...nochwas zur Gebührenregelung:
"Während Steuern ohne konkrete Gegenleistung erhoben werden, setzt die Erhebung von Gebühren die tatsächliche Inanspruchnahme einer Leistung voraus.
Beispielsweise wird in Deutschland seit 2013 keine Rundfunkgebühr mehr erhoben, sondern ein Rundfunkbeitrag. Hiermit wird verdeutlicht, dass auch dann der Rundfunkbeitrag zu zahlen ist, wenn ein Privathaushalt keinen Rundfunk empfängt."
Wo bitte ist die beanspruchte Gegenleistung?
"Typische Ticketgebühren sind:
- Vorverkaufsgebühr (VVK-Gebühr): Diese wird von der Vorverkaufsstelle einbehalten und stellt mitunter den einzigen Verdienst der Vorverkaufsstelle dar. Sie beträgt zwischen 6 und 15 Prozent des Kartenendpreises.
- Systemgebühr: Diese wird vom Betreiber des Ticketsystems erhoben und kann z. B. zwischen 0,50 und 2 Euro liegen."
Zur VVK kommt noch der Wahnsinns Gewinn aus Versandkosten für die Vorverkaufsstelle sprich KM.
Durch den Einbehalt der Gebühren macht das also für diese Institutionen einen Gewinn also ob die Veranstaltungen tatsächlich stattgefunden hätten.
...mit dem erstattetem Rest wären dann Bühnentechnik, Strom, Miete, Transport, Crew, Werbung, Künstlergage und Steuern bezahlt worden. Dabei sind ja auch keine Unkosten entstanden, der Staat bekommt keine Steuern, Campino keine Gage (was ihm nicht weiter wehtun sollte, wo er ja auch noch Teilhaber von KM ist ) und die Konzertcrew wurde entlassen oder in Kurzarbeit geschickt und das alles auf Staatskosten.
LG Thomas