Ich hatte heute zufällig die Gelegenheit, den Veranstalter einer Großveranstaltung persönlich zu fragen, wie ER/sein Unternehmen es mit der Rückzahlung von VVK-Gebühren handhabt.
Auch dort werden die Gebühren nach seiner Aussage NICHT erstattet, da diese für eine Leistung gezahlt wurden, die ERBRACHT wurde - nämlich den VVK der Tickets. Klingt für mich nicht unlogisch.
Viele machen sich auch keinen Kopf, welchen Verwaltungs-/Zeit- und Personalaufwand so eine Rücknahmeaktion für Zig- bis Hunderttausende von Tickets mit sich bringt... Die Veranstalter sind da die Letzten, die „Hurra“ schreien.
Also, ich bin GESPANNT (und Gott sei Dank ENTSPANNT), wem da am Ende welche Rechte zugesprochen werden - oder auch nicht.
Nur ist der Veranstalter hier nicht Kartenverkäufer.
Der Veranstalter kriegt von der Kauf Mich VVK Gar nichts. Wenn dein Jugendclub der Veranstalter ist, und an seiner Kasse vor Ort VVK Gebühr nicht ist das natürlich seins.
Und dein Veranstalter da ist gelinge gesagt ein Vollvossten. Die leistung wurde NICHT erbracht, nämlich das Konzert zu veranstalten. Damit ist das Ticket hinfällig und somit auch die VVK Gebühr. Keine Veranstaltung, kein Ticket...
Wäre die Tour nicht abgesagt worden wäre eine Leistung erbracht gewesen, Sie wurde aber abgesagt und damit ist KM vom Vertrag zurückgetreten und haben somit auch das ganze komplett zu erstatten.