungsfrist Deine Ansprüche geltend machen. Genaues wird Dir aber die Verbraucherzentrale oder ein Anwalt dazu sagen können.


    Ich persönlich halte das Einbehalten der Vorverkaufsgebühren für völlig legitim. Die Leistung, nämlich die Besorgung der Tickets, wurde erbracht. Das ist auch völlig legal. Hier geht es letztendlich nur darum, dass die Gebühren nicht separat ausgewiesen wurden. Ansonsten würde es diese Klage gar nicht geben und man hätte die Gebühr einbehalten können.


    "Das Kennzeichen des unreifen Menschen ist, dass er für eine Sache nobel sterben will, während der reife Mensch bescheiden für eine Sache leben möchte" Wilhelm Stekel

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!

  • Registrierte Mitglieder haben die folgenden Vorteile:
  • ✔ kostenlose Mitgliedschaft
  • ✔ direkter Austausch mit anderen DTH-Fans
  • ✔ keine Werbung im Forum
  • ✔ neue Fragen stellen oder Diskussionen starten
  • ✔ kostenlose Nutzung unseres Marktbereiches
  • ✔ eigene Konzertübersicht
  • ✔ und vieles mehr ...