Alles ohne Strom - Tour fällt komplett aus!

  • Hier ist aber ganz klar die VERSCHIEBUNG von Großveranstaltungen definiert, nicht der Komplettausfall.

    Ebenfalls geht es in der Rechtsgrundlage, die gente weiter oben angehängt hat, ausschließlich um die Gutscheinregelung.

    Eine eindeutige Klausel, daß Ticketpreis UND Gebühren bei Komplettabsage einer Großveranstaltung zurückzuerstatten sind, haben wir bisher nicht.

    Und möglicherweise IST das eine Gesetzeslücke, die sich kaufmich zunutze macht.

    "Morgen ist auch noch ein Tag", sagte der Optimist.
    (Werner Mitsch)

  • Sehe das eigentlich so das die neue Gutscheinregelung nur ein Ersatz statt die Geldauszahlung ist (zur Hilfe der Firmen als Kredit).

    dh. die Höhe des ausgezahlten Betrages ist jedesmal gleich, nur dürfen die statt Geld nun eben auch diesen Gutschein austellen. Der ja Ende nächsten Jahres sowieso in Geld ausgezahlt wird.

    Somit hat man Anspruch auf alle Kosten Karte + VVK + Porto.

    Direkt so findet m,an leider noch nichts.

    https://www.vzhh.de/themen/ein…staltung-abgesagt-was-nun

    Einmal editiert, zuletzt von PogoPeter ()

  • Eigentlich wollte KaufMich sich heute bei mir melden und mir mitteilen, wieso meine Düsseldorftickets bei der Rückerstattung nicht angezeigt werden. Gemeldet haben die sich nicht. Ich flippe aus, wenn ich da die Teile hinschicken muss als Beweis :D

    Korn, Bier, Schnaps und Wein


    und wir hören unsere Leber schrein'

  • Hier ist aber ganz klar die VERSCHIEBUNG von Großveranstaltungen definiert, nicht der Komplettausfall.

    Ebenfalls geht es in der Rechtsgrundlage, die gente weiter oben angehängt hat, ausschließlich um die Gutscheinregelung.

    Eine eindeutige Klausel, daß Ticketpreis UND Gebühren bei Komplettabsage einer Großveranstaltung zurückzuerstatten sind, haben wir bisher nicht.

    Und möglicherweise IST das eine Gesetzeslücke, die sich kaufmich zunutze macht.

    Nein, da ist die Rechtslage eindeutig, das war sie bei Konzertabsagen auch schon vor Corona.

    Keine Leistung = kein Geld, also muss der volle Betrag für alle Aufwendungen, einschließlich Versandkostenpauschale erstattet werden.


    Nur dürfen nun die Veranstalter alternativ Gutscheine ausstellen. Da km darauf verzichtet darf die Firma aber nicht den Betrag kürzen, darf sie ja sonst bei ausgefallenen Konzerten auch nicht.

    Man hat Anspruch auf den Vollen Betrag, da die Veranstaltung abgesagt wurde.

    ich schreibe gerade der Verbraucherzentrale, da die drei Tage um sind.


    PS
    Wenn ich Tickets zurück schicken sollte, würde ich eine Versandkostenpauschale von 6,50 Euro in Rechnung stellen. Nur so als Anregung.

  • Hier noch eine Seite dazu:

    https://www.verbraucherportal-…nzert+ins+Wasser+faellt+_

    und hier:
    https://www.verbraucherzentral…abbruch-bis-zu-kurz-12793

    Man muss sich letztendlich an den Veranstalter wenden, wenn man bei KM mauert.


    Keine Leistung, kein Geld.

    Das einzige, was der Veranstalter nun auf Grund von Corona nicht zahlen muss, sind Regressansprüche für Bahnfahrkarten oder Hotelbuchungen.

  • das war schon immer so daß Vorverkaufsgebühren nicht erstattet werden. Hat auch die Verbraucherzentrale noch nicht gegen geklagt, von daher wird das wohl rechtens sein. Finde es zwar auch ärgerlich, läßt sich aber wohl nicht ändern.

    Irrtum

    man hat immer das Recht auf den vollen Betrag, da die Nebenleistungen ohne die Hauptleistungen völlig uninteressant sind.

  • Mail an Verbraucherzentrale und WDR sind raus.


    Nochmal zur Rechtslage:
    Bei Konzertausfall sind alle Beträge 1 zu 1 zu erstatten, ohne wenn und aber.

    VVK- und Versandgebühr gehören in voller Höhe dazu.
    Wenn wer der VVK-Stelle etwas zahlen muss, dann ist es der Veranstalter, der die VVK-Stelle mit der Abwicklung beauftragt hat. Warum soll der Kunde für eine Leistung bezahlen, mit der er nichts anfangen kann? Jedes Fitnessstudio muss die Mitgliedsbeiträge für nicht nutzbare Tage anteilig erstatten.

    Jedes Reisebüro muss die Stornos abwickeln und die Provisionen zurück zahlen und bekommen keinen Cent dafür. das ist halt unternehmerisches Risiko und nicht das Pech des Kunden, es sei denn, er wehrt sich nicht.

    Da wir allerdings ein Buch mitbestellt haben, können wir die Versandkostenpauschale nicht zurück fordern.

    Wenn sich KM alleine die 6,50€ Versandkostenpauschale einbehalten hätte, würden die wenigsten etwas sagen, aber nun zaubern die eine fiktive VVK-Gegühr aus dem Hut - Das hätte in der Rechnung ausgewiesen werden müssen, auch da es sonst Steuerhinterziehung ist:

    Konzert 7% Mwst. VVK-Gebühr 19% Mwst.

  • Ich hatte heute zufällig die Gelegenheit, den Veranstalter einer Großveranstaltung persönlich zu fragen, wie ER/sein Unternehmen es mit der Rückzahlung von VVK-Gebühren handhabt.

    Auch dort werden die Gebühren nach seiner Aussage NICHT erstattet, da diese für eine Leistung gezahlt wurden, die ERBRACHT wurde - nämlich den VVK der Tickets. Klingt für mich nicht unlogisch.

    Viele machen sich auch keinen Kopf, welchen Verwaltungs-/Zeit- und Personalaufwand so eine Rücknahmeaktion für Zig- bis Hunderttausende von Tickets mit sich bringt... Die Veranstalter sind da die Letzten, die „Hurra“ schreien.

    Also, ich bin GESPANNT (und Gott sei Dank ENTSPANNT), wem da am Ende welche Rechte zugesprochen werden - oder auch nicht.

    "Morgen ist auch noch ein Tag", sagte der Optimist.
    (Werner Mitsch)

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