Alles ohne Strom - Tour fällt komplett aus!

  • Ich hatte heute zufällig die Gelegenheit, den Veranstalter einer Großveranstaltung persönlich zu fragen, wie ER/sein Unternehmen es mit der Rückzahlung von VVK-Gebühren handhabt.

    Auch dort werden die Gebühren nach seiner Aussage NICHT erstattet, da diese für eine Leistung gezahlt wurden, die ERBRACHT wurde - nämlich den VVK der Tickets. Klingt für mich nicht unlogisch.

    Viele machen sich auch keinen Kopf, welchen Verwaltungs-/Zeit- und Personalaufwand so eine Rücknahmeaktion für Zig- bis Hunderttausende von Tickets mit sich bringt... Die Veranstalter sind da die Letzten, die „Hurra“ schreien.

    Also, ich bin GESPANNT (und Gott sei Dank ENTSPANNT), wem da am Ende welche Rechte zugesprochen werden - oder auch nicht.

    Nur ist der Veranstalter hier nicht Kartenverkäufer.


    Der Veranstalter kriegt von der Kauf Mich VVK Gar nichts. Wenn dein Jugendclub der Veranstalter ist, und an seiner Kasse vor Ort VVK Gebühr nicht ist das natürlich seins.


    Und dein Veranstalter da ist gelinge gesagt ein Vollvossten. Die leistung wurde NICHT erbracht, nämlich das Konzert zu veranstalten. Damit ist das Ticket hinfällig und somit auch die VVK Gebühr. Keine Veranstaltung, kein Ticket...


    Wäre die Tour nicht abgesagt worden wäre eine Leistung erbracht gewesen, Sie wurde aber abgesagt und damit ist KM vom Vertrag zurückgetreten und haben somit auch das ganze komplett zu erstatten.

    Es kommt die Zeit
    in der das Wasser wieder steigt...
    Es kommt die Zeit
    in der der Airport wieder brennt...

  • Ich hatte heute zufällig die Gelegenheit, den Veranstalter einer Großveranstaltung persönlich zu fragen, wie ER/sein Unternehmen es mit der Rückzahlung von VVK-Gebühren handhabt.

    Auch dort werden die Gebühren nach seiner Aussage NICHT erstattet, da diese für eine Leistung gezahlt wurden, die ERBRACHT wurde - nämlich den VVK der Tickets. Klingt für mich nicht unlogisch.

    Viele machen sich auch keinen Kopf, welchen Verwaltungs-/Zeit- und Personalaufwand so eine Rücknahmeaktion für Zig- bis Hunderttausende von Tickets mit sich bringt... Die Veranstalter sind da die Letzten, die „Hurra“ schreien.

    Also, ich bin GESPANNT (und Gott sei Dank ENTSPANNT), wem da am Ende welche Rechte zugesprochen werden - oder auch nicht.

    Das ist für mich auch ganz logisch... ich verstehe dieses peinliche Affentheater hier auch 0. Komme mir eher vor, wie im Klub der gelangweilten Waschweiber, die was zum jammern brauchen.

  • Sehe das eigentlich so das die neue Gutscheinregelung nur ein Ersatz statt die Geldauszahlung ist (zur Hilfe der Firmen als Kredit).

    dh. die Höhe des ausgezahlten Betrages ist jedesmal gleich, nur dürfen die statt Geld nun eben auch diesen Gutschein austellen. Der ja Ende nächsten Jahres sowieso in Geld ausgezahlt wird.

    Somit hat man Anspruch auf alle Kosten Karte + VVK + Porto.

    Direkt so findet m,an leider noch nichts.

    https://www.vzhh.de/themen/ein…staltung-abgesagt-was-nun

    Genau so ist es, KM lässt es halt mal drauf ankommen und versucht soviel Gebühren wie möglich abzugreifen. Hatte schon ähnlichen Fall wo ein Reiseveranstalter einer Jugendreise eine selber angebotene Reiserücktrittversucherung nicht zurückbezahlt hatte. Auf eine Mail und ein Telefonat hin wurde die dann mir erstattet. Aber nicht automatisch auch Anderen Betroffenen. Wer reklamiert und das rechtlich richtig belegt bekommt Geld zurück, den Rest verbucht man auf der Habenseite und sind bestimmt über die Hälfte welche sich durch solche Aussagen wie keine Kulanz und so weiter einschüchtern lassen. Es wird mit allen Mitteln unter dem Deckmantel der Pandemie versucht doch noch etwas Geld in die Kasse zu bekommen. Also wehrt Euch und überhäuft deren Mailserver erstmal mit euren berechtigten Rückforderungen und das ihr keine Kulanz des Einbehaltens der bezahlten Gebühren zulasst. Wenn bei viele Klagen dann nichts rauskommt können wir das auch öffentlich machen und auch eine Gemeinschaftsklage anstreben, lässt sich bestimmt ein Rechtsanwalt aus dem Bekanntenkreis eines Forummitgliedes finden.

    Übrigens musste auch Eventim schon vor der Krise 2018 mit unerlaubt erhobene Gebühren auf seine print@home Tickets den Verbraucher entschädigen.

    LG Thomas

    Einmal editiert, zuletzt von gente ()

  • Und dein Veranstalter da ist gelinge gesagt ein Vollvossten. Die leistung wurde NICHT erbracht, nämlich das Konzert zu veranstalten.

    Keine Ahnung was ein Vollvossten ist, Du Vollpfosten.

    Aber die VVK-Gebühr bezieht sich, wie bereits geschrieben, auf die LEISTUNG des Vorverkaufs. NICHT auf die Leistung/die Veranstaltung des Konzerts!

    "Morgen ist auch noch ein Tag", sagte der Optimist.
    (Werner Mitsch)

  • Ich hatte heute zufällig die Gelegenheit, den Veranstalter einer Großveranstaltung persönlich zu fragen, wie ER/sein Unternehmen es mit der Rückzahlung von VVK-Gebühren handhabt.

    Auch dort werden die Gebühren nach seiner Aussage NICHT erstattet, da diese für eine Leistung gezahlt wurden, die ERBRACHT wurde - nämlich den VVK der Tickets. Klingt für mich nicht unlogisch.

    Viele machen sich auch keinen Kopf, welchen Verwaltungs-/Zeit- und Personalaufwand so eine Rücknahmeaktion für Zig- bis Hunderttausende von Tickets mit sich bringt... Die Veranstalter sind da die Letzten, die „Hurra“ schreien.

    Also, ich bin GESPANNT (und Gott sei Dank ENTSPANNT), wem da am Ende welche Rechte zugesprochen werden - oder auch nicht.

    Vor allem: wenn der Vvk losgeht und die Ticketpreise sind im Vergleich zur letzten Tour um 2-5€ gestiegen, bekommen die Meckerer immer zu Hören, die Hosen müssen ja auch ne Firma/Crew unterhalten, hätten Verantwortung gegenüber diesen Leuten, da hinge eine gigantische Maschinerie dahinter, etc. pp., dieser kleine Anstieg sei also völlig berechtigt.

    Wenn man dann aber bei der Erstattung diesen Preis pro Karte weniger zurück kommt, sind die Hosen und KM plötzlich nur ne normale "DAX-Firma", die Profit macht zu Lasten ihrer Kunden, wo sie doch auf Millionen sitzt.

    Wer keine Angst vorm Teufel hat, braucht auch keinen Gott!


    Nr. 5 lebt - wir sehen uns wo die eisernen Kreuze stehen...

  • Keine Ahnung was ein Vollvossten ist, Du Vollpfosten.

    Aber die VVK-Gebühr bezieht sich, wie bereits geschrieben, auf die LEISTUNG des Vorverkaufs. NICHT auf die Leistung/die Veranstaltung des Konzerts!

    Natürlich bezieht sich eine VVK Gebühr auf das Konzert.


    Noch einmal, mit der Begründung man würde eine Leistung erbringen weil man Karten verkauft könnte man auch eine T-Shirt Verkaufsgebühr einführen, oder eine Albenverkaufsgebühr...


    Ohne Konzert steht denen keine VVK Gebühr zu denn die VVK Gebühr gibt es nur weil es das Konzert gibt. Karten für Abgesagte Konzerte müssen zurückgenommen werden weil keine Leistung stattfinden, die VVK Gebühr ist Teil des Ticketpreises muss also auch zurück


    Der Meinung sind Anwälte, Verbraucherzentralen etc. Was irgendwelche dahergelaufenen unseriösen Veranstalter meinten interessiert keinen...


    Daher versucht man ja Konzerte zu verschieben, bzw "Karten sind auch für das nächste Festival gültig" zu machen. Nur Kauf mich macht es hier ganz einfach mit "Wir haben keinen Bock die Tour umzuplanen, 2 Millionen Euro streichen wir aber trotzdem ein" Daher sind auch Abendkassetickets wundersamerweise teurer. Da können die keine VVK nehmen, also erhöht man den Preis um den gleichen Gewinn pro Ticket zu machen


    Ganz davon ab 6 Euro VVK und 6,5€ Versand sind 12,50 und damit völlig unverschämt hoch. Die VVK Gebühr ist nichts weiter als eine Bereicherungsquelle. die Kosten für den Vorverkauf dürften bei nicht mal einen Euro liegen INKL. Porto

    Es kommt die Zeit
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  • Vor allem: wenn der Vvk losgeht und die Ticketpreise sind im Vergleich zur letzten Tour um 2-5€ gestiegen, bekommen die Meckerer immer zu Hören, die Hosen müssen ja auch ne Firma/Crew unterhalten, hätten Verantwortung gegenüber diesen Leuten, da hinge eine gigantische Maschinerie dahinter, etc. pp., dieser kleine Anstieg sei also völlig berechtigt.

    Wenn man dann aber bei der Erstattung diesen Preis pro Karte weniger zurück kommt, sind die Hosen und KM plötzlich nur ne normale "DAX-Firma", die Profit macht zu Lasten ihrer Kunden, wo sie doch auf Millionen sitzt.

    Nur geht die VVK Gebühr nicht an die Crew... Die ganzen Veranstaltungsfirmen kriegen gerade folgenes:


    0,00


    Und natürlich sind die Hosen/JKP und alles was dadranhängt eine normale DAX Firma. Gut für DAX sind die zu klein.

    Es kommt die Zeit
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  • Getreu dem Motto "Es ist alles gesagt, nur noch nicht von jedem":


    Die VVK-Gebühr fände ich bei einem kleinen Ticketladen auch vollkommen okay, der die Tickets auf Kommission einkauft und weiterleitet. Kauf mich ist aber exklusive Verkäuferin, quasi direkt vom Leistungsanbietenden selbst. Da gibt es keine Gebühren, sondern nur laufende Kosten. Wisst Ihr eigentlich, was Gebühren sind? Das ist eine "Geldleistung, die als Gegenleistung für die besondere Inanspruchnahme der Verwaltung erhoben wird". (https://de.wikipedia.org/wiki/Gebühr)


    Bei einem Direktkauf vom Anbietenden kann diese Gebühr nicht anfallen.


    Nun mag man Kauf mich als Subunternehmen von der Band selbst zwar abgetrennt haben, aber es bleibt für mich ein "Scheingeschäft", dass auch noch ohne ausdrücklichen Hinweis auf Rechnungen und Tickets nun abgewickelt werden soll.



    Den Begriff "Klub der gelangweilten Waschweiber" von Kuddel Fan 97 finde ich hier vollkommen deplatziert, wenn ein Großunternehmen die Verbraucher über den Tisch ziehen möchte.


    Da geht es nicht um "Punkrock", sondern um Abzocke - genau wie bei den Portokosten.


    Hätte es einen "Spenden für..."-Button gegeben, bin ich mir sicher, dass viele der jetzt empörten Leute gerne einen nachvollziehbaren Betrag für einen guten Zweck gespendet hätten.



    edit:

    Und nochmal klarstellend - es ist egal, in welcher Höhe diese Abzocke erfolgt. Für das Unternehmen läppern sich auch Cent-Beträge, die der*die einzelne Verbraucher*in nicht direkt merkt. Wenn es unzulässig ist, darf so nicht gehandelt werden.


    Diese "kleinen Beträge" ergeben aber z.B. bei mir - einer seit Jahrzehnten treue Kundin und Konzertgängerin - eine offene Summe von über 100 €, die mir als Waschweib fehlen und ich nicht an das örtliche Waisenhaus spenden kann.

    NEIN :!:

    2 Mal editiert, zuletzt von RackerJ ()

  • ... bei denen die eine Reklamation de Gebühren gestellt haben, dauert es etwas länger. Der Betrag muss im System geändert werden, aber auf eine zusätzliche Gebühr wird verzichtet 😉

  • Die Sache ist leider auch juristisch ein wenig vertrackt. Vielleicht ein kleiner Exkurs für die Interessierten.


    Wer über die kauf mich GmbH ein Ticket erwirbt, willigt in die dortigen AGB ein. Damit wird ein Veranstaltungsbesuchsvertrag mit dem örtlichen Veranstalter geschlossen, zugleich aber bestimmt, dass für den Verkauf und die Leistungserbringung ebendieses kauf mich selbst Vertragspartner ist.


    Nach Abschnitt 2.5 der kauf mich AGB ist der örtliche Veranstalter auf dem Ticket ausgewiesen. In meinem Fall ist das für die Berliner Waldbühne die Loft Concerts GmbH. Deren AGB wiederum sehen für den Fall der Rückgabe bei Absage des Konzerts gegen Vorlage des Originals bei der Vorverkaufsstelle einer Erstattung exklusive Vorverkaufsgebühr und Versandkosten vor.


    Damit alle im Bilde sind: Der örtliche Veranstalter schließt einen Vertrag mit KKT, der wiederum einen Vertrag mit JKP als Management hat. Die Durchführung (ein Werkvertrag) und der Anspruch darauf richten sich also grundsätzlich gegen den örtlichen Veranstalter. Ausweislich der kauf mich AGB allerdings ist auch für die Leistung selbst kauf mich Vertragspartner; der Verkauf erfolgt seitens kauf mich in eigenem Namen und auf eigene Rechnung.


    Beim Kauf einer Konzertkarte handelt es sich nicht nur um einen Kaufvertrag nach § 433 BGB, denn nur den körperlichen Gegenstand übereignet zu bekommen, ist hier sicherlich niemandem 59,00 EUR wert. Hinzu mischen sich noch werkvertragliche (Durchführung des Konzerts) und mietrechtliche Elemente (Sitzplatz, Stehplatz).


    Das körperliche Ticket ist im Übrigen wegen seines auszufüllenden Textfeldes und damit der Individualisierung ein Namenspapier mit Inhaberklausel, § 808 BGB.


    Wegen der behördlichen Durchführungsuntersagung ist die Durchführung jedermann unmöglich. Es tritt der Fall der objektiven Unmöglichkeit des § 275 Abs. 1 BGB ein.


    Damit braucht der Schuldner (kauf mich) gem. § 326 Abs. 1 BGB nicht zu leisten. Gem. Abs. 4 indes kann das Geleistete in diesem Fall nach den Vorschriften 346 - 348 BGB zurückgefordert werden.


    Danach sind die empfangenen Leistungen zurückzugewähren. Bei der Geldleistung des Ticketkäufers handelt es sich deshalb für den Schuldner um eine Geldsummenschuld. Die Kosten der Rückggewähr sind vom Schuldner zu tragen (nicht vom Ticketkäufer!). Die Leistungen sind so zurückzugewähren, wie sie empfangen wurden (= vollumfänglich, exakt in der Höhe des geleisteten Entgelts).


    Auch die zur Abfederung der wirtschaftlichen Folgen gedachte Gutscheinlösung, die der Veranstalter abgelehnt hat, weil er auch nächstes Jahr nicht zu leisten imstande sein wird, sieht ausdrücklich vor, dass der Gutscheinwert den gesamten Eintrittspreis einschließlich etwaiger VVK-Gebühren umfassen muss, Art. 240 § 5 EGBGB.


    Es handelt sich nach Rechtsprechung des EuGH bei der VVK-Gebühr im Übrigen um eine Nebenleistung (damals in umsatzsteuerrechtlichem Zusammenhang, aber die zugrundeliegende Überlegung ist identisch).


    Seltsam ist, dass kauf mich ausdrücklich im eigenen Namen verkauft und damit eigentlich kein Vertreter des Veranstalters i. S. v. § 164 Abs. 1 BGB ist.


    Es ist außerdem egal, dass die kauf mich GmbH die im Vertrag enthaltene Versendungsleistung erbracht hat, denn in dieser Beziehung handelt es sich um einen simplen Verbrauchsgüterkauf, der europäischem Verbraucherrecht unterliegt (lex specialis). Danach sind die Kosten für die Versendung vollumfänglich zu erstatten und dürfen unter keinen Umständen dem Verbraucher auferlegt werden. Achtung: Bei den Kosten für die Rücksendung sieht das anders aus; diese ist aber nicht gefordert und ergibt im vorliegenden Sachverhalt schon wirtschaftlich keinen Sinn, denn die Karten sind vollkommen wertlos geworden.


    Selbst wenn die Lösung vermittels Gutschein gewählt worden wäre, ließe sich dieser zum 01.01.2021 in einen Auszahlungsanspruch verwandeln (genau genommen besteht der Auszahlungsanspruch erst ab diesem Datum).


    Zusammenfassung: Es muss der volle Eintrittspreis erstattet werden. Es müssen die Vorverkaufsgebühren erstattet werden. Es müssen die Versandkosten in Höhe von mind. 6,50 EUR erstattet werden, soweit diese geleistet worden sind.


    Das ist die rein juristische und damit entscheidende Sachlage.


    Ich persönlich bestehe nicht auf die Erstattung der Versandkosten, auch wenn sie mir unerklärlich hoch sind (und das waren sie schon immer). Aber es ist ein seltsamer Zug sicher wider besseres Wissen von der Nichterstattungsfähigkeit insb. der VVK-Gebühr zu sprechen, denn diese Leistung ist unselbstständig. Sie dient lediglich der optimalen Nutzung der Hauptleistung, namentlich dem Konzertbesuch. Was ich mit der wertlos gewordenen Leistung allein anfangen soll, wissen sie sicherlich genauso wenig wie ich. Und bei mehreren hunderttausend Tickets handelt es sich um nicht mehr und nicht weniger als einen ganz gewöhnlichen Preisbestandteil, der dem Verdienst (= Gewinn) dient.

    Der Glaube an das Gute ist die Entfremdung mit der Wirklichkeit.

    2 Mal editiert, zuletzt von LeWriter ()

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